Welches Rechtsgebiet kommt hier in Frage?

Hallo,

Es geht um folgende Situation:
Eine Gemeindeverwaltung, die bereits vor fast 50 Jahren mit einem Grundstückseigentümer einen Vertrag über die Verlegung eines Abwasserkanals unter dessen Grundstück abgeschlossen hat, hat damals den Eintrag einer Dienstbarkeit im Grundbuch verschlafen. Jetzt hat sie dieses Versäumnis bemerkt und will es nachholen.
Mit dem jetzigen Eigentümer (Erbe) möcht sie eine entsprechende neue Vereinbarung über den Eintrag einer Grunddienstbarkeit abschließen und legt ihm einen entsprechenden Entwurf vor.
Der Eigentümer möchte gern zur Prüfung des Entwurfs einen Fachanwalt hinzuziehen. Dabei geht es auch um die Klärung evtl. bestehender Entschädigungsansprüche, welche die Gemeinde in ihrem Entwurf nicht erwähnt.
Frage: Welches Rechtsgebiet ist eigentlich betroffen? Vertragsrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, oder was anderes?

Danke für alle Hinweise.

Hallo,

ich will das mal so formulieren: mit Millionenbeträgen ist nicht zu rechnen.

Mal eine Musterrechnung:
Länge des Kanals: 20 Meter
Breite des Schutzstreifens: 4 Meter

–> 80 Quadratmeter Grundstück sind betroffen.

Verkehrswert des Grundstücks je Quadratmeter: 200 Euro
Verkehrswert der Gesamtfläche: 16.000 Euro

Entschädigung (für den Wertverlust bzw. die Nutzungseinschränkung) in Höhe von 20% des Verkehrswertes: 3.200 Euro.

Bei den 20% handelt es sich um das obere Ende der Spanne, die für unterirdische Leitungsrechte im allgemeinen angesetzt wird. Stellt sich also die Frage, wie viel da ein Anwalt noch zusätzlich rausholen könnte. Ich persönlich halte es für unwahrscheinlich, dass dabei etwas herauskäme.

Wenn es aber unbedingt ein Fachanwalt sein soll, dann würde ich zuerst einen für Verwaltungsrecht empfehlen. Den sollte man aber fragen, ob der sich mit so etwas überhaupt schon befasst hat.

Gruß
C.

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Hallo Herbie, hallo C-Punkt

das kann ich nur unterschreiben.
Die Wald&Wiesen-Anwälte haben nur sehr rudimentäre Kenntnisse im Verwaltungsrecht.
Schlimmer sind nur noch die Allrounder („Alle Rechtsgebiete“). Die haben von gar keinem Rechtsgebiet wirklich Ahnung!

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

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Gerne.

Rückfragen:
Die Abwasserleitung ist nun mal da und wurde bisher geduldet. Wem nutzt sie? Dir auch? Könnten Deine Ansprüche verjährt sein?

Was soll das Ergebnis der Verhandlungen für Dich sein? Eine möglichst hohe Entschädigung? Die Beseitigung der Leitung? Ein gutes Einvernehmen mit der Gemeinde? Einfach nur „recht haben“? Oder was? (Brauchst Du evtl. auch irgendwas von der Gemeinde?)

Möglicherweise einen Notar fragen, der sich in Grundstücksangelegenheiten auskennt?

Nimm einen Anwalt oder eine Kanzlei, die beides kann.
https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak
Suche mit deiner PLZ zuerst nach Bau- und Architektenrechtlern, dann nach Verwaltungsrechtlern.
Wenn du nur die ersten zwei oder Ziffern der PLZ eingibst, wirst du sicher einen finden der beides kann.

Vielen Dank, der von dir vorgeschlagene Link ist sehr hilfreich.
Schöne Feiertage!
Herbie

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Letztendlich geht es darum, dass die Immobilie über kurz oder lang verkauft werden soll. Klar ist, dass eine eingetragene Grunddienstbarkeit immer den Verkehrswert mindert. Es soll aber das Risiko minimiert werden, dass eine ungünstig ausgehandelte bzw. formulierte Vereinbarung mit der Gemeinde den Wert zu sehr beeinträchtigt. Deshalb soll ein Fachanwalt helfen.