Welches Rechtsmittel gegen Abmahnung?

Hintergrund:
wenn man von einem Anwalt, der eine Firma vertritt, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung bzgl. Gewerbe und ebay erhält und die dort genannten Fakten beweisbar falsch sind, stellt sich folgende Frage:
Kann man sich gegen ein solches Vorgehen auch ohne Anwalt wehren? Gibt es da so etwas wie einen Widerspruch?
Kann es sein, dass man aufgrund unrichtiger Behauptungen gezwungen werden kann, Geld für einen Anwalt auszugeben? Das wäre ja ein reines Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte.
Leider findet sich im Internet nicht, welches Rechtsmittel in solch einem Fall gilt.
Danke

Hallo,

wenn man von einem Anwalt, der eine Firma vertritt, eine
Abmahnung mit Unterlassungserklärung bzgl. Gewerbe und ebay
erhält und die dort genannten Fakten beweisbar falsch sind,
stellt sich folgende Frage:
Kann man sich gegen ein solches Vorgehen auch ohne Anwalt
wehren? Gibt es da so etwas wie einen Widerspruch?

wenn diese Abmahnung " bzgl. Gewerbe und ebay" (was auch immer damit gemeint ist) tatsächlich unberechtigt ist, kann man diese getrost ignorieren.

Ich halte es aber für fatal, als Laie eine solche Einschätzung vorzunehmen. Ich habe es schon oft genug erlebt, dass der Abgemahnte völlig empört über vermeintlich unberechtigte Abmahnungen war und es hinterher dann nur noch um Schadenbegrenzung ging.

Aber wenn man sich hinsichtlich der Rechtslage 100% auskennt und weiß, dass die Abmahnung unberechtigt ist: Einfach ignorieren.

S.J.

Es wird eine bestimmte Anzahl von Transaktionen behauptet, die nachweislich falsch ist. Wenn man z.B. innerhalb von 12 Monaten 52 Bewertungen als Verkäufer völlig unterschiedlicher Gebrauchsartikel erhält, dürfte wohl kaum von einem gewerblichen Handeln auszugehen sein. Folglich könnte man dann auch keine Wettbewerbsrechte verletzen, die sich aus der Nichtnennung von Widerrufs- und Rückgaberechten ergeben.
Da es sich nicht um nachhaltiges Handeln handelt, sollte auch keine Pflicht nach der Abgabenordnung entstehen. Damit und natürlich daraus resultierender Freiheitsstrafe wird nämlich gedroht.
Trotzdem bleibt die Frage nach dem Rechtsmittel!?
Danke

Wenn man z.B. innerhalb von 12
Monaten 52 Bewertungen als Verkäufer völlig unterschiedlicher
Gebrauchsartikel erhält, dürfte wohl kaum von einem
gewerblichen Handeln auszugehen sein.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Ob ein gewerbliches Handeln vorliegt, hat nicht unbedingt etwas mit Zeitraum und Anzahl zu tun.

Aber wenn sich der Abgemahnte so sicher ist…

Wie gesagt: Dann lässt man es darauf ankommen und wird ja sehen, ob der Abmahnende den üblichen Klageweg bestreitet…

S.J.

Hallo,
ich befürchte , Esssjot hat Recht mit seiner Warnung, dass du wirklich 100% sicher sein solltest, um auf di Abmahnung nicht zu regieren.

Dss Gerichte auch grenzwertig überraschend entscheiden, zeigt z.B. dieses Urteil:

http://www.damm-legal.de/lg-berlin-ein-privater-verk…

Gruss
Hummel

Muss man nicht reagieren? Nicht widersprechen? Nicht Stellung nehmen?
Erscheint so ungewohnt.
Gruß
Marion

Muss man nicht reagieren? Nicht widersprechen? Nicht Stellung
nehmen?
Erscheint so ungewohnt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

Dort ist alles ganz gut erklärt.

S.J.

Die Hinweise wurden verstanden. Aber WIE reagiert man denn nun? Braucht man dafür einen kostenpflichtigen Anwalt? Kann man selbst Stellung nehmen? Kann man selbst wirksam aus dem Weg räumen? Oder es zumindest versuchen?
Danke

Das wurde bereits vor der Fragestellung gelesen. Es erschien nur nicht vorstellbar, dass man tatsächlich einen Anwalt braucht und einem auch dann Kosten entstehen, wenn das Ganze zu Unrecht geschieht.
Danke

Dort ist alles ganz gut erklärt.

Wiki ist toll, aber hin und wieder hat es ein paar Löcher.

Unberechtigte Abmahnung:

* Wer sich ganz sicher ist, kann einfach nichts tun und es auf gerichtliche Verfahren ankommen lassen.

Das sehen Juristen anders und zwar in einer „Antwortpflicht des Abgemahnten“ (BGH GRUR 1990, 381). Könnte dann wohl darauf hinauslaufen, dass die Gerichtskosten zu bezahlen sind, auch wenn die Anschuldigung aus der Luft gegriffen ist.

lg
Richard

Es erschien
nur nicht vorstellbar, dass man tatsächlich einen Anwalt
braucht und einem auch dann Kosten entstehen, wenn das Ganze
zu Unrecht geschieht.

Nein, braucht man nicht. Man kann auch selbst einfach und klar darlegen, wie man die Sache sieht. Dann ist der nächste Schritt beim Abmahner.

Wenn man z.B. innerhalb von 12
Monaten 52 Bewertungen als Verkäufer völlig unterschiedlicher
Gebrauchsartikel erhält, dürfte wohl kaum von einem
gewerblichen Handeln auszugehen sein.

Das wird der Einzelfall zeigen.

Gewerblich handelt, wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Oder so ähnlich.
Verkaufe ich z.B. hochwertige Neuwaren, dann ist ein Anfangsverdacht schnell begründet.

Halbwegs sicher kann man sich _vermutlich_ sein, wenn man in Woche 1 ein gebrauchtes Fahrrad für 40€ verkauft, in Woche 2 eine neue Kaffeemaschine für 45€ (Doppelgeschenk), in Woche 3 die alte Kaffeemühle der Oma (halb antik, 60€), usw.

Der FOCUS schreibt dazu:

„Kriterien:
eine große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines bestimmten, meist sehr kurzen Zeitraumes, so beispielsweise 25 Bewertungen innerhalb von zwei Monaten, beziehungsweise 40 Bewertungen innerhalb eines Quartals
wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware. Beispiel: immer wieder werden DVD-Recorder verkauft.
mehrmaliges Verkaufen von Neuware
viele gleichzeitige Auktionen
Powerseller-Status
Formulierungen wie: „wir“ oder „unsere Kundschaft“
eigene AGB“

Quelle:
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/priv…

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http://www.anwalt.de/rechtstipps/was-tun-bei-einer-e…

Also doch Antwort und Klarstellung? Habe die angegebene Quelle nicht finden können. Es scheint keinen förmlichen Widerspruch zu geben?!
Danke

Kann man sich gegen ein solches Vorgehen auch ohne Anwalt wehren?

Ich finde es ist eins schlechte Strategie sich ohne fachkundige Hilfe gegen einen Rechtskundigen wehren zu wollen. Das kann sehr teuer werden.

Kann es sein, dass man aufgrund unrichtiger Behauptungen gezwungen werden kann, Geld für einen Anwalt auszugeben?

Gezwungen wird man nicht, aber es könnte klug sein, Geld für einen Anwalt auszugeben.

Das wäre ja ein reines Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte.

Es gibt wohl eine ganze Reihe, die von Abmahnungen gut leben.

Danke für die Einschätzung.
Letztlich wird Mann- oder in meinem Fall Frau wohl anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Tatsachen sind so nachweislich falsch dargestellt (Zahlen falsch angegeben), dass es schon schade ist, mit der Rückweisung einen Anwalt beauftragen und Geld dafür zahlen zu müssen.
Aber vielleicht hat danach ja der angebliche Verletzer einen Schadenersatzanspruch gegen den sich ursprünglich verletzt Fühlenden.
Danke für alle Beiträge!
Marion

Hallo,

Also doch Antwort und Klarstellung? Habe die angegebene Quelle
nicht finden können. Es scheint keinen förmlichen Widerspruch
zu geben?!

sicher ist es empfehlenswert das Schreiben zu beantworten. Das kann aber völlig formlos geschehen, in dem man einfach schreibt, dass der vorgeworfene Sachverhalt nicht zutrifft und der Abmahner, sofern er es denn möchte, die Sache gerichtlich klären kann.

S.J.

Letztlich wird eine anwaltliche Beratung der eigenen Reaktion vorangehen- einfach um sicher zu sein, dass man die Situation richtig einschätzt. Vielleicht schläft man dann auch wieder ruhiger.
Danke allen für die hilfreichen Hinweise!
Gruß
Marion