Hallo, ich wollte Puts einer Deutschen Bank kaufen, da ich von fallenden Kursen ausgehe. Die Seitenlange Aufklärung meiner Bank in Bezug auf Risiken hat mich dann aber eher verwirrt und stutzig gemacht, insbesondere der hinweis, als Verkäufer von puts in die Gefahr des unbegrenzten Verlusts zu kommen.
Daher habe ich folgende Frage:
Nehmen wir an, ich kaufe einen Put- Optionsschein zu einem Preis X. Nun habe ich ja das Recht die Option auszuüben, oder ich verkaufe sie nach einem gewissen Zeitpunkt wieder, wenn der Wert des Optionsscheins gestiegen ist. Und jetzt kommt meine Frage: Wenn ich den Optionsschein wieder verkaufe, bin ich dann verpflichtet von dem Käufer des Scheins am Stichtag Aktien zum Preis Y zu kaufen? Oder bin ich aus der Sache wieder komplett draußen und lediglich der Emittent müsste die Aktien ankaufen?
Vielen Dank!