hallo,
möchte gerne wissen, welches Scheidungsrecht angewandt wird bei einem Ehepaar, welches getrennt lebt. Er
land Sie: Dominikanische R.
Habe mal irgendwo gelesen, das das Recht angewandt wird des Lebensmittelpunktes.Gut und schön ,aber wessen?
Gruss Hans
Hallo
oh, das ist speziell, ich kann und will hierbei nichts halbwahres äußern, sorry.
Das ist eine so spezielle Frage, die sollten Sie einem auf familienrecht spezialisierten Anwalt stellen. Generell ist das mit dem lebensmittelpunkt richtig und bezieht sich darauf, wo das Paar zusammen gelebt hat. Aber da gibt es sicher Ausnahmen zu, die nur ein Spezialist klären kann.
Hallo,
Scheidungsrecht ist sehr spezifisch und ich da nicht fit.
Meines Wissens bezieht sich der Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) auf die Zeit während der Ehe, sprich D oder DomRep. Frag mal bei dem für deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht nach, die haben in der Regel Info- und Beratungsstellen.
Viel Glück
Grüße aus Bayern
Es gilt das Recht des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Es sei denn, die Staatsbürgerschaften (oder eine) wurde gewechselt. Dann gilt das Recht des Landes der Staatsbürgerschaft, in die gewechselt wurde.
Hallo kann Dir leider nicht helfen.
Mit freundlichem Gruß
Marga 1065
Hallo Opamicha,
bist Du Dir sicher, denn ich habe seeehr unterschiedliche Antworten bekommen. Von ich weiss nix bis ruf einen Anwalt an.Unter anderem auch das Gegenteil von Deiner Antwort.
Gruss Hans
PS: In jedem Fall vielen Dank
Tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung.
Ein Freund ist mit einer gebürtigen Vietnamesin verheiratet, die aber durch die neue Staatsbürgerschaft ihrer Eltern auf einmal „Deutsche“ wurde. Es hatte zwar nichts mit Scheidung zu tun aber mit anderen rechtlichen Problemen. Deshalb habe ich mich mit dieser Problematik näher beschäftigt und bin mir eigentlich sicher.
Aber um dir echt wirklich Sicherheit zu geben, wäre es notwendig, deine Situation näher zu kennen. Beschreibe mir bitte deine konkrete Situation und du bekommst von mir auch die konkrete Antwort.
Versprochen!
Du hast leider nicht geschrieben, ob die Ehepartnerin eine Deutsche ist, die im Ausland lebt oder eine Ausländerin. Das spielt für die Beantwortung eine wesentliche Rolle.
Sind beide deutsche und die Ehe wurde in Deutschland geschlossen, dann gilt auch das deutsche Scheidungsrecht, unabhängig davon, wo der Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung lebt.
Ist die Ehegattin aber Ausländerin, sieht es anders aus. Dann wird grundsätzlich das Recht des Landes angewandt, in dem beide leben, vorausgesetzt, einer der beiden hat auch dessen Staatsangehörigkeit. Leben sie, wie in deinem Fall, nicht mehr gemeinsam, dann gilt das Recht des Staates, in dem sie während ihrer Ehe gelebt haben - auch wieder mit der Einschränkung, dass einer auch diese Staatsangehörigkeit haben muss.
Diese Leiter lässt sich noch wesentlich weiter besteigen. Es wird immer geschaut, ob eine Bedingung passt und wenn nicht, zur nächsten Regelung übergegangen. Da kann es durchaus passieren, dass eine Deutsche, die mit einem Spanier während der Ehe in Frankreich gelebt hat und nach Deutschland zurückkehrt und die Scheidung einreicht, nach französischem Recht geschieden wird.
Wenn ich also mal vermute, dass ein Deutscher mit seiner ausländischen Frau in Deutschland geheiratet und gelebt hat, dann gilt das deutsche Scheidungsrecht. Der Lebensmittelpunkt bezieht sich bei Scheidungen immer auf die Zeit der Ehe und nicht darauf wo die Ehepartner vor der Ehe oder nach der Trennung leben.
Gruß Ally
vermutlich in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wurde. MfG
Guten Tag,
sorry, dass weiß ich leider nicht. Die Zuständigkeiten werden grundsätzlich geregelt im sog. internationalen Zivilrecht und Scheidungsrecht ist bekanntlich Zivilrecht.
Einzelheiten kenne ich aber leider nicht. Zu speziell.
LG Karl
Hallo, Hans,
ist nicht ein Spezialgebiet, aber ich versuch´s mal:
Ich würde zuerst fragen, in welchem Land und nach welchem Recht die Ehe geschlossen wurde.
Wenn man dann auch noch in dem Land lebt, wäre die Sache klar…
Ggf. wurde die Ehe ja auch in einem anderen Land „anerkannt“…aber dann wird´s wohl eher kompliziert.
Ich hoffe,das hilft Dir weiter.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
lg
Bin da leider überfragt