es gibt da in frankfurt eine strasse mit einer parkbucht fuer 3 autos.
in fahrtrichtung direkt hinter der parkbucht steht ein halteverbotszeichen ( 283 ) mit pfeil zurueck gen parkbucht. als einschrankungsschild darunter haengt: waehrend flohmarkt samstags 06-15 uhr.
also sehe ich das so, dass man hier immer, ausser an den flohmarktzeiten, parken darf.
unmittelbar hinter dem halteverbotszeichen ( also entfernter von der parkbucht ) steht ein weiteres verkehrszeichen: eingeschraenktes halteverbot ( 286 ) mit dem zusatz: ausser anwohner mit parkausweis no…
nach meinem empfinden gilt nur das naeherstehende zeichen fuer die parkbucht - die absicht war sicherlich, diese parkbucht den anwohnern ausserhalb der flohmarktzeiten freizugeben, aber dann haette man beide schilder an einen denselben pfosten machen muessen.
aber
dann haette man beide schilder an einen denselben pfosten
machen muessen.
Nicht nur das, die Kennzeichnung mit dem Pfeil für „rückwärts“ muss sogar unter dem zweiten Verbotsschild angebracht sein, damit es auch für dieses gilt.
Verbot, Pfeil nach rechts, Verbot (von oben) heißt, dass das erste Verbot für den Bereich VOR dem Schild gilt und das zweite Verbotsschild für den Bereich DAHINTER.
Nicht nur das, die Kennzeichnung mit dem Pfeil für „rückwärts“
muss sogar unter dem zweiten Verbotsschild angebracht sein,
damit es auch für dieses gilt.
Verbot, Pfeil nach rechts, Verbot (von oben) heißt, dass das
erste Verbot für den Bereich VOR dem Schild gilt und das
zweite Verbotsschild für den Bereich DAHINTER.
Hi,
ein solches Schild ohne zusätzliche Pfeile gilt m. E. für beide Seiten. Auf welche Vorschrift Stützt sich Deine Meinung?
Nicht nur das, die Kennzeichnung mit dem Pfeil für „rückwärts“
muss sogar unter dem zweiten Verbotsschild angebracht sein,
damit es auch für dieses gilt.
Verbot, Pfeil nach rechts, Verbot (von oben) heißt, dass das
erste Verbot für den Bereich VOR dem Schild gilt und das
zweite Verbotsschild für den Bereich DAHINTER.
ein solches Schild ohne zusätzliche Pfeile gilt m. E. für
beide Seiten. Auf welche Vorschrift Stützt sich Deine Meinung?
Nicht auf eine Vorschrift, sondern auf Grundwissen aus der Fahrschule, dass Schilder ohne weitere Kennzeichnung immer ab der Stelle gelten, wo sie aufgestellt sind. Alles andere wäre auch nicht praktikabel. Wenn ein Halteverbotsschild ohne Kennzeichnung auch rückwärts gelten würde, würde somit auf der gesamten Straße Halteverbot sein (zumindest von Kreuzung bis Kreuzung). Das kann aber auch heißen, dass man 1km vor dem Sc hild schon wissen muss, dass jetzt Halteverbot gilt. Wie soll das gehen?
Okay, ich hab mal gesucht…
StVO §41, 8.
b) Sie [Halteverbotsschilder] gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. […]
Eine allgemeine Aussage über den Geltungsbereich von Verkehrszeichen habe ich nicht gefunden, aber IANAL und kenne die StVO nicht auswendig, wusste also auch nicht, wo ich suchen soll.
dann hat sich meine Vermutung bestätigt. nämlich dass Du falsch liegst. Und Du lieferst ja selbst gleich die Begründung:
StVO §41, 8.
b) Sie [Halteverbotsschilder] gelten auch nur bis zur nächsten
Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen
Straßenseite.
c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann…
Es KANN also ein Richtungspfeil angebracht sein, ansonsten gilt die Vorschrift bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung. So habe ich es nämlich in der Fahrschule gelernt…
dann hat sich meine Vermutung bestätigt. nämlich dass Du
falsch liegst.
Nur, dass Du mir in keiner Weise widersprichst
StVO §41, 8.
b) Sie [Halteverbotsschilder] gelten auch nur bis zur nächsten
Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen
Straßenseite.
c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann…
Es KANN also ein Richtungspfeil angebracht sein, ansonsten
gilt die Vorschrift bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung. So
habe ich es nämlich in der Fahrschule gelernt…
Ja, ich auch.
Ohne RIchtungspfeil ab der Stelle wo das Schild steht, VORWÄRTS bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung. RÜCKWÄRTS aber immer nur MIT Richtungspfeil. Und hier ging es ja um rückwärts, weil die Schilder hinter der Parkbucht standen.
Haben wir aneinander vorbei (in entgegengesetzte Richtung) geredet?