Person A ist der Arbeitgeber und Person B der einzige Arbeitnehmer in einem Kleinunternehmen. Es geht um die Entsorgung eines offenen 1000L Öltanks. Der Tank ist nicht mehr zugelassen und wurde vor Jahren von dem Kleinunternehmen demontiert. Seitdem steht der Tank unter einem selbstgebauten Bretterverschlag in den angemieteten Räumen/Außengelände des Unternehmens. In dem Tank befinden sich seid jeher noch Ölreste (normales Heizöl). Das Unternehmen ist umgezogen, innerhalb des Ortes, musste also die bisherige Mietsache ordnungsgemäß räumen. Dazu gehört natürlich auch die Entfernung des Öltanks. A hatte es bisher versäumt den Tank ordnungsgemäß zu entsorgen (im Nachbarort gibt es eine entsprechende Mülldeponie). B wurde nun innerhalb der Arbeitszeit beauftragt, noch restliche chemische Flüssigkeiten wie Reiniger, Frostschutzmittel, Altöle und Dieselgemische, die in offenen Eimern und Kanistern noch herumstanden in den Tank zu füllen und diesen dann aufzuladen und auf dem Anhänger entsprechend zu sichern. A verabredete sich mit B am alten Firmensitz, befestigte den Anhänger an seinem Firmenfahrzeug und befahl B mit in dieses einzusteigen. A fuhr zwei Orte weiter und lud den Tank mit B zusammen auf einem kleinen Parkplatz am Waldesrand ab, trotz erheblicher Einwände von B.
Nun kann B diese Sache aber nicht länger mit seinem Gewissen vereinbaren und überlegt die Sache zu melden.
Die Frage ist nun: Welches Strafmaß hat A zu erwarten und welches B?
Vielen Dank für die Antworten