Welches Testament hat Vorrang

Welches Testament hat Vorrang?

  1. Notarieller Erbvertrag.

Oder

  1. Ein 20 Jahre später handgeschriebes Testament.

Es freut sich

Werner

Wenn der Erbvertrag nicht anderweitig wiederrufen wurde und es sich um ein von nur einem Erblasser geschriebenes Testament handelt - der Erbvertrag.

Es tut mir leid, aber die Frage kann ich nicht beantworten.

Gruß
xPashax

Hallo Werner-Igge, es hat immer das Testament die absolute Gültigkeit, welches das des jüngsten Datums ist, also in diesem Fall das 20 Jahre später handgeschriebene Testament.
Gruß petit

Bei mehreren Testamenten ist das jüngste ausschlaggebend, in diesem Fall also das Handgeschribene.

Ingeborg

Hallo Werner,

das kommt zwar ein bisschen darauf an, was drin steht, aber grundsätzlich kann eine letztwillige Verfügung in notarieller Form auch nur durch eine ebensolche wieder aufgehoben oder geändert werden. Bei einem Erbvertrag u.U. auch nur von den Vertragsparteien gemeinsam.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

meines Wissen nach immer das aktuellste also das datummäßig neueste.

Aber sicherheitshalber mal beim Anwalt nachfragen.

Gruß

Hallo Werner, meines Wissens hat das zuletzt gefertigte Testament Vorrang, sofern es allen gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Sollte es sich bei dem Erbvertrag um einen Vertrag zwischen einem Ehepaar handeln, der bindend bis zum Tode des Nachversterbenden ist und dort auch schon Nacherben eingesetzt sind, die nicht mit den Erben im Testament übereinstimmen, muss dieses Testament u. der Erbvertrag meines Wissens von einem Rechtspfleger beim zuständigen Nachlaßgericht geprüft werden. MfG Löwenkind

Hallo Werner- Igge,

Vorrang hat immer das jüngste Testament. Dabei spielt es keine Rolle, ob handgeschrieben oder notariell. Also in diesem Fall ist das das 20 Jahre später handgeschriebene Testament.

LG aus Stuttgart.

hallo werner
soweit ich weiss, gilt das notariell beglaubigte testament und hat vorrang.
lg sicha

Der Oberbegriff für Testamente und Erbverträge lautet: Verfügungen von Todes wegen. Nicht die Errichtungsart einer solchen Verfügung hat rechtliche Priorität, sondern das Datum der Errichtung der Urkunde. Die jüngere Verfügung hat Vorrang. Wenn die mehreren Verfügungen allerdings unterschiedliche Vermögenswerte oder Rechtsbegriffe betreffen, muss natürlich differenziert werden. Ein jüngeres Testament über ein Geldvermächtnis hebt natürlich nicht eine ältere Erbeinsetzung auf.

Wichtiges habe noch anzufügen: Der Erbvertrag bindet in der Regel den Verfügenden. Der Rücktritt vom Vertrag oder das Änderungsrecht kann allerdings vorbehalten werden. Wird im Erbvertrag nur inbezug auf ein Vermächtnis eine Verfügung getroffen, kann ein später errichtetes Testament die Erbfolge wirksam festlegen. Im umgekehrten Fall wäre das Testament (privat oder notariell errichtet) unwirksam.

Hallo,

wenn es sich um Testamente handelt, ist immer das jüngste Testament maßgebend, alle vorherigen Verfügungen sind vom Tisch, es sei denn im letzten Testement wird nur eine Teiländerung vorgenommen.
Wenn ein Erbvertrag geschlossen wurde (vor einem Notar), dann gilt natürlich dieser, da ein Erbvertrag ohne Zustimmung beider Vertragspartner sowieso nicht so einfach geändert werden kann.

Alles klar?
MfG
PB

hallo,
das aktuellere!egal ob handgeschrieben oder vom notar.es zählt immer das neueste!

Vielen Dank sagt Werner

Vielen Dank sagt Werner

hallo werner
soweit ich weiss, gilt das notariell beglaubigte testament und
hat vorrang.
lg sicha

Hallo Werner-Igge,
ich glaube, dass der notarielle Erbvertrag Vorrang hat. Wahrscheinlich hätte man den Erbvertrag beim Notar aufheben lassen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara50

herzlichen Dank für die Anfrage zum Erbrecht.

Ohne Prüfung beider Dokumente kann eine Entscheidung nicht getroffen werden. Es hängt von den Inhalt der Urkunden ab.

Normalerweis hat das spätere Testament vorrang. Allerdings gilt gerade bei einem Erbvertrag Sonderregelungen, so dass das spätere Testament unwirksam sein kann.

Gerne bin ich bereit die Sache zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Der notarielle Erbfolgevertrag hat Vorrang. Meist ist es doch so das dieser Erbfolgevertrag mit Pflichtteilsverzicht verbunden ist. Die Rückgängigmachung dieses notariellen Vertrages ist nur möglich wenn alle Beteiligten wieder zeichnen.