Hallo Welches Umsatzsteuergesetz vor 1.1.2010 erlaubt mir netto netto mit Eu Kunden mit einer Id Nummer abzurechen. Da ich meine Rechnungen immer netto netto für eine Dienstleistung erstellt habe , und nun hatte ich eine Prüfung vom Finanzamt. Nun will das Finanzamt von mir die Umsatzsteuer/ mehrwertsteuer für die Eu rechnungen haben. Ich bin eine Spedition die Zollabfertigungen für die kunden in Auftrag macht. Kann mir jemand helfen. Denn mein Steuerberater kann es nicht.
Danke
Gar keines. Vor dem 1.1.2010 mussten für innerdeutsche Leistungen, die an EU-Mitgliedsstaaten erbracht wurden, die Deutsche USt abgerechnet werden.
Wir (eine Spedition, die Zollabfertigungen macht und LKW auf unserem Hof sichert) haben bis 31.12. immer mit deutscher USt abgerechnet, da das Reverse-Charge Verfahren hier nicht gegriffen hat.
Danke für die Antwort !!
Ich schreibe aber schon seid 2007 so meine rechnungen und mein altes Finanzamt hat dieses nicht moniert ??
Mein neues aber schon da, und meine Kunden haben die rechnung bei ihrem fiskus eingereicht. Und auch bei ihnen wurde dies nie beanstandet !! Da wir ja auch die Zollabwicklung auf dem 4200 verfahren machen !!
Tja, dann hat das alte Finanzamt entweder keine Ahnung gehabt oder nicht so genau hingeschaut. Jedenfalls solltest Du den Steuerberater wechseln…
Alte Regel: wenn eine Leistung zu 100% im Inland erbracht wird (Ausstellen der AE bzw. Erstellen des MRN-Dokumentes, T1 etc.) muss diese auch an einen EU-Rechnungsempfänger mit Deutscher USt. abgerechnet werden. Seit diesem Jahr lediglich ist der Sitz des Leistungsempfängers maßgeblich. Besitzt dieser eine EU-USt-ID, greift das Reverse-Charge Verfahren. Ist der Leistungsempfänger ein Privatmann ohne USt-ID, ist die Deutsche USt abzurechnen.
ich kann nicht weiter helfen…
Hallo Würmchen,
tut mir leid - ich kann Dir da auch nicht weiterhelfen.
Lieben Gruß, Susi
Hallo
kann Dir hier leider nicht helfen, würde es beim Finanzamt direkt hinterfragen.
Viel Erfolg
Jeannette