halbsätze und kausalzusammenhänge:smile:
hallo,
ich habe zwar inzwischen leichte Zweifel über die
Sinnhaftigkeit meiner Beiträge
das verstehe ich voll und ganz:smile:, aber …
halbsätze spielen bei recht und gesetz starke rollen. auch wenn du mich der niedrigintelligenz zeihst *lach*, so muss doch wohl ich dir helfen, genau zu lesen:
_Die Anwendung ist verboten
- auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split,
Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze
und sonstiges Nichtkulturland),_
das ist der teil (inkl. den unter 2. angeführten voll versiegelten flächen), der hier immer wieder als rechtfertigung eingestellt wird und als endgültige weisheit dienen soll. es geht aber weiter:
von denen die Gefahr einer
unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder
Kanalisation, … besteht,
besteht die gefahr einer abschwemmnung nicht, beispielsweise wenn die terasse an den garten anschliesst und keine dränagen vorhanden sind, die in den kanal geleitet werden, dann …ist es nicht verboten!
hier steht auch nicht, dass eine befestigte fläche grundsätzlich die gefahr einer abschwennung in sich trägt.
es sei denn, die zuständige
Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren
vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der
Abschwemmung nicht besteht,
das gilt für den fall, das eine abschwemmung zu befürchten ist, sie jedoch durch ein besonders anwendungsverfahren (mikrodüsen z.b.) verhindert werden kann.
analoges gilt auch für punkt 2.
nur die teile zu lesen und zu propagieren, die in das jeweils persönliche meinungsspektrum passen, nenne ich den versuch einer einseitigen meinungsbildung. genau das betreiben die sogenannten umweltschützer bei ihren bemühungen, stimmung gegen roundup zu machen. kennst du auch nur ein einziges anderes herbizid, gegen das mit der gleichen vehemenz vorgegangen wird? ich nicht, aber ich kenne üblere als roundup.
In Ingos Anfrage ging es um Unkraut zwischen Pflastersteinen und alle :Glyphosat enthaltenden Produkte sind demzufolge untersagt.
eben nicht. siehe oben. solange du oder belria nicht wissen, wie die terasse angelegt ist, kannst du nicht davon ausgehen, dass die anwendung per se verboten ist.
Jedem, der eingermassen mit Intelligenz gesegnet ist
schnief - einen eimer bitte:smile:,
sollte inzwischen klar sein, dass wir hier nicht von Hoffnungen :reden, sondern von Tatsachen.
genau. nimm dir bitte obiges zu herzen.
Um weiteren Fragen vorzubeugen:
ich wollte nichts von dir - du zappelst doch hinter mir nach.
Tallowamin ist weiters kein Abbauprodukt von
Glyphosat
das habe ich nie behauptet
und „ich weiss es“ keine zulässige Quellenangabe.
die bekommst du, ich muss sie aber erst suchen und das dauert etwas, weil meine informationen aus seriösen quellen und nicht von in 0,25sec. geöffneten umweltschutzseiten stammen. aber ich bin mir eigentlich recht sicher, dass du ohnehin schon belege gefunden hast, denn sonst hätte ich auch dafür noch schelte bekommen:smile:
millia