Welches Unkrautmittel?

Hallo an alle hier,
bei mir zu hause kommt im aussenbereich zwischen den pflastersteinen und den gehwegplatten das unkraut durch.bisher hatte ich ein sehr wirksames mittel dagegen, leider ist es alle und es gibt es auch nicht mehr zu kaufen…
wer hat erfahrung mit welchen mitteln gemacht und kann mir eine empfehlung geben. (evtl auch wo man es bekommt)

danke schonmal

gruss ingo

Essig!!

Unverdünnten Essig von Aldi. 38 Cent der Liter.
Draufspritzen und nach zwei Tagen ist alles tot.

mfgConrad

Hallo, Ingo,
noch im aktiven Teil des Forums ist eine ausführliche Debatte dieses Themas zu lesen : http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß
Eckasrd

sorry hab ich zu spät gesehen

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nimm am besten das Unkrautmittel Round-Up

nimm am besten das Unkrautmittel Round-Up

Hallo,

da empfehle ich dir mal diesen Artikel,

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

besonders den Abschnitt:

Fakt ist allerdings, dass der Einsatz von Roundup in diesem Fall schlicht und ergreifend verboten ist (Essig- und Pelargonsäure wären hingegen erlaubt.

Bitte erst erkundigen und dann empfehlen. Das Unkrautmittel Round-Up ist kein Allheilmittel und darf dazu nicht überall ausgebracht werden.

Mfg.
BelRia

belrias lieblingslink
hallo,

ich habe dir mal deinen lieblingslink herausgesucht:

http://www.hausgarten.net/gartenpflege/pflanzen-pfle…

und empfehle dir das lesen der folgenden passage:

„Weitere RoundUp Produkte, die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind:
ROUNDUP Easy, ROUNDUP LB Plus, ROUNDUP Gran.
All diese Produkte wirken auf grünen Pflanzenteilen und werden durch Besprühen oder durch Streichverfahren aufgetragen. Der Wirkstoff gelangt durch die Blätter und anderen oberirdischen Pflanzenteilen (Saftstrom) zu den Wurzeln / Rhizomen der Pflanzen. Nicht direkt auf die Erde sprühen.“

Fakt ist allerdings, dass der Einsatz von Roundup in diesem
Fall schlicht und ergreifend verboten ist (Essig- und
Pelargonsäure wären hingegen erlaubt.

ich habe von gandalf gelernt, dass das wort „fakt“ nur eine hoffnung beschreibt. weshalb ich jetzt daraus schliessen kann, dass du ein verbot gerne möchtest. *grins*

millia

Hallo,

ich habe zwar inzwischen leichte Zweifel über die Sinnhaftigkeit meiner Beiträge, aber noch einmal ganz langsam zum mitschreiben:

Auf der Seite des Bundesministerium der Justiz findet sich ein Auszug aus der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel, aus dem ich nachfolgend für Glyphosat und dessen Trimesinsalz zitiere (siehe auch § 6 Abs. 2 PflSchG):

_Die Anwendung ist verboten

  1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht,

  2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht._

http://bundesrecht.juris.de/pflschanwv_1992/BJNR1188…

Soweit der Gesetzestext. Ob sich jemand an das Gesetz hält oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. In Ingos Anfrage ging es um Unkraut zwischen Pflastersteinen und alle Glyphosat enthaltenden Produkte sind demzufolge untersagt. Das hat nichts mit Hoffnungen und Wünschen zu tun.

Wer Unterwuchs zwischen Bäumen und Sträuchern entfernen will oder eine verkrautete Fläche für eine Neupflanzung vorbereiten will, darf ROUNDUP dafür natürlich verwenden, auch im Haus- und Kleingarten.

Um weiteren Fragen vorzubeugen: Die Anwendungsbeschränkungen beziehen sich auf Glyphosat, egal welches Netzmittel eingesetzt wird. Tallowamin ist weiters kein Abbauprodukt von Glyphosat und „ich weiss es“ keine zulässige Quellenangabe.

ich habe von gandalf gelernt, dass das wort „fakt“ nur eine
hoffnung beschreibt. weshalb ich jetzt daraus schliessen kann,
dass du ein verbot gerne möchtest. *grins*

Jedem, der eingermassen mit Intelligenz gesegnet ist, sollte inzwischen klar sein, dass wir hier nicht von Hoffnungen reden, sondern von Tatsachen.

Bernd

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halbsätze und kausalzusammenhänge:smile:
hallo,

ich habe zwar inzwischen leichte Zweifel über die
Sinnhaftigkeit meiner Beiträge

das verstehe ich voll und ganz:smile:, aber …

halbsätze spielen bei recht und gesetz starke rollen. auch wenn du mich der niedrigintelligenz zeihst *lach*, so muss doch wohl ich dir helfen, genau zu lesen:

_Die Anwendung ist verboten

  1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split,
    Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze
    und sonstiges Nichtkulturland),_

das ist der teil (inkl. den unter 2. angeführten voll versiegelten flächen), der hier immer wieder als rechtfertigung eingestellt wird und als endgültige weisheit dienen soll. es geht aber weiter:

von denen die Gefahr einer
unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung
in Gewässer oder
Kanalisation, … besteht,

besteht die gefahr einer abschwemmnung nicht, beispielsweise wenn die terasse an den garten anschliesst und keine dränagen vorhanden sind, die in den kanal geleitet werden, dann …ist es nicht verboten!

hier steht auch nicht, dass eine befestigte fläche grundsätzlich die gefahr einer abschwennung in sich trägt.

es sei denn, die zuständige
Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren
vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der
Abschwemmung nicht besteht,

das gilt für den fall, das eine abschwemmung zu befürchten ist, sie jedoch durch ein besonders anwendungsverfahren (mikrodüsen z.b.) verhindert werden kann.

analoges gilt auch für punkt 2.

nur die teile zu lesen und zu propagieren, die in das jeweils persönliche meinungsspektrum passen, nenne ich den versuch einer einseitigen meinungsbildung. genau das betreiben die sogenannten umweltschützer bei ihren bemühungen, stimmung gegen roundup zu machen. kennst du auch nur ein einziges anderes herbizid, gegen das mit der gleichen vehemenz vorgegangen wird? ich nicht, aber ich kenne üblere als roundup.

In Ingos Anfrage ging es um Unkraut zwischen Pflastersteinen und alle :Glyphosat enthaltenden Produkte sind demzufolge untersagt.

eben nicht. siehe oben. solange du oder belria nicht wissen, wie die terasse angelegt ist, kannst du nicht davon ausgehen, dass die anwendung per se verboten ist.

Jedem, der eingermassen mit Intelligenz gesegnet ist

schnief - einen eimer bitte:smile:,

sollte inzwischen klar sein, dass wir hier nicht von Hoffnungen :reden, sondern von Tatsachen.

genau. nimm dir bitte obiges zu herzen.

Um weiteren Fragen vorzubeugen:

ich wollte nichts von dir - du zappelst doch hinter mir nach.

Tallowamin ist weiters kein Abbauprodukt von
Glyphosat

das habe ich nie behauptet

und „ich weiss es“ keine zulässige Quellenangabe.

die bekommst du, ich muss sie aber erst suchen und das dauert etwas, weil meine informationen aus seriösen quellen und nicht von in 0,25sec. geöffneten umweltschutzseiten stammen. aber ich bin mir eigentlich recht sicher, dass du ohnehin schon belege gefunden hast, denn sonst hätte ich auch dafür noch schelte bekommen:smile:

millia