Welches Urteil gilt?

Herr X erhielt an einem Tag 2 Schreiben. Einmal von einer Staatsanwaltschaft in Bayern, diese ist vom 15.09. (Poststempel 30.09. / Eingang bei ihm: 02.10) , indem er für ein Delikt (dessen Geschädigter in Bayern lebt, und wo die Anzeige gestellt wurde) eine Geldstrafe auferlegt bekommt.
Die Begründung hierfür ist der § 153. Sollte er die Geldstrafe nicht zahlen, wird ein Gerichtverfahren eingeleitet.
Das andere Schreiben kommt von einer Staatsanwaltschaft in NRW (wo Herr X lebt) uns ist vom 24.09.2008 (Poststempel 01.10. / Eingang bei ihm: 02.10)
In diesem wird das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs.1 eingestellt .
An welches Schreiben muss Herr X sich halten?

Aktenzeichen
Hallo,

beide Schreiben mit dem gleichen Aktenzeichen?

Christian

Nein, aber es geht definitiv beides Mal um die selbe Sache.

Hallo,

beide Schreiben mit dem gleichen Aktenzeichen?

Christian

Nein, aber es geht definitiv beides Mal um die selbe Sache.

Oha,

dann sind offenbar beide Staatsanwaltschaften mit der Sache befasst und wissen nichts voneinander. Ich würde zunächst mal den Irrtum aufklären und nachforschen, wie es überhaupt dazu kommen konnte.

Gruss

Iru