ich würde gern wissen, welches „Vergehen“ von Person B in folgendem Fall vorliegt.
Zuerst die Vorgeschichte:
Person A (angestellte Lehrerin) ist mit dem von Person B (Schulleitung) geschriebenen Arbeitszeugnis nicht einverstanden.
Person A bittet per E-Mail um einen Termin zur ausführlichen Besprechung des von der Schulleitung geschriebenen Zeugnisses und sagt, dass hierbei gerne der Konkrektor anwesend sein kann. Sie selbst wird ebenfalls eine Begleitung mitbringen.
Person B schlägt einen Gesprächstermin vor. A nimmt an.
Das Gespräch findet statt. Dabei sind folgende Dinge vorgefallen:
a) An dem Gespräch nahmen zwei Mütter teil, die zwei Kleinigkeiten an dem Unterricht von Person A zu krtisieren hatten. Ob die Kritik gerechtfertigt war oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Es geht mir hier lediglich darum, ob Eltern überhaupt an so einem Gespräch (das unter dem Motto „Zeugnisbesprechung“ steht) teilnehmen dürfen, zumal das Person A bei der Terminvereinbarung nicht mitgeteilt wurde.
b) In dem Gespräch wirft Person B Person A vor, sie habe sich um eine bestimmte Sache nicht gekümmert. A sagt: „Ich war an diesem Tag krank“. B antwortet: „Sie waren nicht krank. Ich habe kein Attest bekommen“. A hatte sich zuvor telefonisch krank gemeldet und sich am nächsten Tag noch einmal persönlich entschuldigt.
Was ist von der Aussage „Sie waren nicht krank“ rechtlich zu halten (ein nicht vorhandenes Attest rechtfertigt diese Unterstellung nicht!). Noch dazu, wenn dies vor Eltern gesagt wird?
Ich kenne mich nicht aus, aber geht das nicht in Richtung üble Nachrede? Wenn nein, in welche Richtung dann? Korrekt ist es sicher nicht, oder?
a) An dem Gespräch nahmen zwei Mütter teil, die zwei
Kleinigkeiten an dem Unterricht von Person A zu krtisieren
hatten. Ob die Kritik gerechtfertigt war oder nicht, sei
einmal dahin gestellt.
Waren das vielleicht die gewählten Elternvertreter?
Es geht mir hier lediglich darum, ob
Eltern überhaupt an so einem Gespräch (das unter dem Motto
„Zeugnisbesprechung“ steht) teilnehmen dürfen, zumal das
Person A bei der Terminvereinbarung nicht mitgeteilt wurde.
Ich denke schon, dass B das Recht hat, Personen ihres Vertrauens hinzuzuziehen, so wie A auch. Und A hat das Recht, das Gespräch daraufhin zu verweigern.
b) In dem Gespräch wirft Person B Person A vor, sie habe sich
um eine bestimmte Sache nicht gekümmert. A sagt: „Ich war an
diesem Tag krank“. B antwortet: „Sie waren nicht krank. Ich
habe kein Attest bekommen“. A hatte sich zuvor telefonisch
krank gemeldet und sich am nächsten Tag noch einmal persönlich
entschuldigt.
Es hängt vom Tarifvertrag ab, ab welcher Krankheitsdauer man zum Arzt gehen und ein Attest beibringen muss.
Was ist von der Aussage „Sie waren nicht krank“ rechtlich zu
halten (ein nicht vorhandenes Attest rechtfertigt diese
Unterstellung nicht!). Noch dazu, wenn dies vor Eltern gesagt
wird?
Die Aussage ist zunächst mal schwachsinnig, weil sie ja bedeuten würde, dass die Schulleitung wissentlich tatenlos zugesehen hat, wie eine Lehrerin „krankfeiert“.
Ich kenne mich nicht aus, aber geht das nicht in Richtung üble
Nachrede? Wenn nein, in welche Richtung dann? Korrekt ist es
sicher nicht, oder?
Es könnte schon üble Nachrede sein. Es wird ja in Anwesenheit Dritter eine nicht erweislich wahre, ehrabschneiderische Behauptung (nämlich Straftat Arbeitszeitbetrug/Leistungserschleichung) vorgebracht.
ich sehe da kein „Vergehen“. Offenbar geht es ja noch nicht einmal mehr um das Zeugnis selbst, sondern um die Suche nach anderen Punkten, die man irgendwie dem Zeugnisschreiber ankreiden könnte.
Man stelle sich das mal bei den Schülern von Person A vor…
sondern um die Suche nach
anderen Punkten, die man irgendwie dem Zeugnisschreiber
ankreiden könnte.
Als Außenstehender würde ich mich mit Vermutungen wie „Hach, der ist doch so uneinsichtig und kapiert nicht, dass er das schlechte Zeugnis verdient hat. Und nun sucht er irgendwas anderes“ zurückhalten, wenn ich nicht die ganze Geschichte kenne.
Bei Person B liegen noch ganz andere Leichen im Keller…
Ich suche eben keine Leichen im Keller, sondern frage mich: Was liegt hier vor?
Es handelte sich eben nicht um eine „Zeugnisbesprechung“, sondern um eine Anfechtung eines Zeugnisses. Das Gespräch kann man bestenfalls als „vertrauliches Gespräch“ einstufen. Zwar waren da auch Leute anwesend, von denen vorher nicht die Rede war, aber die erwachsene und als Erzieherin ausgebildete Person A hat dem offenbar nicht widersprochen.
Person B äußert die Behauptung/Mutmaßung, dass Person A zu einer bestimmten Zeit nicht krank gewesen sei, da ihm kein Attest vorliege. Dies könnte durchaus einfach ein Irrtum sein. Auch hier dürfte Person A ja in der Lage gewesen sein, dies zu korrigieren.
Deshalb sehe ich nach wie vor kein „Vergehen“. Selbst bei dieser einseitigen Schilderung nicht.