Welches Verkehrszeichen gilt hier und wann darf man hier parken?

Ist Halteverbot UND Parkplatz zugleich kein Widerspruch? Und was von all dem gilt sonntags?

Hi.

In diesem Fall nicht. Grundsätzlich gilt absolutes Halteverbot, dieses wird aber aufgehoben durch die Zusatzschilder. Wann man parken darf (Mit Scheibe für 2 Stunden) steht auf dem unteren Schild. Sonntags gilt generell absolutes Halteerbot.

Da das Halteverbotsschild Klappbar ist, würde ich es zuklappen und mit Parkuhr hier parken :smile:
Nee, ich denke mal so wird es gemeint sein. Aufgeklappt ist Halteverbot, zugeklappt gilt Parken mit Uhr.

ob das aber rechtens laut STVO zählt, weiß ich nicht, aber um evtl. Streitereien aus dem Weg zu gehen, würde ich woanders parken.

So spontan würde ich sagen „die ganze Zeit“ absolutes Halteverbot, außer zu den Zeiten, zu denen das Parken explizit erlaubt ist, und zwar bis zu einer Höchstdauer von 2 Stunden.

Na das Halteverbot. Mo-Fr von 18-8 und Sa von 14 bis Mo um 8, also einschl. So.

warum dann die klappbare Ausführung?

Ich möchte noch anfügen dass die Park-Ausnahmen nur links von den Schildern gelten. So würde ich den Pfeil unter P interpretieren.

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Dann ist das abgebilldete Schild 314-10 wohl nur die halbe Wahrheit.
Absolutes Halteverbot für die ganze Straße und Parken mit Zeitbegrenzung ab hier. Irgendwo wird dann noch ein Ende des Park-Bereiches stehen (314-20).

hi,

ohne das Halteverbot würden sich die Zeitbegrenzungen auf die Verwendung der Parkscheibe beziehen. Diese Beschilderung ist ja durchaus nix neues.

und daran ändert sich imo auch nix.

(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen.
Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Daher: Das Zusatzzeichen für die Verwendung der Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen.
Die Zeiten beziehen sich also auf das unmittelbar darüber liegende Verkehrszeichen, also die Parkscheibenverwendung.

Wie man ‚in der Regel‘ rechtlich eindeutig definieren will, frage ich mich gerade selbst.
Wären die Zusatzzeichen vertauscht, würde ich dem Sonntagshalteverbot zustimmen.

grüße
lipi

Juristisch haben alle meine Vorredner Recht. Ich kann mich dem nur anschließen.

Trotzdem glaube ich, dass das Verkehrsamt, oder wer immer dafür verantwortlich ist, das anders gemeint und ungeschickterweise falsch dargestellt hat.

Dass man nachts und sonntags, wo kaum was los ist, das Parken, ja sogar das Anhalten, verbietet, aber zu den verkehrsreichen Zeiten (mit Parkuhr) kostenlos erlaubt, ist ein Witz.

Wenn es dir wichtig ist, würde ich mich an die Stadtverwaltung wenden.

Für die Dorfkirmes wird das Schild zugeklappt und dann dürfen alle Parken, wann sie wollen. Das blaue Schild kriegt dann ne Mütze.

Gruß

Nur weil du dir das nicht vorstellen kannst, heißt das nicht, dass das so keinen Sinn ergibt.

Es gibt zig Szenarien, warum diese Regelung einen Sinn ergeben kann.

Gruß, Diva

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Der nach links weisende weiße Pfeil zeigt den Beginn der Parkregelung an, nicht die Seite / Richtung.
Genau wie bei den Halteverbotsschildern auch.

Dann nenne doch mal einige. Wenn es zig sind, muss das doch ein Klacks sein.

Es ist ein Wohngebiet, wo am Wochenende Ruhe herrschen soll und kein Türenklappen.
oder
Es ist der Dorfplatz und da finden am Wochenende häufig Veranstaltungen statt, wo die Straße für die vielen Fußgänger oder Marktstände benötigt wird
Gegenüber ist ein Amt, wo viele unter der Woche etwas zu erledigen haben, das aber am WE geschlossen hat und wo deshalb dann keine parkenden Autos mehr stehen sollen.
Aus irgendeinem Grunde sollen da am Wochenende keine Autos parken. Warum soll der Gedanke so abwegig sein?

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Die Beispiele sind nicht überzeugend.

Aber egal.

Ich habe nie behauptet, dass das unbedingt so ist, wie du mir jetzt unterstellst, sondern :

mich den Vorrednern angeschlossen und dann gesagt … glaube ich … ungeschickt … und zu Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen empfohlen.