Welches Vorgehen bei Shop-Betrug?

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Person, nennen wir sie Clementine, kauft bei einem Internet-Elektroshop per Vorauskasse. Da die meisten Shops seriös sind und es sich sogar um einen bei Trusted Shops angemeldeten Shop handelt, ist sie im vollen Vertrauen, die Ware zu erhalten.

Die Wochen gehen ins Land, es kommt keine Ware, der Shop sagt Clementine, dass der Zulieferer keinen Liefertermin nennen könne. Zurückzahlen könne er aber auch nicht, denn er habe das Geld bereits an den Zulieferer weitergeleitet.

Clementine hat nach 2 Monaten die Faxen dicke, bestellt woanders und widerruft die Bestellung, der Shop rückt aber das Geld nicht heraus. Leider hat die normalerweise abzuschließende Versicherung per Trusted Shops nicht geklappt, weil der Shop bei der Bestellung nicht automatisch auf die entsprechende Seite geleitet hat. Clementine war nicht bewusst, dass das hätte passieren müssen und hat sich auf das „Siegel“ verlassen.

Der Shop reagiert nicht mehr auf E-Mails und beharrt ohnehin darauf, dass er nicht zurückzahlen könne, da er das Geld ja gar nicht mehr habe (was ja wohl kaum Clementines Problem ist).

Wie genau muss sich Clementine nun verhalten, um das Geld zurückzubekommen. Ihr schwebt etwas in der Richtung vor:
Nochmalige schriftliche Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung von 14 Tagen und gleichzeitiger Androhung rechtlicher Schritte. Diese möchte sie aber dann auch durchziehen. Wie ginge das dann weiter, wenn Clementine nicht sofort einen Anwalt beauftragen will? Abmahnung? Anzeige erstatten?

Danke,
Julia

Hallo,

Clementine hat nach 2 Monaten die Faxen dicke, bestellt
woanders und widerruft die Bestellung, der Shop rückt aber das
Geld nicht heraus. Leider hat die normalerweise
abzuschließende Versicherung per Trusted Shops nicht geklappt,
weil der Shop bei der Bestellung nicht automatisch auf die
entsprechende Seite geleitet hat. Clementine war nicht
bewusst, dass das hätte passieren müssen und hat sich auf das
„Siegel“ verlassen.

Clementine wendet sich unverzüglich an Trusted Shops zur Klärung des Sachverhalts:

"…Verstößt ein Trusted Shops-Mitglied gegen Anforderungen?

Sollte ein Online-Shop gegen unsere Anforderungen verstoßen, informieren Sie uns bitte über das Kontaktformular. Wir wenden uns dann an den Shop, um den Sachverhalt zu klären. Es existieren Sanktionsmaßnahmen, die von Zahlungen an Verbraucherschutzvereine bis hin zur Aberkennung des Trusted Shops-Zeichens reichen…"

aus: https://www.trustedshops.de/info/login/

Siehe auch:
http://www.trustedshops.de/info/trusted-shops/

Viele Grüße
Eve*

Hallo,

Clementine wendet sich unverzüglich an Trusted Shops zur
Klärung des Sachverhalts:

Das hat sie schon getan. Dort hieß es lediglich, man werde sich mal an den Shop wenden, denn dieser sei auskunftspflichtig.
Von der Auskunftspflicht kann sich Clementine aber nichts abbeißen.

Auf dem von dir angegebenen Link heisst es u.a.:

„Sie können sich für den Trusted Shops Käuferschutz registrieren, der Sie bei Nicht-Lieferung, Nicht-Erstattung und Kreditkartenmissbrauch finanziell absichert.“

Genau das hat Clementine leider nicht getan, weil sie nicht wusste, dass man sich hierfür direkt beim Kauf anmelden muss. Im Nachhinein geht das nicht mehr. Also ist es leider mit der finanziellen Absicherung durch Trusted Shops trotz Siegel Essig!

Clementine wird es also schon nochmal mit Kontaktaufnahme bei Trusted Shops versuchen, hatte aber bisher nicht den Eindruck, dass man sich dort groß Mühe macht, zu helfen. Daher möchte Clementine wissen, welches der übliche Rechtsweg ist.

Grüße,
Julia

Hallo,

also man sollte dem Shop eine letzte Frist mit genauem Datum setzen, also nicht innerhalb 14 Tagen, sondern beispielsweise bis zum 5.11.2009.

Verstreicht die Frist ohne Zahlung, sollte man unverzüglich einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Den kann man in einer Bürohandlung erwerben oder auch im Internet herunterladen. Dafür braucht man keinen Anwalt und die geringe Gebühr wird natürlich dem Shop auferlegt. Der Mahnbescheid wird an das zuständige Mahngericht geschickt und alles weitere wird dann vom Gericht erledigt.

Das Risiko besteht darin, daß man die Kosten im Voraus bezahlen muß und eventuell nie wieder bekommt, wenn der Shop in der Zwischenzeit insolvent wird.

Gruß Ebi

Willkommen in der Gegenwart
Hallo,

Verstreicht die Frist ohne Zahlung, sollte man unverzüglich
einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Den kann man in
einer Bürohandlung erwerben oder auch im Internet
herunterladen. Dafür braucht man keinen Anwalt und die geringe
Gebühr wird natürlich dem Shop auferlegt. Der Mahnbescheid
wird an das zuständige Mahngericht geschickt und alles weitere
wird dann vom Gericht erledigt.

willkommen in der Gegenwart:

http://www.online-mahnantrag.de/
http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

Gruß

S.J.