Welches Widerrufsrecht/Garantie muss ich gewähren

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage,
Bei neuen Artikel,
welches Widerrufsrecht und welche Garantie muss ich gewähren (als Händler (Kleingewerbe)) ?

ich vertreibe PC’s und Laptops und das interessiert mich sehr, da ich hier immer was anderes lese ist es sehr schwer gegen geltendes Recht nicht zu verstossen.

Desweiteren ändert sich hier etwas wenn man Gebrauchtware verkauft ?

ich hoffe auf schnelle Antwort

danke

Hallo,

zunächst möchte ich dringend empfehlen, sich vor Beginn der Tätigkeit von einem Anwalt beraten zu lassen. Das kostet nicht die Welt, ist aber sehr wichtig um nicht folgenschwere Fehler zu begehen.

Bei neuen Artikel,
welches Widerrufsrecht und welche Garantie muss ich gewähren
(als Händler (Kleingewerbe)) ?

Grundsätzlich gilt „Pacta sunt servanda“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda), Verträge sind einzuhalten. Ein Widerufsrecht gilt nur in Sonderfällen und nur bestimmten Käuferkreisen gegenüber. Da Du nicht weiter schreibst, wie und an wen Du verkaufst, hier nur ganz allgemeine Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Eine Garantie muss man überhaupt nicht einräumen, wohl aber die Sachmängelhaftung, früher hieß das Gewährleistung: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachm%C3%A4ngelhaftung

ich vertreibe PC’s und Laptops und das interessiert mich sehr,

Das sollte es auch.

da ich hier immer was anderes lese ist es sehr schwer gegen
geltendes Recht nicht zu verstossen.

Also ich lese eigentlich immer das selbe.

Desweiteren ändert sich hier etwas wenn man Gebrauchtware
verkauft ?

Bei Gebrauchtware ändert sich nichts am Widerrufsrecht. Die Sachmängelhaftung kann Verbrauchern gegenüber bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate verkürzt, gegenüber Unternehmern komplett ausgeschlossen werden.

Da Deine Frage überaus pauschal verfasst wurde, kann man dazu nicht mehr sagen. Eigentlich lässt sich die frage schon mit einer simplen Google Suche beantworten, dafür beadrf es keines Fachmanns. Sollten noch Detailfragen bestehen beantworte ich diese gern.

Gruß

S.J.

Guten Morgen,

soviel ich weiß, muss für Neuware ein 14 - tägiges Widerrufsrecht gewährt werden. Die Händlergarantie beträgt 2 Jahre.
Wie das mit Gebrauchtware ist, weiß ich leider nicht.

Gruß
chrissi

Hallo,

da die Bestimmungen recht komplex sind kann ich leider nicht weiter Helfen.
Es sind aber in der Regel 24 Monate, wobei nach 12 Monaten der Kunde in der Beweispflicht ist.

Mit freundlichen Grüssen
Peter