hallo,ich hätte mal ne frage zur hundehaltung.ich besitze seit 8 monaten und 7 tagen ein rottweiler/mix lebe im land brandenburg genauer in pritzwalk.letztens kam das ordnungsamt zu mir und begutachtete mein hund(nachbarn haben sich beschwert)mein hund ist angemeldet er ist gechipt ich hab ihn kastrieren lassen führe ihn nur an der leine.jetzt sagte mir das ordnungsamt das ich den hund nur mit maulkorb führen darf!!!ich führe ihn seit dem mit maulkorb.meine frage ist es denn richtig das ich ein welpen von 8 monaten schon ein maulkorb ummachen muß?mein hund ist ein ganz liebes tier hat noch niemanden angeknurt oder ähnliches,ich glaub er kann nicht mal bellen.ich finde es eine risengroße sauerei was da abgeht der hund schaut mir schon immer richtig traurig an.nur weil einige leute mal nicht auf ihre hunde aufpassen konnten weden alle über ein kamm geschert.würde mich auf antworten freuen.
hallo,ich hätte mal ne frage zur hundehaltung. ich besitze seit 8 monaten und 7 tagen ein rottweiler/mix lebe im land
brandenburg genauer in pritzwalk.letztens kam das ordnungsamt zu mir und begutachtete mein hund(nachbarn haben sich beschwert)mein hund ist angemeldet er ist gechipt ich hab ihn kastrieren lassen führe ihn nur an der leine.jetzt sagte mir das ordnungsamt das ich den hund nur mit maulkorb führen darf!!!ich führe ihn seit dem mit maulkorb.meine frage ist es denn richtig das ich ein welpen von 8 monaten schon ein maulkorb ummachen muß?mein hund ist ein ganz liebes tier hat noch niemanden angeknurt oder ähnliches,ich glaub er kann nicht mal bellen.ich finde es eine risengroße sauerei was da abgeht der hund schaut mir schon immer richtig traurig an.nur weil einige leute mal nicht auf ihre hunde aufpassen konnten weden alle über ein kamm geschert.würde mich auf antworten freuen.
Guten Morgen ‚frank1973‘,
grundsätzlich stimme ich mit dir überein, es ist normalerweise eine „Sauerei“, einem Junghund, der gerade mal seine Welpenzeit durch hat, einen Maulkorb vorzuschreiben.
Jedenfalls hast du mal wirklich „nette“ Nachbarn!
Für Brandenburg werde ich mir erstmal die geltende LHV (Landeshundeverordnung) runterladen und mich dann nochmal bei dir melden.
Was ist denn in deinem ‚Mix‘ ausser Rottweiler noch drin? Und welche Rassemerkmale sind denn äusserlich unmissverständlich an deinem Hund sichtbar (Rottweiler?)
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Pritzwalk ländliche Umgebung (Dorf) ist?
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
danke pierre für deine antwort,weiß nicht genau was das für ein mix ist weiß nur das es ein mix ist er kommt schon sehr stark nach ein rottweiler.pritzwalk ist eine kleinstadt. gruß frank
danke pierre für deine antwort,weiß nicht genau was das für ein mix ist weiß nur das es ein mix ist er kommt schon sehr stark nach ein rottweiler.pritzwalk ist eine kleinstadt.
gruß frank
Hallo Frank,
ich habe mir mal die LHV Brandenburg angesehen. Typischerweise besagt die absolut gar nichts darüber, ab welchem Monat (d)ein Hund einen Maulkorb tragen muss. Die mündliche Behauptung deines Ordnungsamtsmenschen ist für mich so nicht massgebend. Ich werde mich also daher umgehend einmal direkt beim Innenministerium Brandenburg informieren.
Würde man nach der LHV Brandenburg gehen, müsste ein als „gefährlicher“ Hund genannter Hund sofort nach der Geburt einen Maulkorb verpasst kriegen müssen, wenn er sich auf öffentlichem Gelände befindet. Das wäre Schwachsinn hoch 3. Lediglich sagt die LHV, dass der Nachweis der ‚Ungefährlichkeit‘ für einen Liste-II-Hund erst nach Vollendung des 1 Lebensjahres frühestens möglich ist. Erst danach können Ausnahmeanträge nach der LHV gestellt bzw. erteilt werden.
(Boah, wie kann man bei so einer LHV nur in Brandenburg wohnen!?)
Ich melde mich jedenfalls wieder, sobald ich verbindliche Informationen vom IM Brandenburg habe.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
hallo,ich hätte mal ne frage zur hundehaltung.ich besitze seit
8 monaten und 7 tagen ein rottweiler/mix lebe im land
brandenburg genauer in pritzwalk.mein hund ist angemeldet er ist gechipt ich hab ihn
kastrieren lassen führe ihn nur an der leine.jetzt sagte mir
das ordnungsamt das ich den hund nur mit maulkorb führen
darf!!!ich finde es eine risengroße sauerei was da
abgeht
Nachdem ich Niederösterreich wohne, kann ich dir leider keine auskunft über die regelungen bei euch geben. dies ist sicher auch sehr regional zu klären, da auch bei uns die bestimmungen von bundesland zu bundesland, manchmal sogar von gemeinde zu gemeinde verschieden und unterschiedlich unsinnig sind. jedenfals viel glück bei den weiteren rechergen - tierheim ist ja hoffentlich für dich keine lösung (bei uns gehen die tierheime mit sogenannten kampf- oder listenhunden bereits über). ich plädiere jedenfalls für „maulkorbpflicht für politiker“ )
Guten Abend Frank,
zwischendurch dann mal noch eine Info:
a) Definition Welpe - Junghund - Hund
Altersmäßig werden die(mittelgrossen/bzw.grossen) Hunde in folgende Entwicklungsphasen eingeteilt: Welpen (bis 3-4 Monate), Junghunde (4-9 Monate), Subadulte (= Hunde die ihre Jugendentwicklung bereits abgeschlossen haben aber noch nicht volljährig sind, Alter: 9-18 Monate), junge Erwachsene (1-3 Jahre) und Erwachsene (ab 3 Jahren).
Wenn Dein Hund also schon das Bein hebt, ist es schon ein Junghund
b) folgende Anfrage habe ich heute an das Innenministerium in Postsdam gerichtet.
Ein gleichlautendes Fax hat auch Dein Ordnungsamt erhalten. Mal sehen, wie die sich rausreden wollen.
_Ref:open_mouth:ffene Frage / Klärungsbedarf: Hundehalterverordnung – HundehV Vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458)
An das
Ministerium des Innern
des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren,
die LHV Brandenburg regelt in §§ 3, 8 Leinenzwang, Maulkorbzwang und ggf. Ausnahmeregelungen namentlich auch für die Listenhunde Kat.II:
Brandenburg
Hundehalterverordnung – HundehV
Vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458)
§ 3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang (nur generelle Ausführungen ohne jede Altersangaben)
§ 8 Gefährliche Hunde
(1) Liste I,
(3) liste II
(3 Nr.13) Rottweiler …
Zitierung:
(3) Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist von der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 auszugehen, solange der Hundehalter nicht im Einzelfall der örtlichen Ordnungsbehörde nachgewiesen hat, dass der Hund keine gesteigerte
Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist: … 13.Rottweiler
Ausnahmeregelung: (Nachweis der Nichtgefährlichkeit)
Der Nachweis nach Satz 1 ist nur bei Hunden zulässig, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Über den Nachweis nach Satz 1 erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Bescheinigung (Negativzeugnis). Zuvor hat
der Halter den Hund dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard kennzeichnen zu lassen und dies und seine Zuverlässigkeit nach § 12 der örtlichen Ordnungsbehörde nachzuweisen. Mit dem Negativzeugnis erhält der Hundehalter eine Plakette nach § 2 Abs. 3 Satz 5. Das Negativzeugnis verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes seine Gültigkeit.
In soweit fehlt es an einer bestimmten Aussage darüber, ab wann (also ab welchem definierten Alter) für einen Hund der Liste II, - im vorliegenden Falle: Rotteiler-Mischling § 8 (Nr.3 Ziff.13) - die normierte Maulkorbpflicht zwingend ist.
Bei der derzeitigen Regelung würde selbst ein jeder Welpe bereits unter Maulkorbzwang fallen.
Während ein wie in § 8 Abs.3 definiertes Negativzeugnis überhaupt erst zulässig möglich sein soll, wenn der Hund das 1. Lebensjahr vollendet hat, steht ein Hund, der das 1. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, so gesehen im völlig rechtsleeren Raum.
Dies würde de facto bedeuten, dass namenltlich auch für die Liste-II-Hunde bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres Maulkorbzwang irrelativierbar zwingend ist, ohne dass die Beibringung eines Negativzeugnisses rechtlich überhaupt möglich wäre.
Die mit einer solchen Regelung verbundenen Negativfolgen für die Hunde der Altersgruppe unter 1 Jahr stehen jedoch - auch nach diesseitiger Auffassung - in keinem Verhältnis.
Ich wäre dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg daher für eine baldige Stellungsnahme dankbar und auch für eine Aussage darüber, wie man dort diesem offensichtlichen Mangel der LHV Brandenburg abzuhelfen beabsichtigt.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Kontaktdaten:
Pierre S. Mensah
Dorfstr. 16
D-19205 Krembz-GS
TE: 01805-684306-205
FX: 01805-684306-267
eMail: [email protected]_
Sobald mir die Antworten vorliegen, werde ich sehen, ob und wie haltbar (nachvollziehbar) die sind und Dich dann wieder informieren.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
[email protected]
hallo pierre,
danke für deine hilfe,es müßte viel mehr so hilfsbereite menschen wie dich geben.ich bin ja auch mal auf die antwort vom minesterium für innern gespannd.gruß frank
hallo,ich hätte mal ne frage zur hundehaltung.ich besitze seit
8 monaten und 7 tagen ein rottweiler/mix lebe im land
brandenburg genauer in pritzwalk.mein hund ist angemeldet er ist gechipt ich hab ihn
kastrieren lassen führe ihn nur an der leine.jetzt sagte mir
das ordnungsamt das ich den hund nur mit maulkorb führen
darf!!!ich finde es eine risengroße sauerei was da
abgehtNachdem ich Niederösterreich wohne, kann ich dir leider keine
auskunft über die regelungen bei euch geben. dies ist sicher
auch sehr regional zu klären, da auch bei uns die bestimmungen
von bundesland zu bundesland, manchmal sogar von gemeinde zu
gemeinde verschieden und unterschiedlich unsinnig sind.
jedenfals viel glück bei den weiteren rechergen - tierheim ist
ja hoffentlich für dich keine lösung (bei uns gehen die
tierheime mit sogenannten kampf- oder listenhunden bereits
über). ich plädiere jedenfalls für „maulkorbpflicht für
politiker“)
Hallo Frank1973,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten.
Da ich das Hundegesetz von Brandenburg nicht kenne.
Hast du schon mal deinen Tierarzt gefragt?
Oder im Internet recherchiert (Hundegesetz in Brandenburg)?.
Viel Erfolg u. liebe Grüße
Heike
hallo pierre,
Vielen dank für deine antwort.es müßte viel mehr so leute geben die sich für tiere(hunde) einsetzen ich glaub dann hätten wir es einfacher als hundehalter.ich bin ja auch sehr gespannd auf die antwort vom ministerium des innern
gruß frank
Hallo, Ich lebe in Mecklenburg Vorpommern und weiß nicht genau, wie die Richtlinien in Brandenburg sind. Aber meiner Meinung nach besteht nur für Kampfhunde diesae Pflicht und Rottweiler gehören eigentlich doch gar nicht dazu oder wurde das geändert? Manche Leute kennen sich da ja auch gar nicht so aus und für die sind fast alle Hunde Kampfhunde. Ich wurde auch mal von Leuten angesprochen, dass mein Labrador Welpe doch ein Kampfhund sei und ein Maulkorb tragen muss. Manche haben halt echt keine Ahnung. Vielleicht liegt bei dir auch so eine Verwechslung vor?
Falls Rottweiler doch dazu gehören und die Maulkorbpflicht wirklich besteht (da müsstest du dich mal erkundigen…), dann besteht ja immer noch die Möglichkeit so einen Wesenstest zu machen. Meiner Meinung nach macht man die Hunde erst durch solche Pflichten mit Leine und Maulkorb aggressiv, aber auf uns Hundebesitzer hört ja sowieso niemand.
Auf jeden Fall ist es völlig bekloppt, alle Hunde über einen Kamm zu scheren, die Besitzer müssten die Strafe kriegen und nicht die Hunde! Kein Hund ist von Geburt an aggressiv!
Naja, konnt dir glaub ich nicht wirklich weiterhelfen, aber vielleicht kannst du ja trotzdem was damit anfangen…
Hallo Frank1973,
muss mich entschuldigen, dass die antwort so lange auf sich warten ließ, war leider nicht anwesend bzw. konnte meine mails nicht abrufen.
jetzt aber zu deiner frage:
es mag wohl sein, dass dein rottweilermix ein total liebes tier ist - glaub ich dir auch - fakt ist jedoch dass wir hundefreunde uns nunmal an die geseztlichen Vorgaben halten müssen.
Als Welpen kannst du deinen hund leider nicht mehr bezeichnen, das geht nur bis ca 6 monate, danach ist es ein jungtier.
Mit welcher begründung hat dir das ordnungsamt die maulkorbpflicht verordnet?? was sind die bestimmungen in brandenburg diesbezüglich? da du deinen hund ordnungsgemäß angemeldet und gechipt hast und er auch noch kastriert ist, wäre es für dich und deinen hund am einfachsten einen wesenstest machen zu lassen, damit wärst du von der maulkorbpflicht auf jedenfall befreit.
geh mit deinem hund auf jeden fall ab und zu so weit raus in die natur, dass er auch mal ohne leine und „maulkorb“ springen kann, sonst wird er ja blöd…
hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsch dir viel freude mit deinem rottimix.
Liebe grüße
e.pfeiffer
hallo pierre,
Vielen dank für deine antwort.es müßte viel mehr so leute geben die sich für tiere(hunde) einsetzen ich glaub dann hätten wir es einfacher als hundehalter.ich bin ja auch sehr
gespannd auf die antwort vom ministerium des innern
gruß frank
guten Morgen Frank,
hier erstmal nur einen Zwischenstand:
sowohl das Innenministerium als auch dein Ordnungsamt haben sich bis heute nicht aufraffen können, meine Anfrage zu beantworten (oder fällt denen vielleicht keine Ausrede dazu ein?).
Das kann es jedenfalls nicht sein und ich werde in dieser Sache weiter am Ball bleiben.
Könntet du mir aus dem Impressum deiner lokalen Tageszeitung mal die Infos „Lokalredaktion“ rüber reichen (Namen der Zeitung, Sitz, Postanschrift, eMail und Fax-Nr.) denn manchmal sollen auch „Leserbriefe“ sehr hilfreich sein (und gewisse Schlafmützen wachrütteln)
Wenn dein Hund dann 1 Jahr alt ist, solltest du auf jeden fall die schon angesprochene Befreiung bzw. Überprüfung bei deinem Ordnungsamt beantragen, wegen der Ausnahmegenehmigung. Erkundige dich auch mal bei deinem Tierarzt nach „Wesenstest“ und Kosten im Hinblick auf die Maulkorbbefreiung.
Und frage ihn auch gleich mal, was der von Maukorbzwang für deinen Hund hält. Das kann (auch) sehr aufschlussreich sein.
Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
hallo pierre,
vielen dank für deine info.allso das ist die märkische allgemeine zeitung lokalredaktion prignitz-kurier aderesse,meyenburger straße 7 in 16928 pritzwalk,telefon:03395/7621-0 fax:03395/762120 mail adresse:[email protected] .werde mich mal bei mein tierarzt erkundigen was er dazu sagt.hatte mir schon gedacht das daß ordnungsamt und auch das innenministerium bei anfragen eine lange leitung haben.hoffe doch das sie sich bald melden.möcht mich noch mal recht herzlich bei dir bedanken für deine mühen. gruß frank
guten Morgen Frank,hier erstmal nur einen Zwischenstand:
sowohl das Innenministerium als auch dein Ordnungsamt haben
sich bis heute nicht aufraffen können, meine Anfrage zu
beantworten (oder fällt denen vielleicht keine Ausrede dazu
ein?).
Das kann es jedenfalls nicht sein und ich werde in dieser
Sache weiter am Ball bleiben.Könntet du mir aus dem Impressum deiner lokalen Tageszeitung
mal die Infos „Lokalredaktion“ rüber reichen (Namen der
Zeitung, Sitz, Postanschrift, eMail und Fax-Nr.) denn manchmal
sollen auch „Leserbriefe“ sehr hilfreich sein (und gewisse
Schlafmützen wachrütteln)Wenn dein Hund dann 1 Jahr alt ist, solltest du auf jeden fall
die schon angesprochene Befreiung bzw. Überprüfung bei deinem
Ordnungsamt beantragen, wegen der Ausnahmegenehmigung.
Erkundige dich auch mal bei deinem Tierarzt nach „Wesenstest“
und Kosten im Hinblick auf die Maulkorbbefreiung.
Und frage ihn auch gleich mal, was der von Maukorbzwang für
deinen Hund hält. Das kann (auch) sehr aufschlussreich sein.Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
hallo pierre,
vielen dank für deine info. …
guten Morgen Frank,
hier erstmal nur einen Zwischenstand:
sowohl das Innenministerium als auch dein Ordnungsamt haben sich bis heute nicht aufraffen können, meine Anfrage zu
beantworten.
Ich habe dies daher heute zum Anlass genommen, sowohl beim Ordnungsamt, als auch beim Ministerium an die noch ausstehende Stellungsnahme meiner Anfragen zu erinnern.
Dir noch ein angenehmes Wochende,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Sachstand Welpe & Maulkorbzwang
Guten Tag Frank1973
heute mal (wieder) den vorerst abschliessenden Sachstand.
Leider haben hier weder das Innenministerium noch euer Ordungsamt es für nötig befunden, auf die hesige Anfrage und die Erinnerung daran in irgend einer Weise zu reagieren.
Da scheint es ja, als ob du da noch einige Arbeit vor dir haben wirst, denn durchgehen lassen solltest du denen das Verhalten wirklich nicht.
Wenn gar nichts hilft (wie es aussieht, solltest du dir Beratungshilfe vn deinem Amtsgericht holen und dann zum Anwalt marschieren. Vielleicht reagiert euer Ordnun gsamt dann, wenn sie merken, dass du dich nicht verarschen lässt von denen.
Tut mir leid, das ich dir kein positiveres Ergebnis liefern kann.
Trotzdem, dir noch einen angenehmen Tag,
und ttp://randy-jonas.zoomshare.com/files/Tierschutz/Xm_TS.jpg
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Guten Morgen frank1973,
heute gibt es dann doch eine positivere Sachstandsmitteilung
Nachdem das IM Brandenburg eur Ordnungsamt zur Stellungsnahme und Beantwortung verdonnert hat (der bekannte Weg der Hackordnung) teilte ein Herr Möbius eures OA mit, es werde im Auftrag des IM die hiesige Anfrage beantworten und bäte um etwas Geduld.
Das Schreiben ist am 17.12.10 abgestempelt und direkt heute, am 27.12. „schon“ eingegangen.
Na, dann hoffen wir mal, dass irgendwann auch mal eine fundierte Stellungsnahme dazu kommt.
Du kannst mich überigens auch direkt erreichen, wenn du in meinem Profil die dort genannten eMailadresse benutzt.
Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Guten Tag Frank,
heute endlich liegt mir die Antwort des Innenministeriums des Landes Brandenburg in dieser Sache vor.
Interessierte können dieses Schreiben als PDF-Datei unter der Mailadresse: [email protected] bei mir direkt anfordern.
Das ursächliche Schreiben an das IM Brandenburg findet ihr hier: http://pierre-mensah.weiss-was.de/app/query/display_…
Nachbemerkung: in Brandenburg möchte ich nicht mal tot überm Zaun hängen!
Trotzdem, allerseits Frohe Ostern
wünscht, mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah