Wer veräppelt wen?
Hallo,
Ich und meine Freundin haben uns einen Australien Shephardwelpen gekauft.
„Australian Shepherd“. Wenn man einem Züchter ans Bein pinkeln möchte, empfiehlt es sich, zumindest den Namen der betreffenden Rasse korrekt schreiben zu können.
von einer Züchterin die wirlich sehr seriös erschien, wir würden papiere bekommen und und und…
Erzählen kann man viel, wenn der Tag lang ist. Das ist nicht zwingend strafbar. Wenn man als Welpenkäufer Wert auf Papiere legt, sollte man wissen, dass man nur ordentliche kriegt, wenn der Züchter Mitglied in einem ordentlichen Zuchtverband ist. In eurem Fall wären also sämtlich Papiere ohnehin nichts wert gewesen. Das ist aber nicht verboten. Wenn du unbedingt Papiere für diesen Hund haben willst, kannst du dir die selber auf dem PC basteln. Der Wert ist der gleiche, wie wenn die Züchterin das täte.
nun ist mir bisschen was an den welpen aufgefallen, er schielt und benimmt sich seltsam (eigentlich normal für einen welpen, aber nicht so extrem.)
Über Krankheiten und Verhaltensstörungen weiß der Tierarzt deines Vertrauens Bescheid. Alles andere ist sinnlos.
nun ist mir aufgefallen nach einer recherche im Internet, dass sie schon seit 3 Jahren züchtet und insgesamt 3 würfe hatte
Sie kann soviele Würfe pro Jahr haben, wie sie will. Noch nicht mal innerhalb des VDH ist die Wurfanzahl bei allen Rasseverbänden begrenzt. Der VDH gibt lediglich vor, dass ein und dieselbe Hündin nur einmal im Jahr belegt werden soll - und selbst damit wäre die Züchterin im Rahmen.
sie hat jedoch nur von 2 erzählt und auf Ihrer Homepage sind auch nur 2 vorhanden das war aber zu 100 % der 3. wurf.
Auch darin ist nichts Verwerfliches zu erkennen.
nun ist die frage kann man dagegen angehen? weil ich möchte nicht, dass man tiere einfach so ausnutzt, der sollte man die Tiere Verbieten,
Woran genau erkennst du ein „Ausnutzen“?
meine frage ist nun ob man den Kaufpreis bzw. ein teil davon zurückfordern kann. abgeben möchte ich den kleinen natürlich auch nicht.
Wenn er krank ist und diese Krankheit auf die Züchterin zurückzuführen ist, ist das ein Gewährsmangel. Näheres sagt dir jemand im Rechtsbrett. Und das wäre auch der einzige Punkt, an dem du ansetzen könntest. Alle anderen „Vergehen“ sind keine, und auch Hinweise auf Tierquälerei kann ich nicht erkennen. Da scheinen mir doch eher finanzielle Interessen eine Rolle zu spielen.
Tipp: Falls der Hund beim Billigproduzenten immer noch nicht billig genug war, könnte beim nächsten Mal das Tierheim als Kaufadresse eine gute Idee sein.
Schöne Grüße,
Jule