Hallo,
vor 2 wochen ist mir ein anderes Auto an der Roten Ampel reingefahren. Der Unfallverursacher wollte den Schaden nicht über seine Bersicherung laufen lassen und so haben wir nur die persönlichen Daten getauscht. Jetzt habe ich mir den Kostenvoranschlag von der Werkstatt geholt und jetzt will der Verursacher doch die Versicherung eonschalten. Jedoch bin ich nicht Halterin des Wagens. An wenn wird die Versicherung überweisen, nachdem der Halter dem Verursacher nicht bekannt ist. Wenn ich meine Kontoverbindung amgebe, bekomme dann ich das Geld übrrwiesen??
Wie lange dauert so ein Vorgamg in der Regel
Hallo,
FAQ 1129 bedeutet, keine „Ich-Fragen“, deshalb keine Kommentierung zum fiktiven Sachverhalt.
I.d.R. erfolgt die Schadensregulierung von der gegn. Versicherung direkt zum Geschädigten.
Hallo,
Hallo,
vor 2 wochen ist mir ein anderes Auto an der Roten Ampel
reingefahren. Der Unfallverursacher wollte den Schaden nicht
über seine Bersicherung laufen lassen und so haben wir nur die
persönlichen Daten getauscht. Jetzt habe ich mir den
Kostenvoranschlag von der Werkstatt geholt und jetzt will der
Verursacher doch die Versicherung eonschalten. Jedoch bin ich
nicht Halterin des Wagens.
Also vermute ich, dass der Schaden auch nicht dem Fahrzeughalter gemeldet wurde ?
Und den Schaden am Auto will man auch nicht reparieren lassen ?
An wenn wird die Versicherung
überweisen, nachdem der Halter dem Verursacher nicht bekannt
ist.
Diese Information erhält man über die Zulassungsstelle!
Wenn ich meine Kontoverbindung amgebe, bekomme dann ich
das Geld übrrwiesen??
Mit welcher Berechtigung erwarten Sie hier eine Zahlung ?
Wie lange dauert so ein Vorgamg in der Regel.
Ohne den Schaden zu kennen ist eine Antwort nicht möglich.
Auch geht aus der Schilderung nicht hervor ob die Schuldfrage geklärt ist.
Gruß Merger
nicht Halterin des Wagens. An wenn wird die Versicherung
überweisen, nachdem der Halter dem Verursacher nicht bekannt ist.
An den Halter. Den muß man der Versicherung mit der Schandesmeldung bekannt geben.
Wenn ich meine Kontoverbindung amgebe, bekomme dann ich das Geld übrrwiesen??
Nein,weil Du mit dem Schaden nichts zu tun hast.
Wie lange dauert so ein Vorgamg in der Regel
Wenige Tage bis einige Wochen.
Bullshit
I.d.R. erfolgt die Schadensregulierung von der gegn.
Versicherung direkt zum Geschädigten.
Da der Halter mitnichten der Geschädigte sein muss, ist diese Antwort von dir - ÜBERRASCHUNG!!! - falsch!
Da der Halter mitnichten der Geschädigte sein muss, ist diese
Und wen würdest Du in diesem Falle als Geschädigten vorschlagen ?
Da der Halter mitnichten der Geschädigte sein muss, ist diese
Und wen würdest Du in diesem Falle als Geschädigten
vorschlagen ?
Ich muss einem Versicherungsprofi wie Dir doch nicht erklären, dass der Eigentümer oder Besitzer noch lange nicht der Halter sein muss, oder?
Hi,
das ist zwar richtig, aber worauf willst Du hinaus? Anspruchsberechtigt für den Sachschaden ist der Eigentümer, und das ist fast immer der Halter.
Finanzierte und Leasing-Fahrzeuge, die im Eigentum einer Bank od. Leasinggesellschaft stehen, lasse ich mal außen vor.
Grüße, M
Hi,
das ist zwar richtig, aber worauf willst Du hinaus?
Einfaches Beispiel, was nicht so selten vorkommt:
18-jähriger Sohn meldet über Papa seinen PKW an.
Sohn ist Eigentümer, Papa ist Halter.
Sohn ist Geschädigter, Papa bekommt die Knete.
VG
Guido
Hallo Guido,
Hi,
das ist zwar richtig, aber worauf willst Du hinaus?
Einfaches Beispiel, was nicht so selten vorkommt:
18-jähriger Sohn meldet über Papa seinen PKW an.
Sohn ist Eigentümer, Papa ist Halter.
Sohn ist Geschädigter, Papa bekommt die Knete.
dies kommt sehr selten vor.
Normalerweise ist der Vater Versicherungsnehmer,
damit das Fahrzeug als 2-Wagen zu einem günstigen Beitrag versichert werden kann.
Der Sohnemann tritt dann meistens als Fahrzeughalter auf.
VG
Guido
Gruß Merger
Ich muss einem Versicherungsprofi wie Dir doch nicht erklären,
dass der Eigentümer oder Besitzer noch lange nicht der Halter
sein muss, oder?
Nein mußt Du nicht. Aber ehrlich, ich finde das ist Haarspalterei weil theoretisch zwar möglich, in der Praxis so gut wie nie anzutreffen. Außerdem gibt es in der Ausgangsfrage keinen Hinweis auf diese Konstellation.
Hi!
Nein mußt Du nicht. Aber ehrlich, ich finde das ist
Haarspalterei
Das sei Dir unbenommen.
Ich bin da halt ein wenig detailverliebt …
Gruß
Guido
Hi
dies kommt sehr selten vor.
Lies nochmal den Ursprungsartikel.
Da taucht auf:
vor 2 wochen ist mir ein anderes Auto an der Roten Ampel reingefahren
und
Jedoch bin ich nicht Halterin des Wagens
wer hat sich den Mist mit dem neuen Feature beim Copy und Paste einfallen lassen?! grmpf
Dazu kommt dann das „1990“ im Nick des Users - ich habe einfach mal 2 und 2 zusammengezählt …
Abgesehen davon ging es in meiner Antwort einfach nur um die Feststellung, dass die Aussage pauschal falsch war.
Gruß
Guido
Hallo Guido,
wir wissen doch beide, dass fast jede Antwort von Rastatt hier im Forum falsch ist.
Meine Antwort bezog sich nur auf das von Dir aufgeführte Beispiel.
Aus der Fragestellung ist für mich noch nicht ersichtlich,
ob es sich hier um den Versicherungsnehmer oder evt. um ein geliehenes oder gemietetes Fahrzeug handelt.
Gruß Merger