Wem gehören Baupläne

Guten Tag,
wir haben unser Haus 1996 von einem Bauträger gekauft. Nach Abwicklung des Kaufes baten wir um die Herausgabe der Pläne. Der Bauträger regte daraufhin an, die Pläne bis zum Ende der Gewährleistung aufzubewahren. Heute erfahren wir, dass die Pläne bereits 2001 mit Ablauf der Gewährleistung vernichtet worden sein sollen. Sind die Baupläne nicht Gegenstand des Kaufobjektes? Im Notarvertrag steht nichts dazu. Hat jemand schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?
Vielen Dank für Eure Antworten. Klaus

Pläne gehören dem, der sie bezahlt. Im Kaufvertrag mit einem Bauträger wird (leider) in der Regel nur das Gebäude und das Grundstück als Bestandteil des Vertrages beschrieben. Die meisten Käufer realisieren zu spät, daß auch die Pläne und insbesondere die Baugenehmigung im Original ein wichtiges Dokument ist, das ebenfalls mit übergeben werden sollte.

Hallo,

gute Frage, ist mir auch noch nicht passiert oder habe
je davon gehört. Es dürfte aber kein Problem sein, die
Pläne zu bekommen, da es immer einen Satz der Akte beim
zuständigen Bauamt hinterlet ist. Es enstehen zwar
Kopierkosten, aber man hat dann wenigstens alle
Unterlagen.

Meiner Meinung nach gehören die Baupläne und der Rest
der Akte dem jeweiligen Bauherren.

Hoffe ich konnte helfen.
Schönes Fest!

Guten Tag,
wir haben unser Haus 1996 von einem Bauträger gekauft.

Nach

Abwicklung des Kaufes baten wir um die Herausgabe der

Pläne.

Der Bauträger regte daraufhin an, die Pläne bis zum

Ende der

Gewährleistung aufzubewahren. Heute erfahren wir, dass

die

Pläne bereits 2001 mit Ablauf der Gewährleistung

vernichtet

worden sein sollen. Sind die Baupläne nicht Gegenstand

des

Kaufobjektes? Im Notarvertrag steht nichts dazu. Hat

jemand

schon einmal einen ähnlichen Fall gehabt?
Vielen Dank für Eure Antworten. Klaus

Hallo Klaus
in jedem Fall gibt es die Baupläne des Bauantrages beim städtischen Bauamt.
Ein Architekt (auch ein Bauträger) muß die Baupläne eine gewisse Zeit archivieren. Leider kann ich nicht sagen wie lange diese Zeit ist. Es kann durchaus sein, dass nach 5 Jahren die Archivierungspflicht nicht mehr besteht.
Normalerweise werden die Pläne allerdings in einer Fertigung auch dem Bauherren ausgehändigt.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,
Ist nachzuvollziehen, gehe aber davon aus das die Pläne noch existieren. Würde empfehlen mich mal an das Bauamt zu wenden, dort müssten noch Kopien zu erhalten sein.
MfG
Jambahippo

Also grundsätzlich sind Planunterlagen 10 Jahre aufzubewahren … damit wäre die Frist 2006 abgelaufen. Wenn man höflich ist fragt man vor der Vernichtung der Unterlagen, ob diese noch benötigt werden.

Da für ein Neu- oder Umbau aber ein Bauantrag notwendig war, muß die zuständige baubehörde noch Unterlagen haben. Also dort nachfragen.

P.S. kauf nie bei einem Bauträger.
Grüße Mathias

Hallo,
die Pläne bleiben Eigentum des Architekten und müssen 10 Jahre aufgehoben werden.
Der Bauherr erhält ein Satz Pläne einschließlich Arbeitspläne und Statik.
Sie haben leider das Problem hinter diesen Unterlagen hinterherzurennen. Sie können von dem Bauträger verlangen die Pläne herbeizuschaffen, das geht jetzt leider nur auf dem privatrechlichen Wege. Versuchen Sie zunächst zu erfahren wer der Architekt und Statiker war und erkundigen Sie sich, ob die die Pläne noch haben.
Die Baurechtsbehörde haben auch einen Satz genehmigter Unterlagen. Hier könnte man die Pläne kopieren.
Mit Freundlichem Gruß
A.D.

hallo,
die baupläne sind natürlich gegenstand des Kauf.
wenn der bauträger die pläne vernichtet hat,
so hat sie in jedem fall der entwurfsverfasser, d.h. das Büro das die baupläne ausgearbeitet hat.
mfg
waltsie

Hallo,

Baupläne sind, wenn dies nicht ausdrücklich im Kauffvertrag egregelt ist, in der Regel nicht Teil der gekauften Immobilie. Gerade bei einem Bauträger ist es nicht ungewöhnlich, dass nach den gleichen Plänen noch andere Objekte errichtet werden sollen. Daher ist die Behauptung, die Pläne seien vernichtet worden, zumindest fragwürdig. Eigentlich sollte es kein Problem sein, eine Kopie zu bekommen. Es ist immer zu empfehlen, bei den Kaufverhandlungen hierzu eine konkrete Vereinbarung zu treffen.

Grüße,

QuiBono

Hallo,

hier kenne ich mich nicht so gut aus. Allerdings ist in der Regel der Eigentümer der Pläne, der für sie gezahlt hat - also der Bauträger. Wird im Kaufvertrag nicht extra geregelt, dass die Pläne mit zu übergeben sind, sehe ich keine zwingende Herausgabepflicht für den Bauträger.

Soweit es nur um die Baugenehmigung geht, so können sie diese auch im Bauamt ihrer Gemeinde oder in der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einsehen und (gegen Gebühr) kopieren lassen.

Nachdem ich auf dem Gebiet nicht so firm bin, ist das nur eine Einschätzung, ohne mich vertiefend mit der Sache auseinanderzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

S.Lauszat