Grünkohlessen (Bohnenessen etc.) eines Vereins. Fester Preis je Person. Es wird im Überfluss aufgetischt. Die Gäste möchten die Reste an Wurst und Fleisch auf den Platten mitnehmen, „damit nichts verkommt“. Der Wirt weigert sich. „Was zurückgeht, wird weggeworfen und wir dürfen das nicht herausgeben.“ Ist das rechtens?
Bin auf die Antwort gespannt.
wer bezahlt die speisen? dem gehören sie auch. eventuell sogar dem Verein als solches, dann müsste der verein entscheiden, was damit geschehen soll.
Hallo,
Grünkohlessen (Bohnenessen etc.) eines Vereins. Fester Preis
da müsste man zunächst klären, wie das Angebot genau lautete.
je Person. Es wird im Überfluss aufgetischt. Die Gäste möchten
die Reste an Wurst und Fleisch auf den Platten mitnehmen,
„damit nichts verkommt“. Der Wirt weigert sich. „Was
zurückgeht, wird weggeworfen und wir dürfen das nicht
herausgeben.“ Ist das rechtens?
Wenn man eine Portion bezahlt, kann man die Reste natürlich mitnehmen. Ist es Buffetform kann man natürlich nicht das gesamte Buffet abräumen, einpacken und mitnehmen. Bei „Grünkohl satt“ kann man das konsumieren, wozu man an Ort und Stelle in der Lage oder Willens ist. Aber noch Mal drei volle Teller zum mitnehmen zu ordern, geht natürlich nicht.
Gruß
S.J.