Wem gehoeren die Waren im Transport?

Ich arbeite in der polnischen Druckerei und bei uns in Polen ist es so, dass das Eigentumsrecht auf die Buecher dann beginnt, wenn die Buecher die Druckerei verlassen haben und im Transport sind. Der Kunde meint aber dass die Praxis in Deutschland anders ist und zwar dass die der Eigentumsuebergang erfolgt zum Zeitpunkt der Anlieferung.
z.B. wenn wir die Bucher am 3. Maerz schicken und Sie kommen biem Kunden am 9. Maerz an, so mussen wir die Rechnung und die Zahlungsfrist ab 3. Maerz laufen lassen, sonst, fragt unser Finanzamt „wo haben Sie die Waren zwischen 3 und 9 Maerz gelagert“? und dadurch bekommen wir Probleme. Koennen Sie mir die Stellen in dem deutschen Recht nennen, die den Standpunkt von uns bzw. von dem Kunden bestaetigen?

Lies mal da:

und da insbesondere unter:
Besonderheiten im Kaufrecht.
Der Kunde scheint da im Unrecht zu sein.
ramses90

„Eigentum“ des Verkäufers bleibt eine Ware üblicherweise bis sie vom Käufer bezahlt wurde. Hier geht es wohl um den Gefahrenübergang. Und da gilt bei uns in D sofern nichts anderes vereinbart wurde: § 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf - dejure.org

Dzień dobry bycjaktata,

die Quelle im deutschen Recht ist § 447 BGB: § 447 BGB - Einzelnorm

Zum Verständnis ist wichtig, dass der „Erfüllungsort“ dort ist, wo der Schuldner der Lieferung (das ist die Druckerei) ihren Betrieb hat, d.h. dort, wo der Transport beginnt, wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Quelle dafür ist § 269 BGB: § 269 BGB - Einzelnorm

Die beiden deutschen Texte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind nicht sehr leicht zu verstehen (auch deutsche Muttersprachler haben damit oft Schwierigkeiten). Sag Bescheid, wenn Du Erläuterungen zu einzelnen Begriffen oder Wendungen brauchst.

Schöne Grüße

MM

Das ist auch so in Deutschland üblich. Die Ware wird verpackt, Rechnung erstellt und beigelegt, das Paket abgeholt und zugestellt. Ja, dem Kunden gehen dadurch ein paar Tage des Zahlungsziels „verloren“, die er die Ware noch nicht hat. Als Interimslösung könnte man Kunden mit üblicherweise sehr langen Versandwegen eine weitere Woche Zahlungsziel einräumen. (Bei einem Ziel von 2-4 Wochen spielen aus meiner Sicht 5 Tage mehr oder weniger keine Rolle).

Grüße