Wem gehören Schulungsunterlagen-AN oder AG?

Hallo an alle,

angenommen, ein Arbeitnehmer (AN) besucht während seiner Anstellung beim Arbeitgeber (AG) bei einem externen Institut eine Fortbildung. Diese Fortbildung wird vom AG bezahlt, ein Fortbildungsvertrag wird darüber abgeschlossen.
Wem gehören die Schulungsunterlagen aus dieser Fortbildung nach Beendigung des Arbeitsverhälnisses? Dem AN oder doch dem AG?

Vielen dank im Voraus

Gruss Marlene

Hallo

Was steht denn im Fortbildungsvertrag?

Gruß,
LeoLo

im Fortbildungsvertrag steht u.a. folgendes:


Die Teilnahme erfolgt auf Wunsch des Mitarbeiters und der Firma und dient seiner beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Die Kosten des Lehrgangs (Unterrichtskosten, Kosten der Unterbringung, Fahrtkosten) übernimmt die Firma in voller Höhe.

Kündigt der Mitarbeiter nach Abschluß des Lehrgangs das Arbeitsverhältnis oder kündigt die Firma dem Mitarbeiter aus einem wichtigen, von dem Mitarbeiter zu vertretenden Grund, ist der Mitarbeiter zur Rückerstattung der erstatteten Lehrgangskosten und Reisekosten verpflichtet. Der Rückzahlungsbetrag mindert sich dabei für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Beendigung des Lehrgangs um 1/24 des Gesamtbetrages aus Vergütung und Lehrgangskosten.

was Unterlagen angeht, ist dort nichts erwähnt.

Gruss Marlene