Hallo an alle,
angenommen, ein Arbeitnehmer (AN) besucht während seiner Anstellung beim Arbeitgeber (AG) bei einem externen Institut eine Fortbildung. Diese Fortbildung wird vom AG bezahlt, ein Fortbildungsvertrag wird darüber abgeschlossen.
Wem gehören die Schulungsunterlagen aus dieser Fortbildung nach Beendigung des Arbeitsverhälnisses? Dem AN oder doch dem AG?
Vielen dank im Voraus
Gruss Marlene