Bäume und andere Pflanzen vom Mieter im der Wohnung zugehörigen Garten eingepflanzt wurden und die Zaunanlage, vom Mieter bezahlt, werden bei Mietschluß Eigentum des Grundstückseigentümers ?
Bäume und andere Pflanzen vom Mieter im der Wohnung
zugehörigen Garten eingepflanzt wurden und die Zaunanlage, vom
Mieter bezahlt, werden bei Mietschluß Eigentum des
Grundstückseigentümers ?
Sie gehören bereits dem Vermieter bei Einbringung in den Grund und Boden.
Danke für die schnelle Antwort, ich befürchtete es nach dem lesen im BGB, den Zaun mußte ich beim Einzug vom Vormieter kaufen, dank Internet ist mir nun klar warum Vormieter und Vermieter drängten!!
Glücklicherweise lernt man nicht aus.
Bäume und andere Pflanzen vom Mieter im der Wohnung
zugehörigen Garten eingepflanzt wurden und die Zaunanlage, vom
Mieter bezahlt, werden bei Mietschluß Eigentum des
Grundstückseigentümers ?Sie gehören bereits dem Vermieter bei Einbringung in den Grund
und Boden.