Wem gehört Außentreppe am gemieteten Haus?

Hallo zusammen, bin neu hier und hoffe es kann jemand weiter helfen.

1: Jemand hat ein ganzes Haus mit einem Vorgarten gemietet. Im Mietvertrag steht mit Hand geschrieben „Ganzes Haus mit Speicher, Keller und Garten“. Die Mieter wohnen erst seit Ende Mai dort und nun behauptet der Vermieter, dass mit dem Garten nicht der vor dem Haus gemeint sei, sondern ein 2-3 qm großes Beet im Garten der Vermieter. Zur Erklärung: Die VM wohnen quasi in einem Anbau hinter dem Haus der Mieter. Das ist gelogen, es war vor dem Einzug immer von dem Garten vor dem Haus die Rede. Es wurde sogar gesagt das Büsche entfernt werden können oder ein Carport hingestellt, also kein Missverständnis.

  1. Es ist eine Außentreppe an diesem Haus mit 2 Aufgängen die nach ein paar Stufen vor der Haustür der Mieter zusammen laufen. Dort hatten die Mieter eine Pflanze hingestellt, diese wurde vom vm weg gestellt da sie „nicht ins Bild passe“. Außerdem ist vor der Haustür ein Blumenkasten, also oben am Geländer der Treppe. Dieser gehört dem VM, obwohl die Mieter da natürlich was eigenes hinstellen wollte. Diesen Kasten giesst der vm nun etwa 6 Mal am Tag, nur um zu ärgern. Die Mieter sagten, dass sie das stört, wenn er ständig um das Haus rumschleicht und vor der Haustür rumsteht. Darf er das? Wem gehört die Treppe, wenn das ganze Haus gemietet ist?

  2. Da bin ich mir ziemlich sicher das es Käse ist, aber ich schreibs trotzdem mal dazu. Am Haus sind noch so alte Klappläden an den Fenstern und keine Rolläden. Diese Läden macht der VM ständig auf oder zu. Nach einem Streitgespräch deswegen meinte der vm, dass die Mieter nur die Wohnung innen gemietet hätten, die Läden seien seine, und die könne er öffnen und schliessen wie er wolle. O_o

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

Hoffe das war jetzt nicht zu wirr und es fehlen nicht zu viele Kommas oÄ. :smile: Bin grad auf 180 und kann gar nicht richtig denken.

Liebe Grüße
-lila-

Hallo,

Die Vermieter in diesem Fall scheinen nicht ganz freiwillig in den Anbau gezogen zu sein, sondern sind womöglich aus finanziellen Gründen gezungen, ihr ehemaliges Wohnhaus zu vermieten, womit sie nicht zurechtkommen.

Eine Außentreppe und auch die Fensterläden gehören sicher dem Vermieter. Er hat sie aber vermietet und darf sie nicht dauernd aufklappen, sich dort gewohnheitsmäßig aufhalten oder sein Eigentum hinstellen, es sei denn es ist mitvermietet. Meiner Kenntnis nach ersteckt sich bei einem gemieteten Haus mit Garten (in diesem Fall ja strittig) die Mietsache bis zur Grundstücksgrenze oder Einfriedung (in diesem Fall nicht, weil Vermieter im Anbau) Das hört sich nach einer Dauerauseinandersetzung an. Das Beispiel mit den Fensterläden ist so krude, daß die Mieter sich womöglich nach was anderem umschauen sollten.

Gruß
orangegestreift

Guten Morgen orangegestreift,

danke für die schnelle Antwort. Die Vermieter sind ganz sicher freiwillig in den Anbau gezogen. Das war früher mal die Scheune und ist jetzt ein exclusives, großes, 2-stöckiges Wohnhaus, technisch auf dem neuesten Stand mit großem Garten hinter dem Haus mit einem Teich etc… Das Haus der Mieter ist kleiner, Altbau, keine Rolläden etc. Und es ist auch sicher, dass die Vermieter keinerlei finanzielle Probleme haben. 100%.

Das alte Haus der Mieter liegt an der Straße. Davor, also zwischen Strasse und Haus ist der Vorgarten. Dieser besteht aus einem Weg zur Treppe in der Mitte und je einer kleinen Rasenfläche links und rechts. Rechts am Haus (von der Strasse aus) führt ein Weg hinter das Haus der Mieter. Dort befindet sich dann die Garage des Vermieters. Der Punkt wo die beiden Häuser zusammen stehen ist nur die hintere linke Ecke des Mieterhauses, ansonsten steht es frei. Wiederum hinter dem Haus der Vermieter erstreckt sich dann der große Garten des Vermieters mit einem kleinen Teich vielen Blumenbeeten, Rasenflächen, sowie der große Nutzgarten für Gemüse. Der Garten der Vermieter ist etwa 5 mal so groß, wie der Vorgarten der Mieter.

Der Vorgarten ist auch eingezäunt, allerdings steht der gemeinsam genutzte Briefkasten in diesem Vorgarten.

Die Hauptfrage ist eigentlich die mit dem Garten. Vor dem Einzug wurde den Mietern vermittelt es sei ihr Garten vor dem Haus. Es wurde überlegt was alles gemacht werden kann etc. Und nun behauptet der Vermieter mit dem Garten im Mietvertrag sei der Nutzgarten hinten gemeint, dort könne man auf einem kleinen Stück Gemüse anpflanzen.

Das ist kurz gesagt gelogen. Es war immer von dem Garten vor dem Haus die Rede. Wenn die Mieter einen Blumentopf auf der Treppe am Haus abstellen, wird dieser innerhalb von Minuten in den Keller des Hauses getragen und einfach dort hingestellt. Genauso die Gartenstühle die von den Mietern im Garten abgestellt wurden. Diese würden „nicht ins Bild passen“.

Deswegen die Frage ob er das darf. Bzw. ob er bei der Formulierung im Mietvertrag „Ganzes Haus mit Speicher, Keller und Garten“ damit durchkommt, dass nicht der Garten vor dem Haus, sondern das kleine Beetstück hinter dem Garten der Vermieter gemeint ist.

Und darf der Vermieter vor der Haustür des Mieters (oben auf der Treppe) Blumen abstellen die er dann mehrfach am Tag giesst und bezupft, nur um die Mieter zu schikanieren. Die Haustür hat eine Glasscheibe in der Mitte, zwar kann man nicht durchsehen, aber man sieht natürlich genau, wenn einer vor der Haustür rumsteht die ganze Zeit. Und das Haus ist nicht groß, das heißt, wenn er da steht kann man sich im ganzen unteren Stock eigentlich nicht mehr unterhalten ohne belauscht zu werden.

Unabhängig von dem zuvor Gesagten bin ich ebenfalls der Auffassung, dass der Garten mitvermietet ist, ebenso wie die zum Haus führende Treppe. Vielleicht hilft diese obergerichtliche Entscheidung (OLG Köln) weiter:

Wird ein Einfamilienhaus vermietet und im vorformulierten „Mietvertrag für Wohnungen“ mit der Lageangabe nach Ort, Straße und Hausnummer näher bezeichnet, ohne daß sich aus dem Vertragstext ergibt, ob der Garten mitvermietet worden ist, so ist nach der Verkehrsanschauung davon auszugehen, daß das gesamte unter dieser Anschrift gelegene Grundstück mitvermietet ist und nicht nur der unmittelbar am Hause gelegene Ziergarten.

http://www.kostenlose-urteile.de/Bei-Einfamilienhaus…

Die Frage, wie auch schon von dem Vorposter angerissen, lautet, ob es auf Dauer Sinn macht, „Tür an Tür“ mit einem Vermieter zu leben, der offensichtlich völlig verquere Auffassungen vertritt und der den Mieter vermutlich rausekeln möchte. Man sollte hier ein klärendes Gespräch mit einer unabhängigen Partei führen. Ich denke, dass es in Wirklichkeit um etwas völlig anderes geht, das man herausfinden sollte. Wenn keine klare Einigung zustande kommt, werden die Schikanen zunehmen, gerichtliche Auseinandersetzungen werden folgen, etc. … Letztlich wird der Mieter immer den Kürzeren ziehen, selbst wenn er rechtlich gesehen einen Anspruch auf bestimmte Dinge hat.

Wird ein Einfamilienhaus vermietet und im vorformulierten
„Mietvertrag für Wohnungen“ mit der Lageangabe nach Ort,
Straße und Hausnummer näher bezeichnet, ohne daß sich aus dem
Vertragstext ergibt, ob der Garten mitvermietet worden ist, so
ist nach der Verkehrsanschauung davon auszugehen, daß das
gesamte unter dieser Anschrift gelegene Grundstück
mitvermietet ist und nicht nur der unmittelbar am Hause
gelegene Ziergarten.

Es geht ja eigentlich NUR um den am Haus gelegenen Ziergarten. Mehr Grundstück gibt es nicht, nur eben, wie unten beschrieben, hinter dem Haus im Bereich der Vermieter.

Die Frage, wie auch schon von dem Vorposter angerissen,
lautet, ob es auf Dauer Sinn macht, „Tür an Tür“ mit einem
Vermieter zu leben, der offensichtlich völlig verquere
Auffassungen vertritt und der den Mieter vermutlich rausekeln
möchte.

Es macht natürlich überhaupt keinen Sinn, deswegen sind die Mieter auch schon auf der Suche. Sie haben ein Kleinkind und wohnen dort erst seit Juni, es ist also sehr ärgerlich. Trotzdem werden sie schnellstmöglich wieder ausziehen, da es einfach kaum auszuhalten ist. Der Vermieter schleicht den ganzen Tag ums Haus. Sobald irgendwo gesprochen wird setzt er sich genau unter das Fenster und „geniesst das Wetter“. Kommen die Mieter vom einkaufen kommt er sofort nach vorne und kommentiert die Einkäufe „Na sie müssen ja viel Geld haben“ „Schokolade? Aber nicht für das Kind das ist ungesund“.

Wenn die Mieter Besuch bekommen, kommt er ebenfalls sofort nach vorne und quatscht JEDEN an. Es kam kurz eine Arbeitskollegin des Mieters wegen einer geschäftlichen Frage vorbei. Diese wurde sofort angelabert und allen Ernstes gefragt ob sie denn verheiratet sei. Sie meinte verblüfft ja. Dann sagte der Vermieter: „Ach schade. Ja glücklich verheiratet? Sonst könnten wir ja mal nen Ausflug machen“.

Bei einer anderen Freundin wurden laut Bemerkungen über ihren Po gemacht etc.

(Hier sei mal kurz erwähnt, das die Vermieter beide über 80 Jahre alt sind.)

Die Mieter kamen Abends um kurz nach 9 nach Hause. Gleich ging die Mutter ins Bad um das Kind „bettfertig“ zu machen dann kam von draussen gleich laut der Kommentar „Ach schau mal auf die Uhr und das Kind liegt noch nicht mal im Bett“.

Also, wie man vielleicht raus liest ist es sowieso unerträglich und es gibt außer Auszug keine Alternative.

Aber müssen es sich die Mieter in dieser Zeit wirklich gefallen lassen? Das der Vermieter den ganzen Tag die Klappläden öffnet oder schliesst? Und ihre Sachen von der Treppe räumt? Darf er die überhaupt anfassen? Also alles gefallen lassen muss man sich nicht oder?

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Nein, ich denke, das muss sich kein Mieter gefallen lassen. Das Problem ist eben nur, was tun? Klar kann man gerichtlich gegen den Vermieter vorgehen, nur verschärft das das ganze Problem noch … von den Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtskosten und der jahrelangen schlechten Stimmung mit Streit und Nachstellungen ganz zu schweigen.

Extrem schwierig ist es, wenn man Tür an Tür lebt. Dann sollte man gehen, wenn schon zu Beginn merkt, dass die Chemie nicht stimmt. Ärgerlich sind halt die ganzen Kosten für den Umzug, aber das dürfte das kleinere Übel sein im Vergleich zu den Prozessführungskosten und den jahrelangen Streitigkeiten.

Ich persönlich würde nie in ein Haus oder in eine Wohnung ziehen, wo ich den ganzen Tag dem Vermieter ausgesetzt bin. Umgekehrt würde ich als Vermieter auch nie die Nähe meiner Mieter im Wohnen suchen (man dreht irgendwann automatisch bei jeder Kleinigkeit durch, wenn man es tagtäglich sieht).

Die Mieter würden erst einmal gerne einen Brief aufsetzen und den Vermieter schriftlich dazu auffordern, es zu unterlassen die Läden auf oder zu zu klappen und ihre Sachen von der Treppe weg zu stellen und das sie ansonsten rechtliche Schritte einleiten werden.

Das kostet ja erst einmal nichts und vielleicht hilft es ja schon. Aber davor wollte die Mieterin sich einmal - zumindest wegen der Läden und der Treppe - schlau machen.

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Hi,

wenn der Mieter sich sowieso nach etwas Neuem umsieht, sollte er es lassen, die Situation könnte sonst eskalieren. Das kostet nur Nerven und bringt wenig.

Gruß
Tina
*die aus eigener Erfahrung spricht*

Hallo Tina, :smile:

wenn der Mieter sich sowieso nach etwas Neuem umsieht, sollte
er es lassen, die Situation könnte sonst eskalieren.

Was lassen? Einen Brief schreiben?
Es wäre ja auch nicht so dramatisch, wenn das Haus nicht von allen Seiten einsehbar wäre, auch von der Strasse. Deswegen macht der Vermieter das ja. Sobald er die Läden öffnet, sehen alle Nachbarn auf den Wohnzimmertisch, Küchenbereich oder ähnliches.

Außerdem haben die Mieter ein kleines Kind. Morgens wenn sie zur Arbeit gehen werden die Läden geschlossen, wegen der Hitze. Der Vermieter öffnet sie aber wieder sobald die Mieter weg sind. Das hat zur Folge, dass in dem Haus brütende Hitze herrscht bis abends.

Das Kind der Mieter hat Neurodermitis, was durch schwitzen massiv verstärkt wird, da es ihn dann schlimmer juckt. Der Kleine ist vor ein paar Tagen 2 geworden.

Es ist also nicht ohne Folgen, das Verhalten einfach zu ignorieren.

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Hallo,

Außerdem haben die Mieter ein kleines Kind. Morgens wenn sie
zur Arbeit gehen werden die Läden geschlossen, wegen der
Hitze. Der Vermieter öffnet sie aber wieder sobald die Mieter
weg sind. Das hat zur Folge, dass in dem Haus brütende Hitze
herrscht bis abends.

Hat zwar nichts mit Mietrecht zu tun, hilft aber trotzdem bei Hitze:
Fenster ankippen. Oben am Rahmen ein dunkles gut feuchtes Handtuch (nicht tropfend nass, aber nass darf es sein) anbringen und Fenster schliessen, so dass es das Handtuch hält.

Erstens, kann dann niemand in die Wohnung schauen, und 2. hält das dunkle feuchte Handtuch die Wohnung kühl. (dunkle Bettlaken oder sonstiger Stoff geht auch, sollte aber ein dicker Stoff sein).
Muss natürlich komplett in einem Zimmer durchgeführt werden bzw. alle Fenster in einem Zimmer. Welche Zimmer man kühler haben möchte mus man selber wählen.

Natürlich trocknet der Stoff nach einigen Stunden, aber trotzdem wird das Haus angenehmer sein wenn man nach Hause kommt, solang die Tücher an den Fenstern bleiben.

LG Jasmin

Achtung Zynischer/Gehässiger Kommentar

Erstens, kann dann niemand in die Wohnung schauen, und 2. hält
das dunkle feuchte Handtuch die Wohnung kühl. (dunkle
Bettlaken oder sonstiger Stoff geht auch, sollte aber ein
dicker Stoff sein).

Und wenn man dann auch noch ein Bettlaken nimmt, welches nicht zu dem Bild des Vermieters passt kann er sich ja entscheiden, Laden zu oder häßliches Bettlaken im Fenster. Denn das kann er ja nun nicht ändern.
Wenn du Glück hast, regst er sich mit seinen 80 Lenzen so auf, dass er ne Herzattacke kriegt und bettlägrig wird.

Ach ja und den Blumenpott vor der Tür kann man ja mal mit Essig düngen.

Zynik wieder aus.

Was ich damit sagen wollte, ist dass was die anderen auch schon sagen:
Bei so einem Umfeld kann man nicht leben und muss umziehen.
Traurig aber war. Es steht außer Frage, dass er die Läden nicht zu machen darf. Kann man evtl. diese irgendwie von Ihnen /Außen verschließen mit einem Fahrradschloss o.ä.?

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Hallo Lila,

ich habe mir das alles nun durchgelesen und in diesem - natürlich rein hypothetischen - Fall gibt es offenbar ein Pärchen, das sich bewusst junge Familien als Mieter sucht, um sie dann tyrannisieren zu können, denn diese können sich erfahrungsgemäß schlecht wehren.

Es geht in solchen (wohl recht häufigen) Fällen gar nicht um das Erzielen von Mieteinnahmen, sondern um das Ausleben einer soziopathischen Veranlagung und günstigstenfalls krankhafter Kontrollzwänge. Man darf nicht vergessen, dass einige Prozent der Bevölkerung - somit auch einige Prozent der Vermieter - psychisch gestört sind.

So lange man es nicht schafft, diese Leute zwangseinzuweisen, und das schafft man in Deutschland erst, nachdem es Tote gegeben hat, bleiben nur zwei Möglichkeiten, Ruhe zu bekommen: Man tyrannisiert so intensiv zurück, dass man lieber in Ruhe gelassen wird oder man zieht schnell wieder aus.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass beides funktioniert, ersteres allerdings nur, wenn man noch keine Familie hat, aber dafür viele gute Bekannte - oder Ahnung von Überwachungstechnik. Mit letzterer immerhin kann man sich auch als Familie am Schluss den kompletten Umzug vom Vermieter finanzieren und ihm noch dazu eine nette Geldstrafe aufbrummen lassen - Stichworte Hausfriedensbruch und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Kohle scheint ja da zu sein.

Gruß
smalbop

Bei so einem Umfeld kann man nicht leben und muss umziehen.
Traurig aber war.

Dem stimmt ich absolut zu!

Mit meiner Antwort wollte ich erste Hilfe bzgl. der Hitzebewältigung für das Kleinkind leisten. Da ist das Aussehen zweitrangig, mein Kind wäre mir wichtiger.

LG jasmin

Gerade dieser Weg führt zur Eskalation. Man kennt im übrigen nicht die genauen Hintergründe. Wenn die Chemie nicht stimmt, ist es mehr als ein „gestörter“ Vermieter. Kannst du dir z. B. vorstellen, dass es sich um alte Leute handelt, die ihr Leben lang für dieses Haus gearbeitet haben, vielleicht schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit mit Mietern gemacht haben und jetzt einfach Angst davor haben, dass ihr Eigentum nicht respektiert wird? Die Angst mag übertrieben sein, aber das mit „psychisch gestörten“ Vermietern, die „zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert werden sollten“ und die „zurück tyrannisiert“ werden müssen bis hin dazu, dass man sich noch eine „fette Abfindung“ bei dem Vermieter holen kann, ist leicht daneben und spricht nicht gerade für die eigene psychische Gesundheit … just my 5 cents

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Kannst du dir z. B.
vorstellen, dass es sich um alte Leute handelt, die ihr Leben
lang für dieses Haus gearbeitet haben, vielleicht schlechte
Erfahrungen in der Vergangenheit mit Mietern gemacht haben und
jetzt einfach Angst davor haben, dass ihr Eigentum nicht
respektiert wird?

Weder ihr Alter noch die „Angst“ um ihr Eigentum rechtfertigen aber ein dermassen abnormes Verhalten, das die VM im geschilderten Fall an den Tag legen. Und nicht nur smalbop dürfte das als „psychisch gestört“ betrachten, denn nach der Schilderung scheint es das ja wirklich zu sein. Und einem VM der sich derart bei seinen Mietern austobt mit merklichen Gegenmassnahmen zu begegnen dürfte auch nicht verkehrt sondern angebracht sein!
So, und warum sollten sich diese derart drangsalierten Mieter nicht eine fette Abfindung von den offenbar gut betuchten VMs holen? Wer sich als VM so afführt hat nichts anderes verdient. Was d. mit den Mietern anstellen ist doch schon übelster Psychoterror!
Mit verständnislosen Grüßen ob derart unangebrachten Verständnisses für d. VM, ramses90

Die Angst mag übertrieben sein, aber das mit
„psychisch gestörten“ Vermietern, die „zwangsweise in die
Psychiatrie eingeliefert werden sollten“ und die „zurück
tyrannisiert“ werden müssen bis hin dazu, dass man sich noch
eine „fette Abfindung“ bei dem Vermieter holen kann,

ist leicht daneben und spricht nicht gerade für die eigene
psychische Gesundheit … just my 5 cents

Und die Aussage ist schlichtweg ´ne Unverschämtheit!
ramses90

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Hallo Grußloser

Gerade dieser Weg führt zur Eskalation.

Falsch. Die Eskalation ist bereits da.

Man kennt im übrigen
nicht die genauen Hintergründe. Wenn die Chemie nicht stimmt,
ist es mehr als ein „gestörter“ Vermieter.

Ich würde auch sagen, dass hier die Chemie nicht stimmt. Wirf eine Kugel Natrium in Wasser und du wirst eine heftige Reaktion erleben. Am Wasser liegt’s aber nicht, das kommt mit den meisten Metallen nämlich blendend aus.

Kannst du dir z. B.
vorstellen, dass es sich um alte Leute handelt, die ihr Leben
lang für dieses Haus gearbeitet haben, vielleicht schlechte
Erfahrungen in der Vergangenheit mit Mietern gemacht haben und
jetzt einfach Angst davor haben, dass ihr Eigentum nicht
respektiert wird?

Aber sicher kann ich mir das vorstellen. Es zwingt diese Leute nur niemand, ihr Eigentum trotz schlechetr Erfahrung erneut zu vermieten. Sie haben es aber getan - und müssen sich nun an gewisse Normen halten. Das Problem ist, dass viele Vermieter glauben, sie könnten auf ihrem eigenen Grund und Boden auch nach einer Vermietung desselben anstellen, was sie wollen und befänden sich dort in einem rechtsfreien Raum.

Die Angst mag übertrieben sein, aber das mit
„psychisch gestörten“ Vermietern, die „zwangsweise in die
Psychiatrie eingeliefert werden sollten“ und die „zurück
tyrannisiert“ werden müssen bis hin dazu, dass man sich noch
eine „fette Abfindung“ bei dem Vermieter holen kann, ist
leicht daneben

Nun ja, ich gebe zu, vielleicht reicht statt der Einweisung auch eine rechtskräftige Verurteilung wegen diverser Straftaten, als da wären § 123 (Hausfriedensbruch), § 185 (Beleidigung) § 201 II (1) (Verletzung der Vertraulichkeit des Worts) - nur falls der Vermieter ein Hörgerät trägt, während er an der Haustür lauscht :wink: oder § 238 (Nachstellung).

und spricht nicht gerade für die eigene
psychische Gesundheit … just my 5 cents

Ob dein Beitrag überhaupt 5 Cent wert war, weiß ich nicht so recht.

smalbop

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Hi,

wenn der Mieter sich sowieso nach etwas Neuem umsieht, sollte
er es lassen, die Situation könnte sonst eskalieren.

Was lassen? Einen Brief schreiben?

ja, wenn Du sowieso ausziehst. So wie Du diese Leute schilderst denke ich, würden sie noch mehr versuchen Euch zu schickanieren. Selbst wenn Du zum Anwalt gehst, zieht das monatelange Streitigkeiten nach sich.

Es wäre ja auch nicht so dramatisch, wenn das Haus nicht von
allen Seiten einsehbar wäre, auch von der Strasse. Deswegen
macht der Vermieter das ja. Sobald er die Läden öffnet, sehen
alle Nachbarn auf den Wohnzimmertisch, Küchenbereich oder
ähnliches.

Ich weiß wie das ist, mir brauchst Du das nicht erzählen, wir haben das schon hinter uns…

Außerdem haben die Mieter ein kleines Kind. Morgens wenn sie
zur Arbeit gehen werden die Läden geschlossen, wegen der
Hitze. Der Vermieter öffnet sie aber wieder sobald die Mieter
weg sind. Das hat zur Folge, dass in dem Haus brütende Hitze
herrscht bis abends.

Den Vorschlag von Jasmin finde ich nicht schlecht.

Es ist also nicht ohne Folgen, das Verhalten einfach zu
ignorieren.

Und was glaubst Du, wird sich ändern, wenn Du auf das Verhalten reagierst? Ich habe versucht mal das Verhalten meines Schwagers ins lächerliche zu ziehen, der Erfolg war, daß er mich abends alleine abgepaßt hat und mich mit Äpfeln beworfen hat…

Gruß
Tina