Wem gehört Auto?

Nehmen wir an Frau X und Herr Y möchten ein Fahrzeug kaufen (sind nicht verheiratet).

Frau X bezahlt das Auto und wird dann auch im Fahrzeugbrief als Halterin eingetragen.

Herr Y hat jedoch allein den Kaufvertag unterschrieben.

Nun trennen sich die beiden und Herr Y behält das Kfz unter Vereis auf seine Unterschrift im Kaufvertrag.

Kann Frau X die Herausgabe verlangen? Woraus?

Meiner Meinung nach zählt der Brief und nicht der Kaufvertrag. Der Wagen hätte ja schon 10 mal verkauft worden sein, aber ohne Kaufvertrag. Der Brief gibt den Halter und Besitzer an.

Der Brief gibt den Halter und Besitzer an.

Der Brief gibt weder den Besitzer, noch den Eigentümer an, das ist das Problem. Eigentümer ist nur der, dem Eigentum verschafft wurde (§ 929 BGB). Und das können wir dem Sachverhalt nicht entnehmen.

Gruß
Dea

Meinst du damit konkret zwischen wem die Einigung und Übergabe stattfand, bzw. zwischem wem der Einigungswille vorlag.

Natürlich möchte der Verkäufer die Ware dem verschaffen der das Geld bezahlt. Hierin liegt dann doch aber eine falsche Vorstellung auf Seiten des Verkäufers. Er geht davon aus (so X nicht beim Vertragsabschluss dabei ist), Y ist auch Eigentümer des Geldes und möchte Y das Eigentum verschaffen.

Natürlich möchte der Verkäufer die Ware dem verschaffen der
das Geld bezahlt.

Ach was, wieso das denn? Mir als Verkäufer ist es doch völlig schnuppe, wer die Kohle überreicht, solang sie ankommt.

.m

Meinst du damit konkret zwischen wem die Einigung und Übergabe
stattfand, bzw. zwischem wem der Einigungswille vorlag.

Genau die.

Natürlich möchte der Verkäufer die Ware dem verschaffen der
das Geld bezahlt.

Naja, die Frage liegt weniger darin, was er möchte, sondern was er tut.

Hierin liegt dann doch aber eine falsche
Vorstellung auf Seiten des Verkäufers. Er geht davon aus (so X
nicht beim Vertragsabschluss dabei ist), Y ist auch Eigentümer
des Geldes und möchte Y das Eigentum verschaffen.

Das ist an sich auch richtig. Es gibt jedoch dann Ausnahmen hiervon, wenn es dem Verkäufer tatsächlich egal ist, an wen er das Eigentum überträgt. In dem Fall wird akzeptiert, dass das Eigentum trotz deckungsungleicher Willenserklärungen an den geht, der tatsächlich Eigentümer werden soll.

Gruß
Dea