Wem gehört Brunnen bei gemieteten Einfamilienhaus

Wir wohnen in einem gemieteten Einfamilienhaus. Auf diesem befindet sich ein Brunnen.

Bislang war es so, das wir bei unserem Vermieter welcher ( leider ) direkt nebenan wohnt die Scheune nutzen durften und ein teil des Gartengrundstückes. Daraufhin durfte er die Pumpe am Brunnen nutzen welches über unseren Stromkreislauf lief. Jetzt nutzen wir diese Scheune und Gartengrundstück auf seinem Grundstück nicht mehr, jedoch möchte der Vermieter unser Grundstück betreten und weiter Wasser holen. der Brunnen liegt aber eindeutig auf unserem gemieteten Grundstück mit Einfamilienhaus. Wir wollen aber nicht das er allein unser Grundstück betritt oder überhaupt betritt. das habe ich ihm mitgeteilt , er sagte dann werde er das Stück abgrenzen und einzäunen um den Brunnen.

Wie ist die Rechtslage, wem gehört der Brunnen und darf der Vermieter bei einem unbefristeten Mietverhältnis einfach etwas abzäunen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Mallorca Kuhni

Grundsätzlich ist alles immobile , was sie nutzen Eigentum des Vermieters.Schließlich haben sie nicht gekauft sondern gemietet.Ebenso hat der Vermieter das das Recht das Grundstück - nach Absprache - sogar das Recht das Haus zu betreten.
Wenn Ihnen laut Mietvertrag nicht die alleinige Nutzung des Brunnens zugesprochen wurde, so kann der Viermieter diesen auch nutzen.

Wie ist die Rechtslage, wem gehört der Brunnen und darf der
Vermieter bei einem unbefristeten Mietverhältnis einfach etwas
abzäunen?

nach meinem verständnis kann er das nicht, wenn das grundstück eindeutig mit im mietvertrag steht, dann kann er es nicht einfach einzäunen, weil er die fläche ja vermietet hat. jedoch könnte er darum bitten, den vertrag entsprechend zu ändern. ist zur grundstücksnutzung nichts im vertrag geregelt, wird’s wahrscheinlich schwieriger, weil es dann auf gewohnheitsrecht hinausläuft, und das wird dann etwas wackelig.
viele grüße
salomo

Hallo,

Die Antwort, was Sie gemietet haben, müsste in Ihrem Mietvertrag stehen.

Lieben Gruss

mitredenwill

Wenn das Grundstück lt. Mietvertrag zum Haus gehört, darf der Vermieter es nicht ohne euer Einverständnis betreten, es sei denn es ist Gefahr im Verzuge. (Z. B. Notfall) Der Brunnen gehört zum Grundstück und darf vom Vermieter daher nicht genutzt werden. Wenn er das Brunnengrundstück abzäunt, muss der Mietzins neu verhandelt werden, da sich die Gartenfläche ändert. Ausserdem müsst ihr ihm auch nicht den Strom zur Verfügung stellen. Wenn der Brunnen ohne behördliche Genehmigung erstellt wurde, ist er ausserdem Illegal und darf nicht genutzt bzw. muss entfernt werden. (Gemeinderecht)

Gruss
Werner

Wie sich hier die Rechtslage verhält, kann ich nicht genau sagen, aber normalerweise ist es so, dass der Vermieter das vermietete Objekt nicht ohne Ihre Zustimmung betreten darf, außer in Notfällen.
Und ein Notfall ist dies nicht.
LG
Mike-Lohfelden

Hallo,

das kommt darauf an, was genau im Mietvertrag steht. Es sollte entweder die Größe des gemieteten Grundstücks enthalten oder besser noch eine Zeichnung. Sollte dies nicht der Fall sein, wird es schwierig, das eine oder andere zu beweisen. Und der Vermieter sitzt im Zweifel am längeren Hebel. Im Prinzip hatten Sie mit dem Vermieter aber die mündliche Vereinbarung, Scheune und Pumpe im Gegenzug zu nutzen. Die wollen Sie nun einseitig kündigen, was nur in Verbindung mit dem Gesamtmietvertrag geht. Und da wird Ihr Vermieter nicht zustimmen.

Da bleibt Ihnen nur das Gespräch oder ein Umzug.

JA-IN

jeder Eigentümer entscheidet natürlich selbst über sein Eigentum, das machen Sie mit ihrer Bettwäsche usw. ja auch. Zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (Mieter) haben dieses pfleglich zu behandeln und pünktlich die Mietschuld zu zahlen. So ist die Rechtslage. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und so kann jeder mit jedem im Rahmen der geltenden Gesetze Verträge schließen. Dabei gelten mündliche genauso wie schriftliche.
Warum sollte also der Vermieter nicht weiter den Brunnen wie vereinbart nutzen? Nur weil Sie ihren Vertragsteil nicht mehr nutzen? Hier hat vllt. sogar Gewohnheitsrecht die Rechtskraft.
Vermieter sollten sich von zeitweiligen Nutzern, die ihm Vorschriften machen wollen, trennen!

Hallo,

wenn der Garten auf dem der Brunnen steht Bestandteil der Mietsache ist, darf der Vermieter das Grundstück überhaupt nicht ohne Erlaubnis betreten oder einzäunen.

Die Pumpe läuft über den Stromkreis der Mieter und darf somit nicht einfach vom Vermieter in Betrieb genommen werden - selbst wenn dieser im Recht wäre, da das bei ausdrücklicher Weigerung dies zuzulassen bereits Stromdiebstahl dar stellt.

Rechtlich gehört der Brunnen dem Vermieter. Nur hat er diesen wie sein Haus gegen Geld auf Zeit abgetreten und somit auch das Recht dies frei zu nutzen. Es sei denn er hat im Mietvetrag ein Individualvereinbarung (Klausel) wo er sich den freien Zugang zur Pumpe gesichert hat. Ist dem nicht so, bewegt er sich rechtlich auf dünnem Eis und macht sich u.U strafbar, wenn er das Grundstück wiederrechtlich betritt und auf eure Kosten Wasser entnimmt.

Ich würde ihn schriftlich auffordern dies zu unterlassen, da ja auch jegliche Wasserentnahme mit Kosten verbunden ist, die ihr zu tragen habt.

Viele Grüße
tina

Hallo Mallorca Kuhni,

ist schon ein kurioser Fall und was Vermieter sich so einfallen lassen, um sich weiterhin „Vor“-Rechte zu sichern!
Wichtig hier aber wie immer: was steht im Mietvertrag?! Ist besagtes Objekt eindeutig Dir zur Nutzung im Mietvertrag zugesprochen, gilt auch dieklare Ansage an den Vermieter als berechtigt und nein, kein Einzäunungsrecht des Objektes! Sofern Grund und Boden, auf welchem das Objekt befestigt, ebenfalls von Ihnen bemietet ist! So gesehen nach meinem Rechtsempfinden!
Um in dieser Sache jedoch grundlegende Klarheit zu geben, empfehle ich eine Vorsprache bei einem Rechtspfleger für Zivilsachen zu den amtl. Sprechzeiten beim zuständigen Amtsgericht! Bitte nicht vergessen, alle Unterlagen mit zu nehmen.

Guten Rutsch, alles Gute in 2013!

Diese Auskunft basiert auf keiner rechtlichen Grundlage; sie dient lediglich als Empfehlung!

Der Vermieter darf euer Grundstück betreten, er muß das nur vorher melden.

Hallo,
leider kann ich ihnen da nicht weiter helfen.
LG

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie haben den Wohnraum des Hauses gemietet. Haus, Grund und Boden gehören dem Eigentümer. Sehen Sie im Mietvertrag nach, welche Dinge geregelt sind. Glauben Sie mir, eine Einigung ohne böses Blut ist am günstigsten. Mit freundlichen Grüßen.

Es isr sicherlich Maßgebend ob im Mietvertrag die Nutzung des Brunnens mit verankert ist.
Wenn der Brunnen aber über den eignen Stromkreis verläuft kann ich vom Vermieter verlangen,daß er einen Zwischenzähler für dessen Stromverbrauch setzt.
Im Mietvertrag sollte auch verankert sein das die Scheune und ein Teil des Gartens nicht mehr von den Mietern genutzt wird.Eine Abgrenzung des Brunnens geht nur wenn es im Mietvertrag als Eigentum des Vermieters und nicht als Mietsache gekennzeichnet ist.Eine Abzäunung des gemieteten Grundstückes seitens des Vermieters ist rechtens wenn es dann auch im Mietvertrag verankert wird.

Ciao Mallorca Kuhni.

immer in den Mietvertrag schauen! Es kann durchaus sein, dass dem Vermieter zB ein Nießrecht für den Brunnen eingeräumt wird.

Ihr solltet Euch beide über den Streitwert bewusst werden! Wieviel kostet die Genehmigung und das Bohren eines neuen Brunnens?!? Vermutlich eine sehr überschaubare Summe. Vor dem Hintergrund sollten beide Siete die möglichen Konsequenzen eines Streit bewerten, ggf rechiere dass und sei der schlauere und informiere deinen Vermieter in „geschickter“ Weise.

Wenn nix über den Gebrauch des Brunnen im Mietvertrags drin steht und der Brunnen auf dem gemieteten Grundstück liegt kann vom Vermieter nicht ohne Rücksprache genutzt werden. Beschränkung oder Einschränkung der Mietsache durch Umzäunung geht damit nicht. Daher solltest aber auch prüfen ob die bestehenden Zäune auch den wirklichen Grenzen der Mietsache entsprechen - ist nicht mal bei Eigentümern immer der Fall!

Davon abgesehen, kann der Vermiter ggf auf den Gebrauch des Brunnen klagen. Sollte ihm eine Nutzungs gewährt werden und müsste auch der Zugang geregelt werden. Das wäre dann aber auch eine Beeinträchtigung der Mietsache und ihr hättet ggf Recht auf eine Kürzung des Mietzins. Aber Vorsicht, diese Mietminderung kann minimal sein.

Sei diplomatisch. Prüfe die Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Einigung. Wem nutzt ein langer Streit zwischen Nachbarn?!? Kann dem Vermiter die Nutzung ermöglichen könnt ohne das ihr Euch benachteiligt fühlt (Mietminderung oder eine Änderung an der Mietsache: Neues Fenster, Klinge … blaa).

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,
es ist eigentlich kein direktes Mietrechtsproblem.
Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Grundsätzlich gehört der Brunnen dem Eigentümer, ein Nutzungsrecht entsteht m.E. nicht mit dem Nutzungsrecht des Gartens.
Der Eigentümer könnte den Brunnen berechtigterweise einzäunen, darf aber nicht ohne Weiteres unangemeldet durch den vermieteten Garten!?
Es ist verzwickt; eine saubere Lösung ist nur in gegenseitiger Absprache möglich, also miteinander reden und eine einvernehmliche Regelung finden.
Ein Rechtsstreit kostet sicherlich viel Geld!!
Gruß suver

Hallo Mallorca Kuhni,

die Frage ist doch, gibt es einen Vertrag? Wie wurde das mit dem Brunnen und der Nutzung der Scheune geregelt?
Abgrenzen kann er sicher nicht, sofern Sie dieses Gartenstück im Mietvertag mitgemietet haben.
Kann der Brunnen nur elektrisch betrieben werden, und das nur mit Ihrem Strom hat der Vermieter schlechte Karten. Ist der Brunnen und der Garten Bestandteil des Mietvertrags, begeht der Vermieter Hausfriedensbruch, wenn er sich so verhält wie Sie es beschreiben.

Gruß Fred

Hallo,

wie sind denn Haus und Garten im Mietvertrag definiert? / Der Vermieter darf selbstverständlich sein Eigentum abzäunen. Kritisch wird das erst wenn vermietete Flächen verändert und/oder in der Nutzung beschnitten werden.

Viele Grüße,
FvS

Hallo,

Hallo,

wenn es euer gemietetes Grundstück ist und Ihr dafür Geld zahlt ist es euer Brunnen.
Der Nachbar hat auf eurem Grundstück nichts zu suchen! Ganz klar. Er darf ja auch nicht auf einmal sagen, mir gehört aber eure Toilette in der Wohnung und ich komme nun regelmäßig um die zu benutzen.