Wir wohnen in einem gemieteten Einfamilienhaus. Auf diesem befindet sich ein Brunnen.
Bislang war es so, das wir bei unserem Vermieter welcher ( leider ) direkt nebenan wohnt die Scheune nutzen durften und ein teil des Gartengrundstückes. Daraufhin durfte er die Pumpe am Brunnen nutzen welches über unseren Stromkreislauf lief. Jetzt nutzen wir diese Scheune und Gartengrundstück auf seinem Grundstück nicht mehr, jedoch möchte der Vermieter unser Grundstück betreten und weiter Wasser holen. der Brunnen liegt aber eindeutig auf unserem gemieteten Grundstück mit Einfamilienhaus. Wir wollen aber nicht das er allein unser Grundstück betritt oder überhaupt betritt. das habe ich ihm mitgeteilt , er sagte dann werde er das Stück abgrenzen und einzäunen um den Brunnen.
Wie ist die Rechtslage, wem gehört der Brunnen und darf der Vermieter bei einem unbefristeten Mietverhältnis einfach etwas abzäunen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG
Mallorca Kuhni