Wem gehört das Auto?

Der Lebensgefährte meiner Mutter ist an Krebs erkrankt. Seine Lebenserwartung wurde nur noch auf wenige Wochen geschätzt. Er hat dann entschieden, dass meine Mutter sein Auto bekommen soll. Um eventuellen Erbstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt und gestern von beiden unterzeichnet. Der Fahrzeugbrief wurde allerdings noch nicht übergeben. Nun ist der Lebensgefährte meiner Mutter letzte Nacht verstorben und die Erben wollen den Fahrzeugbrief nicht übergeben. Angeblich sei er nicht auffindbar. Es heißt ja immer, wer den Fahrzeugbrief hat, dem gehört auch das Auto. Wer hat hier Recht und wem gehört nun das Auto?

Hallo,

der allgemeine Satz: Wer die Brief hat, ist Eigentümer, stimmt nur bedingt. Wenn z.B. bei der Bank der Kredit ganz zurückbezahlt wurde, hat der Autobesitzter Anspruch auf Herausgabe des Briefes, weil er der Bank nichts mehr schuldet.

Bei Ihnen ist die Sache so:
Der rechtgültige Kaufvertrag ist abgeschlossen, der vereinbarte Kaufpreis bezahlt, oder muss noch bezahlt werden, gegen Herausgabe des Briefes. Dieser Aufgabe haben die Erben nachzukommen.
Wenn der Brief nun tatsächlich „weg“ ist, muss dieser beim Straßenverkehrsamt aufgeboten und ein neuer Brief ausgestellt werden. Das Auto gehört also dem Erwerber.Ggf. müssten die Erben verklagt werden.
MfG
PB

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Sollte der Kaufvertrag bzw. die Schenkung wirksam sein, so hätte Ihre Mutter einen Anspruch auf Übergabe des Fahrzeuges sowie des Fahrzeugbriefes.
Der Anspruch richtet sich nach dem Tod des Lebensgefährten gegen die Erben.

Ihre Mutter müsste einen entsprechen Vertrag notfalls beweisen.

Auch dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine ordentliche Vorsorge für den Todesfall ist.

Einfach vorsorgen könnten Sie unter:
http://www.vorsorgeordnung.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo, das Auto gehört Deiner Mutter (ich unterstelle, dass sie es auch schon vorhergefahren hatte, dass sich also das Auto in ihrem Besitz befindet.

Das Eigentum am Kfz ist NICHT an den Kfz-brief gebunden, der stellt nur ein starkes Indiz dar. Da hier ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt und sich (wie unterstellt) das Auto im Besitz Deiner mutter befindet, kann sie.m.E. beim Staßenverkehrsamt einen Ersatzbrief beantragen. Wie die rumzicken und eine Besztigung durch die Erben verlangen, dann kann sie die Erben auf Zustimmung zur Erklärung verklagen. Um dafür nicht auf den Kosten hängen zu bleiben, fordert sie diese per Einschreiben mit Rückschein und einer Frist von vier Wochen auf, die Erklärung abzugeben (dass die Erben keine Einwände gegen die Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Briefes haben). Ich bin ziemlich sicher, das sich der Kfz-Brief bei einem solch strukturierten Vorgehen plotzlich wieder einfinden wird.

Viel Glück!
Ingeborg

Hallo Crazyculture,

also soweit es mir bekannt ist gilt der Kaufvertrag. Der Spruch " Wer den Brief hat dem gehör das Auto" hat da wenig Bedeutung. Beide haben den Kaufvertrag unterzeichnet und somit ist dieser auch bindend. Die Erben sollten die Brief also rausgeben, da Deine Mutter ansonsten rechtliche Schritte einleiten könnte.

Hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Beste Grüße
xPashax

Zunächst mal muss ich sagen,obwohl es mich nichts angeht,dass ich das ziemlich krass finde!Der Mann ist noch nicht unter der Erde und ihr macht euch Gedanken über ein auto???
Das Auto gehört dann wohl der Mutter,da ja ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde

Er hatte seine Geschwister beauftragt sich um einige Dinge zu kümmern. Leider sind sie dem nur bedingt nachgekommen, wie man ja jetzt an der Sache mit den Fahrzeugbrief sieht, und er selbst konnte sich leider nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und hoffe, dass ein Gang vor Gericht nicht nötig sein wird.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und hoffe, dass die Erben den Brief doch noch übergeben.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe. Hoffentlich lässt sich alles ohne rechtliche Schritte lösen.

Das Auto ist das einzige, was meine Mutter von ihm hat. Alles andere haben sich seine Erben schon in der letzten Woche „gekrallt“, sind wie die Geier über alles hergefallen. Seine Wohnung haben sie schon leer geräumt und nur den Sperrmüll übrig gelassen. Und meine Mutter (sie ist keine Erbin, sie waren nicht verheiratet) hat immerhin einen Kaufvertrag mit ihm geschlossen. Ich habe hier nach dem rechtlichen Hintergrund gefragt, um meine Mutter zu unterstützen, falls die Erben sich weiterhin weigern, den Brief zu übergeben.

…traurig…
aber es bleibt dabei.der vertrag zählt,nicht wer den brief hat.es kann allerdings noch passieren,dass die erben versuchen werden den anzufechten.aufgrund das der mann bereits schwer krank war und ja schon stunden später verstarb.ob sie das tun und damit durchkommen ist eine andere sache,aber nur so als hinweis…
oder sie möchten das geld haben,das für das auto ja obligatorisch bezahlt wurde.besser wäre gewesen,er hätte ein testament verfasst und sie in dem als erbin des autos benannt.

Hallo crazyculture, ich finde es schon etwas eigenartig, wenn nicht sogar abartig, sich wenige Stunden nach dem Ableben des Lebensgefährten der Mutter im Internet über den nachfolgenden rechtmäßigen Besitzer des Autos zu informieren.
Dazu fällt mir nichts mehr ein.
Herzliches Beileid übermittelt petit

hallo crazyculture,
suchen sie auf alle fälle einen anwalt auf, denn ich vermute, es wird zu einem streit, wegen des autos kommen, dann sind sie auf der sicheren seite.
tun sie das bitte so schnell wie möglich.
lg sicha

Wenn das Auto auf seinen Namen gelaufen ist und der Kaufvertrag besteht und auch von beiden unterschrieben ist, ist es doch eigentlich ganz einfach.
Sollte es Schwierigkeiten geben, mal den Anwalt fragen.

Er hätte das Auto Ihrer Mutter auch per Verfügung übertragen können.

Gruß

Guten Tag,

Dank Kaufvertrag Ihrer Mutter!
Der Brief muss raus gegeben werden.

Wenn der Brief nicht herausgegeben wird, bleibt leider nur der Weg zum a Anwalt!

Wenn noch was ist, bitte melden:smile:

Liebe Grüße aus Stuttgart

Hallo,

ohne das näher geprüft zu haben, denke ich, dass dieser Satz in der Pauschalität nicht stimmt. Letzten Endes dürfte es hier aber vor allem auf die Wirksamkeit des Kaufvertrags ankommen, da dann ein Anspruch auf Übereignung des Autos und des Briefes besteht. Um Ihnen das zu beantworten, müsste man allerdings den Kaufvertrag kennen. Deswegen kann ich Ihnen nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Gut, dass Sie das ja nichts angeht. Ich habe eine rechtliche Frage gestellt und ausschließlich darauf eine Antwort erwartet. Wie andere das finden, ist mir herzlich egal.

Hallo, danke für den Tipp. Ich habe letzte Woche schon unseren Firmenanwalt angerufen und gefragt, wie die rechtliche Situation aussieht und er hat auch gesagt, dass der Kaufvertrag gültig ist und derjenige, der den Brief hat, zur Herausgabe verpflichtet ist.

Hallo, danke für die Antwort. Man glaub ja immer, dass derjenige „Eigentümer“ ist, der den Brief in Besitz hat. Deshalb habe ich hier mal nachgefragt. Ich hatte schon unseren Firmenanwalt gefragt, der Kaufvertrag ist gültig.