ich bräuchte dringend eure Hilfe.
Und zwar:Ich hab mich vor ca.3 monaten von meinem ehemann getrennt.
wir haben ein auto.
das auto ist auf mich angemeldet der brief ist auf meinem namen und der kaufvertrag auch.
er zahlt das auto ab dh. den kredit.
kann er mir das auto einfach wegnehmen?
wem gehört das auto?
muss ich den kredit weiter zahlen wenn ich das auto behalten würde?
ist ein privatkredit geht nur auf seinen namen ich steh nicht mit drauf.
die Antwort auf diese Frage hängt von einigen zentralen Aspekten ab:
In welchem Güterstand haben Sie während Ihrer Ehe gelebt? - Haben Sie „ganz normal“ geheiratet, so sind Sie im gesetzlichen Güterstand. Oder wurde ein spezieller Ehevertrag aufgesetzt, mit einer speziellen Güterstandsvereinbarung?
Und: Wurde das Auto vor oder während der Ehe angeschafft und wie wurde es genutzt (beruflich/Weg zur Arbeit/privat; vornehmlich durch ihn/durch Sie/ungefähr gleich)?
Sind sie derzeit in der Trennungszeit, oder sind Sie bereits (wg. Sondergründen) geschieden?
Wenn Sie diese Fragen beantworten können, kann ich Ihnen vielleicht weiterhelfen.
Hallo!
wir haben normal geheiratet kein ehevertrag.
das auto wurde während der ehe gekauft.
und hauptsächlich privat von mir genutzt.
wir sind jetzt seit anfang april getrennt lebend nicht geschieden.
ich hätte noch eine frage vielleicht könnten sie mir da auch helfen.
wir haben noch eine gemeinsame wohnung.
er hat die wohnung ohne mein wissen komplett ausgeräumt und will mir meine und ´sachen und möbel nicht rausgeben.
was könnt ich da machen?
Grundsätzlich betrachtet der Gesetzgeber als den Besitzer des Autos dessen Name im KfZ-Brief eingetragen ist. Das bist in diesem Falles Du. Entscheidend ist nicht unbedingt auf wen das Auto zugelassen ist. Der Besitzer ist derjenige der im Brief eingetragen ist.
Der Kaufvertrag ist nützlich aber nicht entscheidend wem das Auto gehört. In diesem Falles ist dies eine optimale Ergänzung. Das Auto gehört Dir ! Genau betrachtet kann er Dir das Auto nicht wegnehmen. Das würde den Tatbestand des Diebstahls erfüllen. Wohl wird er dagegen evtl. rechtlich angehen wollen. Es dürfte aber an der Feststellung wer nun der Eigentümer des Autos ist nichts ändern.
Beim Kredit ist es ebenfalls so, daß nur Dein „Verflossener“ den Kredit weiter abbezahlen muß. Da nur eine einzelne Unterschrift existiert ist auch nur „Er“ der alleinige Schuldner. Selbst wenn Du das Auto behältst (Du bist der Eigentümer) müßte dein „Ex“ den Kredit weiter bedienen.
Die moralische Betrachtung in diesem Falle ist eine andere Seite.
nip
Hallo,
dazu kann ich keine hundertprozentige Antwort geben,
da bin ich überfragt.
Ich meine, da Du im Brief und im Kaufvertrag eingetragen bist, kann er Dir im Prinzip das
Auto nicht wegnehmen.
Er könnte höchstens die Zahlung des Kredites einstellen.
LG Holger
Hallo,
tut mir leid, da kenn ich mich nicht mehr aus…
Aber ich würde auf jeden Fall empfehlen einen Anwalt einzuschalten, der sich auskennt, damit nichts schief läuft. Ist halt eine Frage von Kosten nutzen…
Nachdem sowohl der KfzBrief als auch der Kaufvertrag auf dich lauten, dürfte das Eigentumsrecht zu deinen Gunsten eindeutig geklärt sein. Der Ex hat dir das Auto entzogen, so dass er zwar Besitzer aber kein Eigentümer ist. Du hast auf jeden Fall einen Herausgabeanspruch gegenüber deinem Ex. Im Gegenzug musst du natürlich die Kreditverpflichtung übernehmen.
Wie ist das eigentlich mit dem Kredit? Hat sich die Bank das Fahrzeug nicht zur Sicherung übereignen lassen? Liegt der KfzBrief bei der Bank?
Hallo,
alles wird geteilt.
Auch das Auto. Da der Wagen auf Ihren Namen zugelassen ist, behalten Sie das Auto und den Kredit. Dafür erhät er andere Dinge in der Preislage, minus Restkredit. Wagen schätzen lassen.
Grüße kahlken
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
das auto ist auf mich angemeldet der brief ist auf meinem
namen und der kaufvertrag auch.
er zahlt das auto ab dh. den kredit.
kann er mir das auto einfach wegnehmen?
wem gehört das auto?
muss ich den kredit weiter zahlen wenn ich das auto behalten
würde?
ist ein privatkredit geht nur auf seinen namen ich steh nicht
mit drauf.
für eure antworten wäre ich sehr dankbar!
Soviel mir bekannt ist, ist der Eigentümer, auf den das KFZ angemeldet ist.
Somit du.
Er kann aber die Zahlungen einstellen, wodurch im schlimmsten Fall das Auto dann bald weg ist…
Aber ich würde nochmal bei 123recht nachfragen: