Ein Ehepaar kauft ein Auto.
Im Kaufvertrag steht der Name der Ehefrau.
Unterschrieben ist der Vertrag vom Ehemann.
Wem gehört das Auto?
Die Ehefrau übereignet das Auto ihrem Vater als Sicherheit für voreheliche Schulden. Ehefrau und Ehemann haben beide eheliche Schulden.
Darf die Ehefrau ohne Zustimmung des Ehemannes das Auto für eigene Schulden sicherheitsübereignen?
Das Auto hat ein Benutzerbespezifisches Kennzeichen (Initialen den Ehemannes + Geb.Datum), Rechnungen für Reparaturen etc. wurden auf den Ehemann ausgestellt und von seinem Konto abgebucht. Er hat kein eigenes Einkommen.
Wer hat mehr Anspruch auf das Auto?
Das Auto wurde beim Kauf mit einem Kredit finanziert. Kreditnehmerin war ausschließlich die Ehefrau.
Dieser Kredit wurde vorzeitig mit einem anderen Kredit abgelöst. Kreditnehmer des neuen Kredites sind beide Ehepartner.
Wem gehört das Auto?
ausserdem dürfte sie wohl auch im Fahrzeugbrief stehen.
Die Ehefrau übereignet das Auto ihrem Vater als Sicherheit
für voreheliche Schulden. Ehefrau und Ehemann haben beide
eheliche Schulden.
Darf die Ehefrau ohne Zustimmung des Ehemannes das Auto für
eigene Schulden sicherheitsübereignen?
Ja, es ist Ihr ja Auto.
Das Auto hat ein Benutzerbespezifisches Kennzeichen
(Initialen den Ehemannes + Geb.Datum), Rechnungen für
Reparaturen etc. wurden auf den Ehemann ausgestellt und von
seinem Konto abgebucht. Er hat kein eigenes Einkommen.
Wer hat mehr Anspruch auf das Auto?
Trotzdem ist es IHR Auto… weder das Kennzeichen noch die Rechnungen haben hierauf einen Einfluss.
Das Auto wurde beim Kauf mit einem Kredit finanziert.
Kreditnehmerin war ausschließlich die Ehefrau.
Dieser Kredit wurde vorzeitig mit einem anderen Kredit
abgelöst. Kreditnehmer des neuen Kredites sind beide
Ehepartner.
Wem gehört das Auto?
Ähm - kommt es hier nicht ein klein wenig darauf an, was die beiden Ehepartner vorher abgesprochen haben? Warum genau soll hier KEIN Auftrag vom Mann vorliegen? Sollte man das nicht erstmal klären? Zumal bei einem Ehepaar in Zugewinngemeinschaft doch grundsätzlich alles Gemeinschaftseigentum sein sollte?
ausserdem dürfte sie wohl auch im Fahrzeugbrief stehen.
Ein Ehepaar kauft ein Auto.
Im Kaufvertrag steht der Name der Ehefrau.
Unterschrieben ist der Vertrag vom Ehemann.
Wem gehört das Auto?
Das Auto gehört demjenigen, dem der Verkäufer gem. § 929 BGB das Eigentum an diesem übertragen hat. Das kann derjenige sein, der im Kaufvertrag steht oder unterzeichnet hat, das kann derjenige sein, der bezahlt hat, das kann derjenige sein, der im Fahrzeugbrief steht. Das muss es aber alles nicht.
Die Frage kann ohne weitere Informationen zum Vorgang der Übergabe des Fahrzeuges und den tatsächlichen Gegebenheiten hierbei nicht beantwortet werden.
das Auto inklusive Schlüssel wurde dem Ehemann übergeben. Er unterschrieb auch das Übergabeprotokoll.
Ich bin davon ausgegangen, da das Auto innnerhalb der Ehe gekauft wurde, es beiden Ehepartnern gehört, da der Erwerb des Autos in die Zeit der Zugewinngemeinschaft fällt.
Und deshalb ein Ehepartner das Auto nicht ohne Absprache mit dem anderen Ehepartner veräussern darf, bzw. es nicht zur Absicherung vorehelicher Schulden dienen kann.