Wem gehört das Bauernhaus?

Wer weiß wem das alte Bauernhaus gegenüber der Sparkasse in Sitzerath Im Unterdorf gehört?
Es steht jetzt schon einige Zeit leer und es ist sehr Schade wenn es so bleiben würde und das Haus verkommt.

Danke schonmal im vorraus an alle Antworten :smile:

Das weiß hier …
vermutlich niemand. Aber frag doch mal die Nachbarn im Ort, die wissen meist am besten bescheid. Oder in der Gemeindeverwaltung. Einen ‚offiziellen‘ Einblick ins Grundbuch wirst du nicht bekommen, aber evtl. einen Hinweis, an wen du dich wenden kannst.
Steckt doch mal eine Anfrage in den Briefkasten, vielleicht ist ja ab und an doch jemand da, der nach dem Haus sieht.
florestino

Moin,

Danke schonmal im vorraus an alle Antworten :smile:

Personen mit berechtigtem Interesse können beim Grundbuchamt Auskünfte erhalten.
Wer berechtigtes Interesse hat?
Z.B. Notare, Rechtsanwälte etc.

Gandalf

Hallo,

Personen mit berechtigtem Interesse können beim Grundbuchamt
Auskünfte erhalten.

Das ist richtig.
Allerdings frage ich mich, wie die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt die Zuordnung zwischen ihren Grundbuchblättern und der Angabe „Bauernhaus gegenüber von der Sparkasse“ hinkriegen soll.
(Wenn man Glück hat, dann hat sie möglicherweise Zugriff auf die Datenbank der Kataster- und/oder Vermessungsverwaltung.)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

nicht ganz richtig: Ein berechtigtes Interesse kann jedermann in einem konkreten Fall haben. Bei Notaren wurde dies in der Vergangenheit immer „vermutet“, und daher nicht näher nachgefragt.

Halbgebildete GB-Amts Mitarbeiter haben daraus gerne mal ein „nur Notare haben Recht auf Einsicht“ gemacht, was vollkommener Blödsinn ist, und von der GB-Ordnung in keinem Fall gedeckt ist. Ich habe da schon mal über AG-Direktoren „Fortbildung betreiben lassen“, wenn mir mal wieder im Rahmen anwaltlicher Mandatierung in Erb- oder Immobiliensachen die Einsicht tatsächlich verweigert wurde.

Was ein „berechtigtes Interesse“ ist, ist natürlich auslegungsfähig, und damit Einzelfallabhängig. Eine reine Kaufabsicht reicht eigentlich nicht aus. Aber, wie gesagt, jeder Neck ist anders.

BTW: Anscheinend habe ich den Tipp, im Zweifelsfall einfach einen Notar zu beauftragen wohl zu häufig gegeben. Inzwischen werden auch hier etwas strengere Maßstäbe angelegt, wie mir neulich der von mir in solchen Dingen (zur Vermeidung des ganzen Stresses mit GB-Ämtern) regelmäßig angefragte Notariatsmitarbeiter erzählte.

Gruß vom Wiz