Wem gehört das geld aus gepäckwagen?

hallo
nehmen wir folgendes an:
in einem öffentlichen gebäude wie einem flughafen oder einem bahnhof würde ein gepäckwagen 2 euro pfand kosten. nur ist es so, dass viele menschen diese wagen nicht mehr zurück zur station bringen.

jemand der 12 stunden wartezeit hätte, käme nun auf die idee, diese wagen zurückzubringen. das machen aber auch die mitarbeiter und verdienen sich so ein ziemlich hohes taschengeld.

der reisende sammelt in 8 stunden 178 euro und wird dann dabei „erwischt“. die bundespolizei würde gerufen und die 178 euro in 2 euro-stücken werden einbehalten,- gegen quittung.

die aussage der polizei würde lauten: „sie bekommen post von der staatsanwaltschaft, das was sie gemacht haben ist unterschlagung“!

könnte es wirklich sein, dass dem so ist?

danke kp

Hallo

so, dass viele menschen diese wagen nicht mehr zurück zur
station bringen.

jemand der 12 stunden wartezeit hätte, käme nun auf die idee,
diese wagen zurückzubringen. das machen aber auch die
mitarbeiter und verdienen sich so ein ziemlich hohes
taschengeld.

der reisende sammelt in 8 stunden 178 euro und wird dann dabei
„erwischt“. die bundespolizei würde gerufen und die 178 euro
in 2 euro-stücken werden einbehalten,- gegen quittung.

die aussage der polizei würde lauten: „sie bekommen post von
der staatsanwaltschaft, das was sie gemacht haben ist
unterschlagung“!

Ohne hier eine rechtliche Aussage zu machen sehe ich es mal so. Diese Pfandregelung für Koffertrollis dient eigentlich nur einem Zweck: Die Trollis sollen nicht irgendwo herumstehen sondern in ihre Parkstationen zurückgebracht werden. Spart dem Bahnhof/Flughafen Personal die dann diese Arbeit übernehmen müssten wenn es keine Pfandregelung gäbe.

Gleiches gilt übrigens auch für die Einkaufswägen, selbes Prinzip. Nur dass die Kids bei uns raffinierter sind, anstatt den Wagen zurückzufahren knacken sie die Mechanik. Ist nicht legal und nicht schön.

Das „Zurückbringen“ würde ich persönlich nicht als strafbewehrte Handlung sehen. Mich überrascht aber doch die Höhe des Betrages etwas, vielleicht ist es ja auch das Brotzeitgeld der Bundespolizei. Sind auch nur Menschen…

Gruß vonsales

Hier gibt es 2 Sichtweisen.

  1. Die desjenigen mit normalem Menschenverstand. Der sagt, dass der Fluggast ja Gutes getan hat, indem er aufgeräumt hat und die Wagen zurückgebracht hat. Die Benutzer der Wagen haben diese ja freiwillig stehen lassen und damit offenkundig gemacht, dass sie ihr Pfand nicht mehr abholen wollen. Jemanden dann wie einen Schwerverbrecher zu behandeln ist ja wieder typisch deutsch. Die großen Fische verschwenden Millionen, die kleinen sollen für alles bluten.

  2. Die desjenigen ohne Menschenverstand: Beamte. Die denken ja nicht (sollen sie ja auch nicht), sondern handeln strikt nach Vorschrift. Und nur nach Vorschrift. Es ist denkbar, dass ja nur derjenige, der die 2 Euro Pfand abgegeben hat, diese auch wieder zurückerhalten kann. Denn er hat ja einen Vertrag mit dem Flughafen geschlossen. Nicht der Passagier, der die Wagen wegräumt. Lässt jemand den Wagen stehen, gibt er ihn quasi der Flughafengesellschaft zurück und die behält das Pfand ein.

Wie gesagt: Die Handlung der Polizei ist völlig weltfremd. Fragt mich jemand, ob ich eine Dose oder Flasche gefunden oder gekauft habe, wenn ich sie zum Laden zurückbringe und Pfandgeld erhalte? Demnach müsste das Flaschensammeln am Straßenrand auch rechtswidrig sein.

Guten Abend!

Nachdem Du jetzt bereits die beiden obligatorischen „Ratespiel“- und „Gesunder Menschenverstand“-Antworten erhalten hast, können wir uns ja jetzt mal der rechtlichen Fragestellung widmen.

Gestohlen und unterschlagen werden können nur „fremde“ Sachen, das ist alles, was sich nicht im alleinigen Eigentum des Täters befindet UND nicht herrenlos ist.

Nun könnte man durchaus die Meinung vertreten, dass diese Münzen herrenlos sind.
Ursprünglicher Eigentümer ist der Benutzer des Wagens.
Indem er die Münze in den Wagen steckt, findet kein Eigentumsübergang statt.
Das könnte aber sein, wenn er den Wagen stehen lässt. Entscheidend ist, was der Nutzer dabei denkt. Denkt er: „Ich will, dass diese Münze jetzt in das Eigentum des Gepäckwagenbereitstellers übergeht“, dann passiert das auch so. Denkt er „Es ist mir völlig egal, was mit der Münze passiert und wer sie bekommt“, dann gibt er das Eigentum an der Münze auf und sie wird herrenlos.

Ich tendiere eindeutig zu der zweiten Variante. Mal abgesehen davon, dass ich zu knickig wäre, das überhaupt zu tun, so wäre dies meine Vorstellung.

Im übrigen wäre das mE keinesfalls eine Unterschlagung, sondern doch eher Diebstahl.

Okay, okay, es ist …
… doch etwas komplizierter, weil der Fall auf einem Flughafen spielt. Dort besteht nämlich nach § 978 BGB eine Verpflichtung, Fundsachen abzugeben. Und wer das nicht tut, macht sich nach § 246 StGB wegen Unterschlagung strafbar.

Da können wir gerne diskutieren, ob meine Auffassung trotzdem noch haltbar ist. Aber kommt mir nicht mit Menschenverstand!

rückfrage
hallo wwf

… doch etwas komplizierter, weil der Fall auf einem
Flughafen spielt. Dort besteht nämlich nach § 978 BGB eine
Verpflichtung, Fundsachen abzugeben. Und wer das nicht tut,
macht sich nach § 246 StGB wegen Unterschlagung strafbar.

besteht nicht überall die verpflichtung fundsachen abzugeben?
müssten denn die mitarbeiter die transportwagen, respektive die einnahmen dann nicht auch beim fundbüro abgeben?

kp

§ 965b bgb
hallo
ich habe einen link zu § 965 bgb gefunden, der besagt, dass fundsachen mit einem wert unter 10 euro nicht meldepflichtig sind.
da es sich hierbei um 2 euro handeln würde, dürfte das doch eventuell darunter fallen.

weiterhin stelle ich mir folgende frage.
was ist denn die definition von finden? kann man etwas finden, was gar nicht verloren gegangen ist?
würde es sich bei dem von mir geschilderten beispiel nicht eher um eine sicherstellung handeln?

kp

Das stimmt so leider nicht.
Gibt ein ursprünglicher Eigentümer das Eigentum an einer Sache auf, wird diese herrenlos - aber nur grundsätzlich.
Gibt der vorherige Eigentümer es nämlich in Gebäuden / Räumlichkeiten auf, die einem anderen zugerechnet werden können, wird das Eigentum automatisch dem Inhaber dieser Räumlichkeiten zugerechnet.

Beispiel: A lässt im Supermarkt ein 2-Euro-Stück liegen. Das 2-Euro-Stück wird dann automatisch dem Inhaber des Supermarktes zugerechnet. Findet aber B das 2-Euro-Stück und nimmt es einfach mit, ist das entweder Diebstahl oder Unterschlagung.

Gibt ein ursprünglicher Eigentümer das Eigentum an einer Sache
auf, wird diese herrenlos - aber nur grundsätzlich.
Gibt der vorherige Eigentümer es nämlich in Gebäuden /
Räumlichkeiten auf, die einem anderen zugerechnet werden
können, wird das Eigentum automatisch dem Inhaber dieser
Räumlichkeiten zugerechnet.

Woraus soll sich das ergeben? Ich glaube, du verwechselst hier Fragen des Gewahrsams mit denen von Eigentum.