ich hab eine wichtige Frage. Im moment baut mein Freund ein Haus auf dem Hof seines Vaters. Bauherr ist mein Freund, Besitzer des Hofs und somit auch des bebauten Grundstücks, dessen Vater.
Bei Baubeginn wollte der Schwiegervater nichts schriftlich regeln, so nach dem Motto, was soll schon vorkommen?!
Und nun im Laufe der Bauarbeiten haben sich beide Verstritten und reden seit 2 Monaten kein Wort miteinander! Nun meine Frage:
Kann der Vater seinen Sohn quasi rausschmeissen?
Wem gehört das Haus rechtlich gesehen (die Rechnungen bezahlt alle mein Freund)?
Was kann mein Freund tun um sich jetzt noch abzusichern?
Hallo,
ich bin mir nicht 100 % sicher also nehmen sie meine Antwort nur als groben Anhalt.
Ich denke in der Regel ist der Eigentümer des Grundstückes auch Eigentümer des Hauses.
Es sei denn, Sie hätten vorher etwas Anderes schriftlich festgehalten.
Da nichts schriftlich geregelt wurde, gehe ich davon aus, dass der Vater auch den Bauantrag u. s. w. gestellt hat.
Also sehe ich keinen Anhaltspunkt, welchem Ihrem Freund irgendwelche Rechte zubilligen könnte.
Absichern könnten Sie sich, indem Sie notariell die Eigentumsverhältnisse klären.
Welche Möglichkeiten Ihr Freund erbschaftsrechtlich sollten Sie, falls nicht anders möglich dann mit einem Anwalt besprechen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen!
vielen Dank für Deine Anfrage. Eigentum und Besitz sind rechtlich zwei verschiedene Sachen ! Eigentümer des Hauses ist und bleib Dein Freund. Das Grundstück ist Eigentum des Schwiegervaters. Zum Bau gehört immer eine Baugenehmigung, auf der der Schwiegervater einwilligen muß, das gebaut werden kann. Hat er dieses gebiligt, so müßte das Haus über das Grundstück erreichbar sein für Euch, da es das Eigentum Deines Freundes ist. Die Einwilligung zum Bau impliziert somit, daß das Eigentum erreichbar sein muß! Sich abzusichern ist jetzt wohl nicht mehr möglich…aber solche Sachverhalte anzusprechen wäre auch nicht ratsam in dieser Situation. Es sei den beide sind Dickköpfe Am besten man kann den Sachverhalt ohne rechtliche Aspekte klären.
Logsich, das haus gehört dem Schwiegervater. Weil es auf dem Grundstück vom Schwiegervater ist. Könnte bei einem Streitfall sehr sehr schwierig werden. Darum lieber vor dem Einzug regeln!
Kann er tatsächlich, aber die Konsequenz der Sache heist Teilungsversteigerung er kann micht behalten, was sein Sohn gebaut hat.
In Prinzip gibt es mündliche Vertrage aber die Sache ist beweispflichtig also fraglich.
Man sollte eine friedliche Einigung suchen.
Ich darf mal vermuten, vor dem Bauamt baut der Grundstückseigner also der Vater.
Man sollte einen Mediator/in aufsuchen, die dann neutral vermittelt.