Hallo allerseits!
Für ein eigenes Musikstück verwende ich ein kurzes Sample einer Live-Aufnahme eines bekannten Künstlers. Bevor ich das Lied veröffentliche (mySpace etc.), brauche ich die Rechte an dem Sample.
Das Lied hab ich von einer Zusammenstellung, die in einem Verlag erschienen ist, den es nicht mehr gibt, so daß ich nicht weiß, an wen ich mich nun wenden soll.
Kann mir jemand einen Tip geben, wie man die Rechteinhaber ausfindig machen kann?
Danke schonmal,
Christian
Hallo Chris!
Für solchen Fall solltest du dich an den Künstler oder seinem Management wenden. Evtl. auch an die zur zeit aktuelle Plattenfirma.
Die Rechte der Songs eines Künstlers, egal ob Studio oder Live, bleiben in der Regel lebenslang beim Künstler.
Viel erfolg bei deiner Aktion wünscht
Martin
Hallo Martin,
danke für deine schnelle Antwort! Ich hab mich jetzt erstmal an die Plattenfirma gewandt, bei dem der Song ursprünglich erschienen ist. Leider ist das Problem, daß ich nach wie vor nicht weiß, wann und wo die Aufnahme entstanden ist (steht nicht im Cover), aber nach deiner Aussage wäre das ja völlig egal. Bin ja mal auf die Antwort des Labels gespannt…
Christian
Hi!
Die Rechte der Songs eines Künstlers, egal ob Studio oder
Live, bleiben in der Regel lebenslang beim Künstler.
Kurz eingeklinkt:
Urheber und Leistungsschutzrechte sind in Deutschland unveräußerlich! Du kannst jedoch Nutzungsrechte abtreten.
Gruß
Florian
Hallo Martin,
Die Rechte der Songs eines Künstlers, egal ob Studio oder
Live, bleiben in der Regel lebenslang beim Künstler.
Das stimmt nicht ganz so, das muss man differenzierter ausdrücken.
Die Rechte als Autor (Komponist, Textdichter) gelten nicht nur lebenslang, sondern sogar über den Tod hinaus. Die Urheberschaft bleibt 70 Jahre nach dem Tod geschützt, die Erben profitieren also noch eine ganze Weile davon.
Die Rechte an einer Aufnahme bleiben dagegen 50 Jahre ab Aufnahmedatum bei dem ausführenden Künstler bzw. den entsprechenden Rechteinhabern. Wenn Herbert von Karajan also im Jahr 1959 eine Mozart-Sinfonie (frei von sonstigen Rechten) auf Platte aufgenommen hat, werden die Rechte an dieser Aufnahme mit Ablauf des Jahres 2009 frei.
Grüße
Wolfgang