Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage.
Rein hypothetisch
Person A hat einen Handyvertrag abgeschlossen den Person B bezahlt.
Nach Sperrung des Vertrages durch Person A hat Person B alle weiteren Zahlungen des Vertrages eingestellt.
Das Smartphone wird im Vertrag genannt. Person B hat es per Karte bezahlt und die Rechnung liegt vor.
Nur wem gehört das Smartphone nun?
Wenn Person A sich weigert den Betrag zu begleichen, hat Person B dann rechtliche Folgen wenn sie das Smartphone einbehält?
Danke schonmal für alle Antworten.
Lg Charly
Hallo Charly,
da der Vertrag mit Person A abgeschlossen wurde, würde der Vertragsgegenstand, das Handy, unzweifelhaft A gehören. Wie A dann die Zahlungsmodalitäten regelt, ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Ich denke, die Frage die ich jetzt auch nicht aus dem Stegreif beantworten kann, könnte eher sein, ob das Handy nicht noch dem Verkäufer gehört.
Ich kann hier mangels Erfahrung nur mutmaßen, die Situation eines subventionierten Handys im Mobilfunkvertrag sieht jedoch für mich rein theoretisch nach der klassichen Situation für einen Eigentumsvorbehalt aus. Diesen würde ich dann an der Stelle des Anbieters so regeln, dass der Eigentumsübergang erst nach Erfüllung des Vertrages, d.h. nach Ende der i.d.R. 2jährigen Laufzeit stattfindet.
Das ist aber wie gesagt reine Mutmaßung und müsstest du selbst anhand der Vertragsbedingungen überprüfen.
Viele Grüße
Spezi
Hallo,
zu allererst: was für eine Dummheit!
Das Handy und der Vertrag gehören dem, der den Vertrag unterschrieben hat und der dort namentlich genannt ist.
Auch wenn Person B bezahlt hat es rechtlich keine Chance denn es zählt immer nur was im Vertrag steht.
Alles Gute
hallo
also ich kann nur vom öster.recht erzählen und da wäre schon mal sehr massgeblich auf wen der vertrag namentlich läuft indem auch das smartphon als vertragsinhalt angegeben ist…sprich-wer namentlich als eigentümer aufscheint dem würde letztendlich das smartphon gehören… dass B dafür bezahlt ist nicht wirklich relevant, ich kann meine mutter meinen partner die nachbarin darum bitten , wenn die so dumm/gutgläubig/wohlsituiert sind und es bezahlen ist es rechtlich ok- es bestht dadurch alleine kein anspruch an das smartphon da der vertrag ja namentlich auf A läuft… das wäre dann eine sache zu einklagen…pb sich der aufwand lohnt ist fraglich- gegebenfalls würde ich in ihrem land eine kostenlose rechtsberatung aufsuchen…
lg tibia
Ich liebe unpräzise anfragen, weil man die schlicht nicht beantworten KANN!!!
AAusserdem sind Rechtsberatungen nur durch einen Anwalt zulässig!
Meine MEINUNG hierzu: Relevant ist einzig wer wo in welchem vertrag steht. Zahlungen sind egal!
Tut mir leid. Hier kann ich Dir nicht helfen. Hoffentlich bekommst Du viele Antworten von anderen.
Viele Grüße
Uli
Hallöchen Charly,
leider kann ich Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Für mein Rechtsempfinden würde ich sagen, es gehört B. Ob das aber auch rechtlich richtig ist, weiß ich leider nicht.
Aber da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde, würde ich mich freuen, wenn einer der Rechtsgelehrten uns da, einmal aufklären würde.
LG
Michael
Ein scheinbar komplizierter Fall, und meiner Meinung nach eigentlich doch so einfach: Eigentümer des Handys ist der Vertragsnehmer, auch wenn „der andere“ bezahlt. „Der andere“ hat allerdings einen zivilrechtlichen Anspruch, wenn er nachweisen kann, dass er derjenige ist, der immer die Rechnungen sowie das Handy bezahlt hat. Das Einbehalten des Smartphones, als Pfand sozusagen, könnte strafrechtlich im Bereich der Unterschlagung relevant sein. Wurde eigentlich ein Vertrag der Personen A und B geschlossen? Wenn nein, sieht es für B insgesamt eher schlecht aus. Um genau solche „Abmachungen“ rechtlich abzusichern sind Verträge ja da… hier hätte man im Vorfeld alles klären können.
Dies ist jedoch meine persönliche Meinung, angelehnt an mein Rechtsverständnis.
Hallo Charly,
das Handy ist vom ursprünglichen Verkäufer (nennen wir ihn einfach mal T) per Vertrag an A gegangen. Für den schriftlichen Vertrag zwischen A und T ist es unerheblich, ob das an T zu zahlende Geld vom Konto von A oder B kommt. Spannend ist jetzt, was denn A und B vereinbart haben. Nach Deiner hypothetischen Schilderung gibt es wahrscheinlich keinen schriftlichen Vertrag zwischen A und B. Und mangels Schriftform wird es dann für denjenigen schwierig, der das Smartphone haben will aber nicht hat.
Ich würde mal eine gütliche private Einigung zwischen A und B empfehlen. Wenn die beiden sich so gut kennen, dass B einen Vertrag von A bezahlt, sollte das doch möglich sein. Zumindest hypothetisch
Kann da leider nicht weiter helfen
Hallo Charly1985, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.
Gruß hexe1971
Hallo,
eine Sache (hier das Smartphone) gehört immer dem, der beweisen kann, dass er/sie diese Sache auch vollständig bezahlt hat!
Als Beweis gilt ein rechtmässiger Kaufbeleg (Kontoauszug,Bon, …).
Da B also den Kaufbeleg hat, ist B auch Besitzer des Gerätes.
Also mal ganz ehrlich, kann man kaum vertehen.
A hat also einen Vertrag abgeschlossen, den B bezahlt. Warum hat A nun den Vertrag sperren lassen??? Und dass dann B die Zahlungen einstellt, warum? wenn doch der Vertrag bereits gesperrt ist ? Wenn aber trotzdem monatliche Grundgebühren anfallen, die B sich weigert, zu bezahlen, dann ist klar B Vertragsinhaber. Oder ist A Vertragsinhaber??? Ist aus Deinen Ausführungen nicht klar erkennbar.
Wenn A Vertrag abgeschlossen hat inklusive Handy: ist A der Besitzer des Handy´s. Egal, ob die Rechnung von jemand anderem bezahlt wird.
Dann muss dies jedoch im Vertrag namentlich so genannt sein: also A Vertrag - A auch Besitzer !
Wenn aber B Vertragsinhaber . A weigert sich zu bezahlten - ist B auch Besitzer des Handy´s oder Smartphone´s.