Wem gehört der Luftraum über diplomatischer Vertretung in D?

Hi,

soeben lese ich im SPON das hier http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-verfas… und frage mich ob so eine Aktion eine Verletzung des Wiener Abkommens über diplomatische Beziehungen darstellt. Das Grundstück selbst gehört ja immer noch der BRD (und ist nicht, wie viele meinen, Teil des Gebietes des Staates dessen Vertretung darauf steht) und die Unverletzlichkeit des Geländes und der Gebäude basiert ja nur auf o.g. Abkommen. Aber das Wort „Luftraum“ wird im gesamten Abkommen nicht erwähnt und 1961 gab es ja auch schon Hubschrauber.

Frage also: War diese Aktion rechtlich gesehen wasserdicht? Die politische Dimension mal völlig ausser Acht gelassen.

Gruss
K

und frage mich ob so eine Aktion eine Verletzung des Wiener
Abkommens über diplomatische Beziehungen darstellt. Das
Grundstück selbst gehört ja immer noch der BRD (und ist nicht,
wie viele meinen, Teil des Gebietes des Staates dessen
Vertretung darauf steht)

ich weiß leider nicht, wer das ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Grundsätzlich gilt mal für die Nutzung des Luftraums über einem Grundstück

http://dejure.org/gesetze/BGB/905.html

und die Unverletzlichkeit des
Geländes und der Gebäude basiert ja nur auf o.g. Abkommen.
Aber das Wort „Luftraum“ wird im gesamten Abkommen nicht
erwähnt und 1961 gab es ja auch schon Hubschrauber.

Es wäre angesichts der Vielzahl diplomatischer Vertretungen in keiner Hauptstadt der Welt mehr möglich, das Stadtgebiet zu überfliegen oder Luftbilder zu machen, wenn sowas von der Zustimmung sämtlicher betroffener Diplomaten abhinge. Darum steht da auch nichts.

Grundsätzlich darf insbesondere der deutsche Staat immer noch das gesamte Bundesgebiet überfliegen und es auch aus der Luft fotografieren.

Frage also: War diese Aktion rechtlich gesehen wasserdicht?
Die politische Dimension mal völlig ausser Acht gelassen.

M. E. ja.

Gruß
s.

Das ist mal wieder eine typische Volksverdummungsaktion,natürlich sind auf dem Dach Kommunikationseinrichtungen und selbstverständlich sind die nicht unerwartet
darüber geflogen.Seit 9/11 sind die Amis bei sowas ziemlich nervös.

Und zur Ausgangsfrage,der Luftraum „gehört“ dem deutschen Staat,siehe Luftverkehrsgesetz.

Hi,

Frage also: War diese Aktion rechtlich gesehen wasserdicht?
Die politische Dimension mal völlig ausser Acht gelassen.

selbst wenn nicht, für so eine Wahlkampfaktion werden schonmal beide Augen zugedrückt.

Gruß
T.

und frage mich ob so eine Aktion eine Verletzung des Wiener
Abkommens über diplomatische Beziehungen darstellt.

Nein, sowas ist gang und gäbe, wenn auch nicht mit so auffälligen und eher ineffektiven Mitteln.

Das Grundstück selbst gehört ja immer noch der BRD (und ist nicht,
wie viele meinen, Teil des Gebietes des Staates dessen
Vertretung darauf steht) und die Unverletzlichkeit des
Geländes und der Gebäude basiert ja nur auf o.g. Abkommen.

Vorsicht, hier ist die Rede von einem Generalkonsulat und nicht von einer diplomatischen Mission (=Botschaft).
Nichts desto trotz sind die Räumlichkeiten einer Mission besonders geschützt und u.a. nicht zu durchsuchen. Gleichwohl ist der Betrieb jeglicher „Funksendeanlagen“ nur mit Genehmigung des Aufnahmestaates gestattet. Mal von außen „nachzuschauen“ ist also folgerichtig das Recht des Aufnahmestaates, wenn wohl auch wenig zielführend.

Gruß Andreas