Wem gehört der Router ?

Moien

Mal angenommen A unterschreibt als Neukunde bei einem grossen Internetprovider. A bekommt die Grundausstattung (DSL-Splitter / Router / Kabel). A ist zufriedener Kunde. Keine Kündigung, keine Bschwerden, keine Probleme.

Wem gehört die Ausrüstung i.d.R.? Provider oder Kunde?

Danke.

Moien!

Wem gehört die Ausrüstung i.d.R.? Provider oder Kunde?

Zunächst dachte ich auch: klar, dem Kunden. Aber bei näherem Überlegen…

Rechtlich gesehen gibt’s da wohl keine Eindeutigkeit.

In den Verträgen der Großanbieter wird - i.d.R. - nur von Lieferung der Hardware (…) gesprochen, deren „Bereitstellung“ sounsoviel kostet, aber „zur Zeit“ bis auf „0,- Euro runter“ subventioniert wird. -

Ist das schon ein Kaufvertrag? - Hmmm. (Naja, die Gerichte haben ja nix zu tun! :=&gt:wink:

Also eine berechtigte Frage. - Vielleicht weiß wer mehr…

CU DannyFox64
(SCNR.)

Hallo,

das geht sicher aus dem Vertrag hervor. Bei Kabel-BW steht zB

**Unsere kostenlosen Extras:

* Inkl. Bereitstellung eines Kabelmodems
* Inkl. Installation durch einen Kabel BW Service-Techniker
* Inkl. schnurgebundenes AEG Telefon
* Inkl. WLAN-Router
* Inkl. Digital Receiver
* Inkl. zusätzlicher Telefonleitung**

Aus diesen Angaben schließe ich, dass das Modem nur zur Verfügung gestellt wird, während der Router, das Telefon und der Receiver in den Besitz des Kunden übergeht. Dafür hat der Vertrag dann eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Also: Vetrag lesen

Gruß, Niels

Wem gehört die Ausrüstung i.d.R.? Provider oder Kunde?

Diesen Fall habe ich gerade hinter mir. Vertrag abgeschlossen, Hardware bekommen, Vertrag erfüllt, nach Mindestlaufzeit gekündigt, durfte den Router behalten. Kann ihn zwar nicht gebrauchen, aber man wollte ihn nicht zurück.

Mal angenommen es gehört dem Provider …
Moien

… was ja nicht auszuschliessen ist und evtl. in dem einen oder anderen Fall vorkommt.

In Punkt 6 der Vorratsdatensicherung steht:

„Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.“

Der Fall tritt ein wenn man eine IP des Kunden in eine andere IP umwandelt (kommt bei webproxies vor, könnte die VDS unterlaufen). Die ganzen Angaben in der VDS beziehen sich auf Geräte im Besitz oder Benutzung des Provider. Wenn der DSL-Router zuhause bei Kunde A dem Provider gehört fällt der auch unter VDS. Da Router die interne IP in die Internet-IP umwandeln müssten die dann auch aufzeichnen, oder ?

Macht beim Privaten keinen Sinn, aber bei Firmen durchaus. Welcher Arbeitsplatz eine Seite angefragt hat weiss ja nur der Router im Keller, aber nicht der Provider.

Darf (Gross)Kunde A mit einem neuen, VDS-konformen Router rechnen ?

Danke.

Die Sache ist eigentlich ganz einfach:

Die Sachen gehören dem Provider, es sei denn, er hat sich mit seinem Kunden darauf geeinigt, dass das Eigentum übergehen soll. Ob hier ein Kaufvertrag vorliegt, ist völlig unerheblich. Es kommt nur darauf an, ob eine Übereignung gegeben ist.

Levay

Hi

AFAIK ists bei mir so (Arcor) dass Starterbox und Modem Eigentum von Arcor ist. Wird auch bei defekt ausgetauscht etc.
Den Router habe ich bei Abschluss explizit GEKAUFT, von Arcor, etwas billiger als es im Handel üblich war. für den fühlt Arcor sich auch nicht bei Support zustzändig, da sie ihn sozusagen nur vermittelt hätten…

Ali N.

Mal angenommen A unterschreibt als Neukunde bei einem grossen
Internetprovider. A bekommt die Grundausstattung (DSL-Splitter
/ Router / Kabel). A ist zufriedener Kunde. Keine Kündigung,
keine Bschwerden, keine Probleme.

Wem gehört die Ausrüstung i.d.R.? Provider oder Kunde?

Danke.