Hallo,
folgender fiktiver Fall: Familie C. und Familie J. kaufen irgendwann vor einigen Jahren jeweils ein Haus, deren Gärten aneinandergrenzen. Auf der vermeintlichen Grenze steht ein gammeliger Zaun. Nun stellt Familie C. fest, dass der Zaun einen halben Meter zu weit auf ihrer Seite steht. Der Zaun ist so aufgebaut, dass die Innenseite zu Familie J. steht, der Zaun also ursprünglich von diesem Grundstück aus errichtet wurde.
Was ist nun zu tun? Die Grenze soll begradigt werden, da Familie C. den Garten anders nutzen will und den Platz braucht. Wer muss den Zaun beseitigen? Das überbauende Grundstück der Familie J.? Beide Parteien behaupten, dass der Zaun nicht von ihren Vorbesitzern errichtet wurde. Wäre dies überhaupt von Bedeutung, wer den Zaun errichtet hat?
Danke für eure Meinungen.