Hallo,
folgender fiktiver Fall: Familie C. und Familie J. kaufen irgendwann vor einigen Jahren jeweils ein Haus, deren Gärten aneinandergrenzen. Auf der vermeintlichen Grenze steht ein gammeliger Zaun. Nun stellt Familie C. fest, dass der Zaun einen halben Meter zu weit auf ihrer Seite steht. Der Zaun ist so aufgebaut, dass die Innenseite zu Familie J. steht, der Zaun also ursprünglich von diesem Grundstück aus errichtet wurde.
Was ist nun zu tun? Die Grenze soll begradigt werden, da Familie C. den Garten anders nutzen will und den Platz braucht. Wer muss den Zaun beseitigen? Das überbauende Grundstück der Familie J.? Beide Parteien behaupten, dass der Zaun nicht von ihren Vorbesitzern errichtet wurde. Wäre dies überhaupt von Bedeutung, wer den Zaun errichtet hat?
Danke für eure Meinungen. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Hallo!
Aber ja, es ist sogar ausschließlich der Punkt, wem der Zaun gehört, wer ihn errichtet hat.
Es kann doch gut sein, Vorbesitzer auf Grundstück C hatte den Zaun bewusst von der Grenze auf Eigenland eingerückt um auch die Rückseite noch pflegen/streichen zu können.
Aber ebenso könnte es sein, Altbesitzer J hat hatte damals den Zaun gesetzt und sich mit Grenzlinie vertan.
Ein Zaun ist nicht die Grenze ! Der kann es sein und meist ist es auch der Fall, aber den Grenzverlauf bestimmen Grenzsteine und der Verlauf im amtlichen Lageplan aus dem Katasteramt.
Da Zaun eindeutig auf Grund C steht und J sich nicht zuständig fühlt, kann C Zaun doch problemlos(aber nicht kostenlos) abbauen und wenn gewünscht einen neuen Zaun auf oder besser knapp an die Grenze setzen lassen.
Man wird sich als Nachbar doch einigen können, schließlich wird man noch viele Jahre nebeneinander leben müssen/wollen. Vielleicht sucht man sich gemeinsam einen Zauntyp aus, der beiden gefällt und man zahlt anteilig die Kosten ?
MfG
duck313
Hallo,
a) der Zaun gehört dem,der ihn errichtet hat…
b)wer ihn beseitigen muss,ergibt sich aus der Ortssatzung der jeweiligen Kommune,denn dort sind die Grenzabstände für die Errichtung von Bauten und Eindfriedungen in der Regel
genannt.
Guten Tag,
muss man sich wirklich die Frage stellen, wer den Zaun zurückbauen muss ?
Wäre es nicht aus nachbarschaftlichen Gründen sinnvoll, dass beide Nachbarn gemeinsam den Zaun beseitigen und einen neuen an der richtigen Stelle errichten ?
Vielleicht ergibt sich dadurch eine nette Nachbarschaft die sich dann auch gegenseitig hilft, wenn Not am Manne ist.
Gruß aus dem Süden