Hi,
in einer Zeitschrift wurde zu einer Problemlösung baulicher Art öffentlich aufgefordert und nach Jahren der Stille kam es zur praktischen Anwendung einer der Lösungsvorschläge, ohne die erbrachte Leistung des Architekten, der die Arbeit geleistet hatte, zu berücksichtigen. Wem gehört eigentlich das Werk des Architekten?
Wer kann hier Auskunft geben?
Chris
Wer kann hier Auskunft geben?
Die Architektenkammern.
Hallo,
das Urheberrecht liegt natürlich beim Architekten - man darf nichtmal nen bestehenden Bau so ohne weiteres grundlegend verändern.
Den Architektenkammern gehört es sicher nicht!
Gruß
Wendy