Wem gehört die Bebauung ?

Hallo,

in unserem kleinen Ort gibt es ein Kapellchen, das vom örtl. Einigkeitsverein (besteht seit 1902) in Stand gehalten wird. Die Kapelle (ca. 5x8m) stand ursprünglich an einem anderen Platz im Ort und wurde vor langer Zeit umgesetzt (das muss vor 1902 gewesen sein, da im Vereinsbuch nichts davon eingetragen ist, jedoch aber immer wenn Renovierungen durchgeführt wurden und was das kostete. Das kleine Grundstück (ca. 100m²) auf dem die Kapelle steht wurde von einem Ortsansässigen zur Verfügung gestellt und ist jetzt noch in Besitz seiner Nachkommen. Ist die Kapelle nun Besitz des Grundstückeigentümers und könnte dieser das Grundstück samt Kapelle verkaufen ? Was wäre mit dem eingebrachten Geld und Arbeitsaufwand des Vereins ?

Vielen Dank schon mal für Antworten

Hallo,

ich hoffe, der Fall spielt in der BRD!?

Natürlich gehört dem Grundstückseigentümer auch die Kapelle! Was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, gehört zum Eigentum dessen, der als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. Und dieser kann das Grundstück mit den baulichen Anlagen verkaufen.

Der Verein sollte beim Grundbuchamt/Amtsgericht Einsicht in das entsprechende Grundbuchblatt nehmen. Evtl. sind dort Lasten und Beschränkungen zu Gunsten des Vereins oder zu Gunsten des Kapellchens eingetragen.

MfG
Monika

in unserem kleinen Ort gibt es ein Kapellchen, das vom örtl.
Einigkeitsverein (besteht seit 1902) in Stand gehalten wird.
Die Kapelle (ca. 5x8m) stand ursprünglich an einem anderen
Platz im Ort und wurde vor langer Zeit umgesetzt (das muss vor
1902 gewesen sein, da im Vereinsbuch nichts davon eingetragen
ist, jedoch aber immer wenn Renovierungen durchgeführt wurden
und was das kostete. Das kleine Grundstück (ca. 100m²) auf dem
die Kapelle steht wurde von einem Ortsansässigen zur Verfügung
gestellt und ist jetzt noch in Besitz seiner Nachkommen. Ist
die Kapelle nun Besitz des Grundstückeigentümers und könnte
dieser das Grundstück samt Kapelle verkaufen ? Was wäre mit
dem eingebrachten Geld und Arbeitsaufwand des Vereins ?

Vielen Dank schon mal für Antworten

Hallo

Da kann ich Ihnen leider nicht helfen, davon habe ich keine Ahnung.
Ich hoffe dass jemand anderes ihnen helfen kann.

MfG

Servus,
gefühltermaßen (bin kein Jurist) gehört die Kapelle (evtl nur auf eine vorbestimmte Zeit?) dem Verein und das Land drumherum den Erben des Vorbesitzers. Schau in Grundbuch / Kataster / Orts- Chronik (Gemeinde, Bauamt, übergeordnete Baubehörde) nach. Evtl gibt es auch einen Pacht- oder Überlassungsvertrag.
Frag auch die Dorfältesten und das Dekanat. Viel Erfolg! funkjazz64

Die Kapelle ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks auf dem sie steht und damit Eigentum des dessen, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Der kann nach Belieben über sein Eigentum verfügen, soweit dem nicht öffentliches Interesse entgegensteht. In solchem Falle stünde der Kommune bei einem Verkauf ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
Die freiwilligen Leistungen Dritter muß er nicht ersetzen, soweit er dazu keinen entgeldlichen Auftrag erteilt hat.

Hallo,

grundsätzlich gehört alles was mit dem Erdreich verbunden ist, dem Grundeigentümer. Wenn das Grundstück nie vom Einigkeitsverein erworben wurde, dann gehört es immer noch dem ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger. Dies kann bei Darlegung eines berechtigten Interesses, beim Grundbuchamt, Amtsgericht eingesehen werden.

Wenn ursprünglich keine Vereinbarungen getroffen wurden, dann sind auch keine Kosten zu erstatten. Ansonsten hätte der Grundeigentümer auch Pacht für die Jahre verlangen können.

Mit besten Grüßen aus Hamburg
ImmoProfiPeter