Ein staatliches Organ, unter der Führung vom Staat, scheint es
ja nicht zu sein. Oder doch?
die Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person öffentlichen Rechts (vgl. § 2 BBankG). Da diese Rechtsform nirgendwo sonst in der deutschen Gesetzgebung auftaucht, sagt das nicht mehr als daß sie eine juristische Person ist. Weiterhin steht das Grundkapital dem Bund zu (§ 2 BBankG) und sie ist von Weisungen den Bundesregierung unabhängig (§ 12 BBankG). Außerdem der Vorstand die Stellung einer obersten Bundesbehörde (§ 29 (1) BBankG).
Da die Bundesbank unabhängig ist, hat auch niemand Einfluß darauf. Es gibt also faktisch keinen Eigentümer. Im BBankG steht die Formulierung, daß das Grundkapital dem Bund zusteht. Nun gibt es aber bei Eigenkapital keinen Anspruch auf Rückzahlung, also steht das Eigenkapital letztlich niemandem zu.
Kurzum: Die Bundesbank nimmt – nicht nur in diesem Kontext - eine Sonderstellung ein. Das Wort „Eigentum“ passt hier einfach nicht.
Ein Beispiel:
Die Deutsche Bahn war mal ein staatliches Unternehmen. Nun
gehört ein Teil dem Bund und ein anderer Teil den Aktionären.
Dem Bund gehören 100%. Andere Aktionären gibt es nicht.
Und wie ist es bei der Deutschen Bundesbank?
Wer hat die Mehrheitsrechte?
man könnte also (im simplen Vergleich) sagen, das die Deustche
Bundesbank etwas ähnliches wie ein Verein ist?
Das könnte man, aber das wäre falsch. Die Bundesbank ist eine in Deutschland einmalige Institution. Sie ist weder hinsichtlich Rechtsform noch der Beteiligungsverhältnisse mit irgendeiner Institution in Deutschland vergleichbar.