Wem gehört die Masterthesis?

Wurde gerad dazu aufgefordert(von meinem Prof.), dass ich folgende Erklärung an meine Masterthesis hinzufüge und unterschreibe, inwieweit ist das zulässig?

„Diese Arbeit gilt als Eigentum des Lehrstuhls. Hiermit versichere ich, dass
ich die Arbeit nicht an einen kommerziellen Info-Broker bzw. an eine sonstige
Organisation oder Unternehmung weiterverkaufe bzw. verschenke oder
zur Veräußerung übergebe. Ebenso werde ich sie nicht in das Internet
einstellen (lassen).
Sollte ich dies doch beabsichtigen, so kann ich dies nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Lehrstuhls tun“

Danke.

Ich grüße Sie,
es kommt mir sehr merkwürdig vor; in der Regel versichert man bloß, dass man die Arbeit selbständig angefertigt hat … etc.
Das, was Sie unterschreiben müssen, ist ja ein Urheberrechtsverzicht. Als Urheber könnten Sie zwar auf Ihr Urheberecht oder teile davon verzichten, jedoch gilt dies für das Verwertungsrecht und nicht für das Urheberpersönlichkeitsrecht.
Aber ich würde als erstes die Prüfungsordnung lesen; in der Regel steht darin, was man abgeben muss( etwas eidesstattliche Versicherung und wie sie lauten soll).
Das zweite: ich werde in den nächsten Tagen in der Bibl bei uns nachschauen, ob ich hierzu etwas finden könnte. Ich hätte gerne gewusst in welchem Fach? und ob der Lehrstuhl Ihre Arbeit finanzierte bzw. mitfinanzierte, dann könnte man annehmen, dass hier ein Arbeitnehmerverhältnis ??? besteht und Sie im Auftrag des Lehrstuhls gearbeitet haben.
Aber ehrlich gesagt, das Ganze klingt nach Erpressung.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen auf der Schnelle nicht weiter helfen kann.

Dennoch frohes Ostern (noch) und schöne Feiertage darf ich Ihnen wünschen

MFG

Vielen Dank schonmal für die Antwort, dachte mir schon, dass da etwas faul ist.
Diese Erklärung soll noch zusätzlich zu der von Ihnen erwähnten Selbstständigkeitserklärung erfolgen.

Habe gerade nochmal in der Prüfungsordnung nachgeschaut, da steht zwar keine Formulierung, aber es wird auch nur die Selbstständigkeitserklärung aufgezählt und kein Wort über diese Verzichtserklärung.

Das Fach ist BWL und die Arbeit wird nicht extern oder vom Lehrstuhl finanziert, geschweige denn unterstützt durch Daten oder sonstiges. Genau deswegen regt mich das auch auf, ich werde da auf jeden Fall Rücksprache halten mit dem Prof. und mich erstmal weigern.

frohe ostern, ich muss mich leider noch dem rest der arbeit widmen statt die feiertage zu geniessen :wink:

SIE - sind der Urheber…
SIE - vergeben Nutzungsrechte…

Ich würde den Fach(idioten)professor mal zu Abendlektüre das UrhG empfehlen, insbesondere Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 §§ 12 - 14! anschließend Unterabschnitt 3 §§ 15 - 27…

Ich würde dem was husten …!

Wurde gerad dazu aufgefordert(von meinem Prof.), dass ich folgende Erklärung an meine Masterthesis hinzufüge und unterschreibe, inwieweit ist das zulässig?

„Diese Arbeit gilt als Eigentum des Lehrstuhls. Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit nicht an einen kommerziellen Info-Broker bzw. an eine sonstige Organisation oder Unternehmung weiterverkaufe bzw. verschenke oder zur Veräußerung übergebe. Ebenso werde ich sie nicht in das Internet einstellen (lassen).
Sollte ich dies doch beabsichtigen, so kann ich dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Lehrstuhls tun“

Starkes Stück!
Die genaue Formulierung ist Blödsinn, denn das (geistige) Eigentum an einer von dir geschriebenen Arbeit kannst du gar nicht abgeben. Du bist der Urheber und das UrhR erlaubt (im Gegensatz zum amerikanischen Copyright) lediglich die Vergabe von Nutzungsrechten in Form von Lizenzen - siehe auch z.B. https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Deuts…

Praktisch würdest du damit wohl ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Lehrstuhl vergeben, das dich daran hindert anderweitig weitere Lizenzen einzuräumen.

IANAL, aber zu so etwas darf auch dein Professor dich nicht zwingen. Reichlich unverschämt! Zur Sicherheit solltest du eure Prüfungsordnung diesbezüglich nochmal lesen und mit der Studentenvertretung reden. Die sollte sich ohnehin für solche Anwandlungen interessieren.

Gruß, Jan.

Zulässig ist alles… Die Frage ist ob du dich drauf einlässt. Die Thesis gehärt IMMER dir, da du der Urheber bist. Es kommt drauf an welche Rechte du dem Lehrstuhl an deiner Thesis einräumst.

Entsprechend ist alleine schon die Formulierung „Eigentum“ falsch bzw. im Grunde sogar in Deutschland unmöglich.

Wenn der LEhrstuhl solche Rechte an dein Thesis hat, dann stell du doch die gleichen Rechte. Sprich… die dürfen mit deiner Thesis auch nur das, was du erlaubst.

Robert

Danke schonmal für die Antworten. Anhand der Antworten wurde jetzt ein Brief durch die Studentenvertreter vorbereitet, der eine Stellungsnahme vom Prüfungsamt und der Uni Leitung fordert. Mal sehen was da rauskommt, ich werde berichten.

Ich gehe einmal davon aus, dass du bei deiner Arbeit auch Unterstützung von dritter Seite hattest. Diese Dritten sind Miturheber an deinem Werk und können somit auch über eine Verwertung des Werkes mitbestimmen.

Gruß
Formator

Keinerlei Unterstützung von Dritten…deswegen stört mich das ja.

Ging aber gerad eine eMail von unserer Uni-Leitung und vom Prüfungsamt an alle betroffenen Studenten raus, dass solange der Sachverhalt geprüft wird diese Zusatzerklärung nicht erforderlich ist.

Danke an alle Antwortenden!