ein Paar hatte zusammen ein Haus gemietet. Die Mietkaution wurde auf beider Namen angelegt. Die Kaution hat allerdings ein Partner alleine von seinem Konto abgehoben - dies war eine mündliche Vereinbarung da der andere Partner andere Dinge bezahlt hat. Gehört die Kaution jetzt beiden wie es auf dem Papier steht oder dem der es von seinem Konto abgehoben hat?
Die Kaution gehört nicht unbedingt demjenigen, auf dessen Namen sie läuft. Wenn z. B. eine Mietvertragspartei nachweisen kann, dass er den Betrag komplett einbezahlt hat, dann gehört sie dieser Person.
Andererseits müsste hier darauf geachtet werden, ob vielleicht vor einer Scheidung der eine Ehepartner Gelder unrechtmäßig für sich beansprucht?
Hallo, Sandy2003
Die Kaution gehört beiden Mietern, sofern jeder Mieter seine 50 % Anteil dazu beigetragen hat. Sollte nur einer allein diee Summe eingezahlt haben, gebührt ihm auch die ganze Summe, wenn er sie abhebt. Ansonsten müssen beide Mieter einen finanziellen Ausgleich vornehmen, sofern von einem Mieter Auslagen oder Rechnungen bezahlt wurden, die von beiden Parteien gezahlt hätten werden müssen. Die beiden Mieter müssen also in einer gesamt Abrechnung einen entsprechenden Ausgleich vornehmen, damit sich keiner der Beiden übervorteilt sieht.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
rein rechtlich gehört die Kaution beiden Ehepartnern. Allerdings ist es oft so, dass auch jeder Ehepartner alleine über das Konto verfügen kann.
Der Partner, der nun leer ausgegangen ist, muss nun die Herausgabe der Kaution fordern, wenn er diese haben möchte. Der andere Partner wird dann die Aufrechnung erklären mit den Kosten, die er getragen hat und dann wird man sehen, wieviel von der zustehenden Hälfte noch übrig bleibt.
Hallo,
bei dieser Frage handelt es sich um ein zivilrechtliches Problem; ich beantworte nur mietrechtliche Fragen.
Allgemein bemerkt: handelt es sich um ein Ehepaar? haben sie Gütertrennung? wer steht auf dem Mietvertrag - beide?
Bei Streit unter Partnern sollte schon ein RA zu Rate gezogen werden.
Gruß suver
Hallo,
rechtlich gehört es beiden. Wie es die beiden untereinander klären, ist deren Sache.
Wenn einer seinen Teil nicht bekommt, müsste er notfalls klagen
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Die Mietkaution gehört nur dem Kontoinhaber. Eine mündliche Vereinbarung ließe sich vor Gericht nicht beweisen.
Beste Grüße USKO
Erst einmal wird nach Vorlage der bekannten Schriftstücke von Rechtswegen entschieden, das bedeutet bei Ihnen die Kaution wird min. 50 % an jeden Partner laut Vertrag gezahlt.
Hat ein Partner aus einem Vertrag einen höheren Anspruch anzumelden, dann muß er diesen nachweisen können.
das ist eine rein zivilrechtliche Regelung, d.h.-zwischen den beiden Personen, die das Haus angemietet haben und die Kaution hinterlegt wurde. Es interessiert KEINEN VERMIETER, wer das Geld gezahlt hat-die Hauptsache ist, es wurde bezahlt. Hier ist die Einigung untereinander zu klären. Auch die Auszahlung wird der Vermieter nur an eine Person vornehmen, hier allerdings vorzüglich an den Überweisenden.
MfG Waldi 64