Hallo,
folgende Situation, sieht man auf deutschen Autobahnen unglaublich häufig:
Drei Spuren, rechte Spur ein Fahrzeug (A) und linke Spur ebenfalls (B). Mittelspur frei. A möchte ein vorausgehendes Fahrzeug überholen, B für nachfolgenden (schnelleren) Verkehr die Spur freigeben.
A und B geben gleichzeitig Blink-Signal und wechseln gleichzeitig die Spur.
Damit das Ganze funktionieren kann, muss natürlich einer der Beiden zurück auf seine Spur: Wer?
Frage modifiziert:
Beide Parteien haben das Signal beim Spurwechsel vergessen.
Die Spur von A ist der Beschleunigungssteifen (kein Überholmanöver).
[hier wäre meine These, dass B gar nicht die Spur wechseln dürfte]
A und B geben gleichzeitig Blink-Signal und wechseln
gleichzeitig die Spur.
Damit das Ganze funktionieren kann, muss natürlich einer der
Beiden zurück auf seine Spur: Wer?
Die Spur von A ist der Beschleunigungssteifen (kein
Überholmanöver).
[hier wäre meine These, dass B gar nicht die Spur wechseln
dürfte]
A und B geben gleichzeitig Blink-Signal und wechseln
gleichzeitig die Spur.
Damit das Ganze funktionieren kann, muss natürlich einer der
Beiden zurück auf seine Spur: Wer?
Die Spur von A ist der Beschleunigungssteifen (kein
Überholmanöver).
[hier wäre meine These, dass B gar nicht die Spur wechseln
dürfte]
Ich denke:
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt
Die Frage war: Auf der linken Spur ist ein Fahrzeug, die rechte ist frei.
Ein Fahrzeug fährt auf die Autobahn auf.
Es würde mich doch sehr wundern, wenn das Gesetz vorsieht, dass man von der linken Spur wechseln darf, wenn dies den Beschleunigenden entweder abdrängen oder zur Vollbremsung zwingen würde.
Aber wie gesagt, ich kenne die richtige Antwort ja nicht.
Ich denke:
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die
Vorfahrt
Die Frage war: Auf der linken Spur ist ein Fahrzeug, die
rechte ist frei.
Meiner Meinung nach ist die linke Spur aber auch Teil der durchgehenden Fahrbahn.
Es würde mich doch sehr wundern, wenn das Gesetz vorsieht,
dass man von der linken Spur wechseln darf, wenn dies den
Beschleunigenden entweder abdrängen oder zur Vollbremsung
zwingen würde.
Ich denke mal, hier greift dann „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html (2))
Aber wie gesagt, ich kenne die richtige Antwort ja nicht.
Ich auch nicht, bin auch kein Jurist. Kann also auch gut sein, dass ich falsch liege.
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die
Vorfahrt
Das sollte dann wohl die Autobahn sein. Mit n Spuren.
Auf dem Einfädelstreifen gilt „Vorfahrt achten“. Das heißt: Im Zweifelsfalle anhalten.
Es würde mich doch sehr wundern, wenn das Gesetz vorsieht,
dass man von der linken Spur wechseln darf, wenn dies den
Beschleunigenden entweder abdrängen oder zur Vollbremsung
zwingen würde.
Wenn der Auffahrende eine Vollbremsung hinlegen muss, hat er IMHO geschlafen.
Aber es gibt ja auch eine Regel, die besagt, wie man sich verhalten muss, wenn einer von der linken und einer von der rechten Spur auf die mittlere wechseln will. Da wird IIRC der hintere der beiden Fahrzeuge dazu angehalten, mit seinem Manöver zu warten. IMHO lässt sich das auch gut auf diese Situation anwenden.
Einfach auffahren, wie man das so oft sieht, ist jedenfalls nicht erlaubt. Es gibt kein Recht für den Auffahrenden, das ihm ein Auffahren ohne Anhalten erlaubt. Auch muss niemand Auffahrende generell reinlassen.