Hallo, Mieter und Vermieter haben eine SAT-Anlage gemeinsam finanziert; die Montage erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters. Ein gutes Jahr später zieht der Mieter aus und möchte nun sein Geld zurückhaben. Besteht diese Forderung zu Recht?
Danke und Grüße, Zita
Hallo, Mieter und Vermieter haben eine SAT-Anlage gemeinsam
finanziert;
Und nun - will sich doch sicherlich nicht der Vermieter bereichern ?
die Montage erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des
Mieters.
Dann hätte doch die Möglichkeit bestanden, dass der Vermieter die SAT-Anlage finanziert hätte und evt. die Miete um sagen wir mal 10,00 € erhöht hätte.
Ein gutes Jahr später zieht der Mieter aus und möchte
nun sein Geld zurückhaben. Besteht diese Forderung zu Recht?
Gegenfrage: Soll er die Hälfte (der Anteil seiner Investition) der Sat-Anlage mitnehmen ?
Danke und Grüße, Zita
Gruß Merger
Nein: Verträge sind einzuhalten. Wenn sich M und VM auf ein hälftige Kostententragung verständigt haben, kann der M bei seinem freiwilligen vorzeitigen Auszug die entgangene Nutzungsmöglichkeit nicht entschädigt verlangen, einen Vertrag einseitig abändern noch bestünde ein Herausgabeanspruch.
Ähnlich wie bei einem mit Zustimmung des VM auf eigene Kosten durch Laminat ersetzten mitvermieteten Teppichbodenbelag kann er allenfalls mit dem Nachmieter eine übereinstimmende Kostenregelung treffen, auf die er aber keinen Rechtsanspruch hat.
G imager761
Zu über 95% ist diese Satanlage eh nicht betriebssicher aufgebaut (alleine wegen der wohnungsübergreifenden Installation MUSS ein Potentialausgleich erstellt werden und das der gemacht wurde steht bei knapp nur 5% Chance). Von daher muss da eh nachgebessert werden (Vorschriften erfüllen für Betriebssicherheit und Zulassung) oder das alles wieder abgebaut werden … erfüllst du dann auch die 50% Übernahme zur Betriebssicherheit ?
Habt ihr überhaupt etwas schriftlich vereinbart ?
Hast du überhaupt irgendeine Rechnung von der Empfangsanlage ?
Wenn du davon nichts hast dann würde ich gar nicht weiter nachdenken …
Hallo, Mieter und Vermieter haben eine SAT-Anlage gemeinsam finanziert; die Montage erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters. Ein gutes Jahr später zieht der Mieter aus und möchte nun sein Geld zurückhaben. Besteht diese Forderung zu Recht?
Danke und Grüße, Zita
NEIN !
Zu über 95% ist diese Satanlage eh nicht betriebssicher
aufgebaut
[…]
Welche Rolle spielt das denn für den Anspruch des Mieters?
Habt ihr überhaupt etwas schriftlich vereinbart ?
nee, eben nicht, sonst würde ja nicht gefragt.
Hast du überhaupt irgendeine Rechnung von der Empfangsanlage ?
Welche Rolle spielt das denn für den Anspruch des Mieters? Ohnehin müsste der Mieter ja erklären, warum er wieveil geld möchte, da müstest Du ihn nach der rechnung fragen.
Wenn du davon nichts hast dann würde ich gar nicht weiter
nachdenken …
Warum nicht?
Hallo, Mieter und Vermieter haben eine SAT-Anlage gemeinsam
finanziert;Und nun - will sich doch sicherlich nicht der Vermieter
bereichern ?
Das wollen Vermieter nie!
die Montage erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des
Mieters.Dann hätte doch die Möglichkeit bestanden, dass der Vermieter
die SAT-Anlage finanziert hätte und evt. die Miete um sagen
wir mal 10,00 € erhöht hätte.
Schön… dass man es anders/besser hätte regeln können, ist sicher richtig, aber an dieser Stelle nicht hilfreich und danach war auch nicht gefragt
Ein gutes Jahr später zieht der Mieter aus und möchte
nun sein Geld zurückhaben. Besteht diese Forderung zu Recht?Gegenfrage: Soll er die Hälfte (der Anteil seiner Investition)
der Sat-Anlage mitnehmen ?
Er kann doch alles mitnehmen?! Und den Vermieter auszahlen?!
Greetz
T.