Mal angenommen, ein Mieter bewohnt eine kleine Wohnung im Hochparterre eines Reihenhauses. Ein Ausgang der Wohnung geht in den Garten, der aber dem Besitzer des Nachbarhauses gehört und somit vom Mieter nicht zu nutzen ist. Nur der Zugang zum Keller muss gewährt werden.
Wem aber gehört die Treppe, die von der ‚Gartentür‘ in den Garten hineinführt? Nicht, dass man dort regelmäßig sitzen wollen würde, aber ein kleiner Balkongrill wäre sicherlich schön…
Mal angenommen, ein Mieter bewohnt eine kleine Wohnung im
Hochparterre eines Reihenhauses. Ein Ausgang der Wohnung geht
in den Garten, der aber dem Besitzer des Nachbarhauses gehört
und somit vom Mieter nicht zu nutzen ist. Nur der Zugang zum
Keller muss gewährt werden.
Ich nehme mal an, dass man die Treppe benutzen muss, um in den Keller zu kommen???
Wem aber gehört die Treppe, die von der ‚Gartentür‘ in den
Garten hineinführt? Nicht, dass man dort regelmäßig sitzen
wollen würde, aber ein kleiner Balkongrill wäre sicherlich
schön…
Rein rechtlich gehört dem Grundstückbesitzer des Gartens die Fläche, wo die Treppe drauf steht. Da sollte man mal in die Grundpläne zwecks Grunsstückgrenzen reinschauen und dann fachsimpeln.
Ja, man kommt nur über die Treppe in den Keller und müsste dabei auch ein Stück durch den Garten gehen.
Dass die Fläche unter der Treppe zum Grundstück gehört, macht Sinn. Aber gehört eine solche Treppe an sich zum Haus/zur Wohnung (quasi als Zugang) oder gehört sie zum Garten (wo sie aber ohne den Eingang in die Wohnung nutzlos wäre)?
Diese Frage ist ja auch interessant, wenn es um die Pflege/Wartung/Sicherheit (Räumdienst im Winter) ginge…
Dass die Fläche unter der Treppe zum Grundstück gehört, macht
Sinn. Aber gehört eine solche Treppe an sich zum Haus/zur
Wohnung (quasi als Zugang) oder gehört sie zum Garten (wo sie
aber ohne den Eingang in die Wohnung nutzlos wäre)?
Wenn der Mieter das nicht weiß, woher soll das irgendjemand in einem Internetforum wissen?
Das wissen nur die beiden Grundstücksbesitzer.
Diese Frage ist ja auch interessant, wenn es um die
Pflege/Wartung/Sicherheit (Räumdienst im Winter) ginge…
Der Grundstücksnachbar wird wohl kaum eine Treppe räumen, die er nicht benutzt und die ihm womöglich auch nicht gehört.
Da muß der Mieter seinen Vermieter fragen, wenn das nicht im Mietvertrag steht.