Wem gehört ein Grabstein

Hallo,

komische Frage, gell.

Aber, angenommen ein Grab wird aufgelöst. Wem gehört dann der Grabstein? Die Erben des Toten haben ihn ja mal finanziert. Wenn nun das Grab abgebaut wird, könnte man denn dann Anspruch auf den Grabstein erheben und ihn gegen Transportkosten liefern lassen um ihn dann wieder zu verwenden (bzw. wenn er gebraucht wird ihn mit neuem Namen bestücken zu lassen)?

Wie ich drauf komme? Im sehr weiten Bekanntenkreis hat jemand einen Grabstein in der Garage stehen, keine Ahnung woher er kommt, die Leute sind beide über 80 Jahre und wollen ihm im Falle des Falles dann verwenden.

Makaber, aber irgendwie doch interessant finde ich.

Danke für eure Antworten.

Aber, angenommen ein Grab wird aufgelöst. Wem gehört dann der
Grabstein? Die Erben des Toten haben ihn ja mal finanziert.
Wenn nun das Grab abgebaut wird, könnte man denn dann Anspruch
auf den Grabstein erheben und ihn gegen Transportkosten
liefern lassen um ihn dann wieder zu verwenden (bzw. wenn er
gebraucht wird ihn mit neuem Namen bestücken zu lassen)?

Genauso ist es, und angesichts der Kosten für Grabsteine auch nicht die schlechteste Idee. Ich selber und auch einer meiner Freunde sind von einer Friedhofsverwaltung ausdrücklich aufgefordert worden, abgelaufene Gräber abzuräumen, was vielfach aus Bequemlichkeit und ggf. aus mangeldnen Lagermöglichkeiten nicht gemacht wird.

Hallo,
es ist nicht so selten, dass alte Grabsteine zu Hause aufbewahrt werden. Meist gibt man sie jedoch einem Steinmetz, der sie abschleift und mit neuer Gravur wieder verwendet. So werden Grabsteine über die Jahre mehrfach genutzt.

Gruß Woko

Grabsteine sind m.W. Privateigentum dessen der sie kauft und nur für die Dauer der Grabnutzung „öffentlich“ ausgestellt. Heißt: Die Erben der Verstorbenen - oder deren Erben - besitzen auch den Grabstein. Ist die Nutzungsdauer abgelaufen ist der normale Vorgang daß die Nutzungsberechtigten zur Grabräumung aufgefordert werden bzw. das von der Friedhofsverwaltung gegen Gebühr erledigt wird. Das passiert dann auch wenn sich keiner um die Räumung kümmert.
Was mit dem Stein passiert ist Privatvergnügen - die Meisten lassen ihn schlicht entsorgen, man kann ihn natürlich auch aufarbeiten lassen - wobei die Kosten wahrscheinlich die eines neuen Steins erreichen oder überschreiten.
Insofern: Kein Problem denke ich, den „Garagenstein“ neu zu beschriften und weiterzuverwenden

Hallo,

danke für eure Antworten.

Grüße Ute