Wem gehört ein Werbezettel?

Hallo Leute,

als ich gestern nach der Arbeit zu meinem Auto im Parkhaus zurückkam, waren (wieder mal) sämtliche Scheibenwischer mit Zetteln belegt von Leuten, die mein Auto kaufen, mir beim Abnehmen helfen, meiner Frau Kleider verkaufen, mich in ihrer Kneipe/Disco bewirten wollen, etc…

Wie gewohnt ließ ich (ohne schlechtes Gewissen) diese Zettelflut dem Gesetz der Schwerkraft folgen.

Dabei kam mir aber der Gedanke: was wäre, wenn der Parkhausbetreiber mich auffordern würde, den Müll zu beseitigen, den ich in der Parkbucht hinterlassen habe? (er hätte viel zu tun gehabt - das Parkhaus sah aus wie Köln nach dem Rosenmontagszug…)

Geht ein solcher Zettel dadurch, dass er an meinem Auto hängt in meinen Besitz über und ich wäre verpflichtet, für eine „umweltverträgliche Entsorgung“ zu sorgen? (Was für’n Satz!)

Ich weiss: Fragen, die die Welt nicht braucht… aber es interessiert mich halt!

Gruß
Stefan

Hall Stefan,

Geht ein solcher Zettel dadurch, dass er an meinem Auto hängt
in meinen Besitz über und ich wäre verpflichtet, für eine
„umweltverträgliche Entsorgung“ zu sorgen? (Was für’n
Satz!)

Du bist nicht Besitzer des Zettels :wink:
So viel ich weiss, wird das von den Kommunen geregelt, die aber fast alle gleiche Verordnungen erlassen. Ich hab mir mal nach dem Zufallsprinzip die von Duesseldorf aus dem Netz gepickt. Fuer dich interessant: Punkt 3 …

§ 12 Werbe- und Informationsmaterial 

(1) Wer in Straßen oder Anlagen Schriften, Flugblätter, 
Plakate oder sonstiges Informationsmaterial verteilen oder 
anschlagen will, bedarf einer Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes. 


(2) Für das Verteilen von Schriften oder Flugblättern mit 
politischem oder religiösem Inhalt ist eine Erlaubnis nicht 
erforderlich. Auch in diesen Fällen besteht jedoch die 
Verpflichtung nach Abs. 3. 


(3) Wer Werbematerial (Zeitschriften, Prospekte, Flugblätter 
oder sonstiges Informationsmaterial) verteilt, ist verpflichtet, 
eine damit zusammenhängende Verunreinigung auf Straßen und in 
Anlagen sofort zu beseitigen und insbesondere sein von Passanten 
in einem Umkreis von 100 m weggeworfenes Werbematerial 
inverzüglich wieder einzusammeln. Das Ablegen von Werbematerial 
auf Straßen und in Anlagen ist untersagt. 

Und wenn es auf Privatgrund passiert haben die Betreiber von Parkhaeusern in der Regel aehnliche Vorschriften. Wer Zettel verteilt, wird auch zur Reiningung oder deren Bezahlung verpflichtet.

salut

gernot

Na dann…
…kann ich ja beruhigt weiter rumferkeln mit den Zetteln.

Danke für Deine Hilfe

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Die meisten PArkhäuser verbieten aus dem Grunde, wie DU die Zetel behandelst (Schwerkraft) das Verteilen von So unnützem Zeug.

Ich würde das ganz anders machen: Geh zum Parkhauswächter und sag Ihm daß Du es nicht wünschst, daß Dein Auto zur Litfaßsäule deklassiert wird. Oder Du parkst woanders…

Der wird schon aufpassen wenn Ihm seine Kundschaft lieb ist.

gruß

dennis

Falsch!!!
Hallo auch,
durch Anbringen der Zettel an deinem Auto wirst du (auch gegen deinen Willen) Besitzer (Inhaber der tatsächlichen Gewalt) der Dinger. Du musst die Zettel somit ordnungsgemäß entsorgen.

Vor Monaten gingen durch die Presse mehrere Fälle, wo Landwirte feststellten, dass jemand eine ihrer Scheunen mit Altreifen gefüllt hatte. Da nicht festgestellt werden konnte, wer der Täter war, mussten die Landwirte auf eigene Kosten die Reifen entsorgen (lassen).

Das folgt aus dem Ordnungsrecht wonach erst der Handlungsstörer (bei dir der Zettelverteiler) zuständig ist, wenn der nicht greifbar ist, ist der Zustandsstörer (in diesem Fall du) verantwortlich. (das mit dem Störer ist Rechtsterminologie und bitte nicht persönlich zu nehmen)

Gruß
HaWeThie

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Das folgt aus dem Ordnungsrecht wonach erst der
Handlungsstörer (bei dir der Zettelverteiler) zuständig ist,
wenn der nicht greifbar ist, ist der Zustandsstörer (in diesem
Fall du) verantwortlich. (das mit dem Störer ist
Rechtsterminologie und bitte nicht persönlich zu nehmen)

Hallo Hawethie,

bei den Reifen ist das noch verständlich, da der Verursacher nicht oder nur sehr schwer festgestellt werden kann. Aber auf den Zetteln steht ja ein Geschäftsname oder Veranstalter oder was auch immer drauf.

Kann man sich denn nicht irgendwie dagegen wehren, daß irgendjemand einem seinen Dreck unterschiebt? Diesen Zettelhanseln wünsche ich immer an den Hals, daß sie mal von meinem besten Kumpel dabei erwischt werden, wie sie Werbung an seinem Auto anbringen… wird lustig. :o)

Gruß

Tomcat

P.S. und wie ist das mit Strafzetteln? :smiley:

Dann könnte man ja…
…eigentlich den Zettelverteilern eine Rechnung stellen!

Hallo HaWeThie,

Das folgt aus dem Ordnungsrecht wonach erst der
Handlungsstörer (bei dir der Zettelverteiler) zuständig ist,
wenn der nicht greifbar ist, ist der Zustandsstörer (in diesem
Fall du) verantwortlich. (das mit dem Störer ist
Rechtsterminologie und bitte nicht persönlich zu nehmen)

Ok, obwohl der Handlungsstörer hierbei wohl recht einfach greifbar wäre…

Wenn es so ist wie Du sagst, könnte ich ja mal spaßeshalber beim nächsten Mal eine Rechnung stellen:

Fa. XYZ

blablabla…

…erlauben wir uns zu berechnen:

  1. Benutzung des Fahrzeugs XX-XX-xxxx als Werbeträger… pauschal 50 EUR
  2. anteilige Entsorgungskosten… 10 EUR
  3. Austausch des durch Zettel-Anbringer beschädigten Scheibenwischers durch Fachwerkstatt… 30 EUR
  4. Verwaltungs- und Aufwandspauschale… 20 EUR

(Das mit 3. sollen die erstmal wiederlegen!)

Wäre mal interessant zu sehen, was dann passiert… *grins*

Gruß
Stefan

Hallo Tomcat,

Hallo Hawethie,

bei den Reifen ist das noch verständlich, da der Verursacher
nicht oder nur sehr schwer festgestellt werden kann. Aber auf
den Zetteln steht ja ein Geschäftsname oder Veranstalter oder
was auch immer drauf.

Die behaupten dann, genau das untersagt zu haben und nicht mehr zu wissen, wer genau da verteilt hat.
Schwer zu greifen - ich hasse die Dinger auch.

Kann man sich denn nicht irgendwie dagegen wehren, daß
irgendjemand einem seinen Dreck unterschiebt? Diesen
Zettelhanseln wünsche ich immer an den Hals, daß sie mal von
meinem besten Kumpel dabei erwischt werden, wie sie Werbung an
seinem Auto anbringen… wird lustig. :o)

Ich war mal im Phantasialand und habe GROSS einen Zettel auf die Hutablage gelegt, dass ich keinen der schönen Aufkleber haben möchte. Es war natürlich doch einer dran.
Ich habe mich dann in die Personalausfahrt gestellt (schönes gehupe zu Feierabend) und bin erst weggefahren, als einer der Mitarbeiter mit den Fingernägeln (verkratzt mir nicht mein Auto) den Aufkleber abgezuppelt hatte.
Beim nächsten mal hat der Zettel gewirkt.

P.S. und wie ist das mit Strafzetteln? :smiley:

Werbung???

Gruß
HaWeThie

Tag.

durch Anbringen der Zettel an deinem Auto wirst du (auch
gegen deinen Willen) Besitzer

Soso. Man kann aber gar nicht gegen seinen Willen Besitzer werden. Besitzwille ist nach herrschender juristischer Auffassung Voraussetzung für den Besitzerwerb.

Christian