Wem gehört eine quelle

wem gehört eine quelle auf einem grundstück? wer darf d wasser nutzen bevor es in ein öffentliches gewässer fliest?

Die Nutzung eines Gewässers bedarf immer einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach dem Wasserrecht.
Einige Nutzungen sind Gemeingebrauch und somit erlaubnisfrei. Dieses ist von Land zu Land jedoch unterschiedlich. Hier stellt sich daher die Frage, wozu und in welchem Umfang das Wasser genutzt werden soll, in welchem Bundesland die Quelle liegt und ob es sich um ein besonders geschütztes Gebiet handelt.

wem gehört eine quelle auf einem grundstück? wer darf d wasser
nutzen bevor es in ein öffentliches gewässer fliest?

Hallo Huck,
deine Frage ist leider nicht einfach zu beantworten. Leider ist unsere Gesetzgebung hier ausführlich. Allererst steht im Gesetz das eine auf meinem Grundstück gefundene Quelle mein Eigentum ist. Doch dann fängt es an mit verweisen auf andere Gesetze, Richtlinien usw.
Leider ist dir mit meiner Antwort nicht geholfen, doch solltest du etwas in einem Gesetz oder sonstwo finden bin ich gerne bereit dir weiterzu helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Atmi

Die Quelle selbst steht im Eigentum des Grundstückseigentümers und die Nutzung des Wassers richtet sich nach dem für Ihr Bundesland geltendes LandesWassergesetz (hat gerade eine Änderung erfahren und ist in der Regel im Internet zu finden z.B. unter Google: Den Landesnamen vorweg und folgend: Wassergesetz).
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
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nutzen bevor es in ein öffentliches gewässer fliest?

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nutzen bevor es in ein öffentliches gewässer fliest?

Da bist du im falschen Thema gelandet es geht bei mir um das ehemalige Versandhaus Quelle.

wem gehört eine quelle auf einem grundstück? wer darf d wasser
nutzen bevor es in ein öffentliches gewässer fliest?

Auf dem eigenen Grundstück kann der Eigentümer frei über die Quelle verfügen - sofern keine anderen Rechtsbestimmungen wie z.B. Landeswassergesetze, Naturschutz, Nachbarrechte, Bauleitplanung usw. dem entgegegenstehen… Soll das Wasser zum Verbrauch bestimmt sein, kann das Gesundheitsamt auch noch ein Wörtchen mitreden wollen.

Hallo,
sorry wenn die Antwort erst so spät kommt.

Dien Quelle gehört dem Grundstückseigentümer - ABER für die Wasserentnahme bedarf es in der Regel einer behördlichen Erlaubnis, hängt aber auch von Menge und Zweck der Wassernutzung ab. Im Detail ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch die Abwasserseite berücksichtigen falls eine Wassernutzung im Haushalt dafür vorgesehen ist.
Also ab zum Landratsamt und dort nach Details fragen - zuvor noch überprüfen ob es nicht irgendwelche (ur)alte Wasserrechte an der Quelle gibt.

viel Erfolg

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nutzen bevor es in ein öffentliches gewässer fliest?