Und ist dies Unterschlagung im Sinne des STGB?Aber eigentlich auch „Wie würden sie entscheiden?“…
Hallo.
Vor 14 Tagen teilte mir meine Bekannte xy mit das sie Ihren 1 jährigen Hund „Freddy“ nicht mehr haben wolle,da sie die Hundesteuer(hier am Ort 132 Euro p.Hund)nicht 2X bezahlen könne (Sie hatte schon einen anderen Hund)
Außerdem würde er ständig in die Wohnung machen.Außerdem war sie der meinung das er evt5 krank wäre da er nicht zunimmt.( Wie auch-der andere Hund fraß ihm alles weg)
Ich solle Ihn doch ins Tierheim geben,oder ausetzen.
Bei mir daheim angekommen,überlegte ich mir ob ich nicht für den Hund sorgen könnte,da er mich bereits kennt und nahm ihn bei mir auf.Einen Tag später ließ ich mir die Aufgabe des Eigentums schriftlich (inkl.Foto von dem Hund)bestätigen und xy unterschrieb.
Da nun „herrenlose Sache“ im Sinne des BGB eignete ich mir den Hund an.Als „Freedy“ zu mir kam war er bereits stark abgemagert.Im laufe der 14 Tage nahm er gering zu.Aber er fraß wieder und hatte zutrauen zu mir.
Letztes Wochenende war ich auf einem Seminar,konnte „Freddy“ nicht mitnehmen und fragte meine Bekannte xy ob sie auf freddy aufpassen würde (Freddy hatte inzwischen von mir Spielzeug,Hundesofa und Leckerli sowie Futter und 8 M Auslaufleine bekommen.Maulkorb hatte ich noch von xy )Sie meinte :„ja na klar warum denn nicht?“
Es verging kein Tag da schrieb sie mich über „Facebook“ an,Freddy würde bei Ihr aufblühen ,er sei gar nicht mehr ängstlich(eine Eigenart von Ihm (Weisser schweizer Schäferhund))und habe sogar den anderen Hund unterworfen.Und sie würde ihn jetzt behalten.
Als ich darauf verwies ,das Sie das eigentum aufgegeben habe,wurde sie pampig und meinte Freddy habe es nicht gut bei mir ,hätte Verletzungen und wäre in einem schlechten Allgemeinzustand.
Ich entgegnete das ,wenn dem so ist gehe ich sobald wie möglich mit Ihm zu unserem Tierarzt.XY:„Nein der bleibt hier“
Wenig später kam von Ihr"Hol deinen Sch.Köter ab der Sch…alles hier voll.
Wohlgemerkt,sie war einverstanden das er dablieb übers Wochenende und wusste das ich nicht wegkann.Nun Seminar war vorbei,ich hin zu xy und es war kein Hund mehr zu sehen.In die Wohnung bat sie mich nicht,nach 15 J.Freundschaft,aber gut.Angeblich sei Freddy " im Tierschutz" hob sie ziemlich arrogant hervor.Als ich jedoch im Tierheim anrief (dort ist auch der Tierschutz) wußte niemand davon (Er ist in der Mitte rasiert,da er sich in angeblich Leim wälzte,laut xy )
Die Sachen von dem Hund habe ich restlos wieder,auch die Hundemarke,denke,sie hat ihn ohne alles weggegeben als „Fundtier“.
So soviel zur Vorgeschichte,die Frage ist nun was Tun ?
Wem gehört der Hund ? eigentlich doch mir
(§ 90a,958,959 BGB) oder nicht?
Wenn ja ist es doch Unterschlagung ( § 246 STGB )?
Eigentlich könnte ich zufrieden sein wenn er tatsächlich im Tierschutz ist.Andrerseits habe ich schon zu viel Zeit Mühe und Geld investiert.
Ich meine wenn sie ihn wiederhaben wollte,ok,aber dann hätte sie mir das angeschaffte Zeugs ersetzen sollen(bzw auch die Hundesteuer)
Daher wie würdet ihr vorgehen ?
und welche Möglichkeiten habe ich,bzw.sind sinvoll?-Ich blicks nämlich gerade nicht mehr.
Danke für eine schnelle Antwort.