Wem gehört rechtlich der Hund

Und ist dies Unterschlagung im Sinne des STGB?Aber eigentlich auch „Wie würden sie entscheiden?“…

Hallo.
Vor 14 Tagen teilte mir meine Bekannte xy mit das sie Ihren 1 jährigen Hund „Freddy“ nicht mehr haben wolle,da sie die Hundesteuer(hier am Ort 132 Euro p.Hund)nicht 2X bezahlen könne (Sie hatte schon einen anderen Hund)
Außerdem würde er ständig in die Wohnung machen.Außerdem war sie der meinung das er evt5 krank wäre da er nicht zunimmt.( Wie auch-der andere Hund fraß ihm alles weg)
Ich solle Ihn doch ins Tierheim geben,oder ausetzen.
Bei mir daheim angekommen,überlegte ich mir ob ich nicht für den Hund sorgen könnte,da er mich bereits kennt und nahm ihn bei mir auf.Einen Tag später ließ ich mir die Aufgabe des Eigentums schriftlich (inkl.Foto von dem Hund)bestätigen und xy unterschrieb.
Da nun „herrenlose Sache“ im Sinne des BGB eignete ich mir den Hund an.Als „Freedy“ zu mir kam war er bereits stark abgemagert.Im laufe der 14 Tage nahm er gering zu.Aber er fraß wieder und hatte zutrauen zu mir.
Letztes Wochenende war ich auf einem Seminar,konnte „Freddy“ nicht mitnehmen und fragte meine Bekannte xy ob sie auf freddy aufpassen würde (Freddy hatte inzwischen von mir Spielzeug,Hundesofa und Leckerli sowie Futter und 8 M Auslaufleine bekommen.Maulkorb hatte ich noch von xy )Sie meinte :„ja na klar warum denn nicht?“
Es verging kein Tag da schrieb sie mich über „Facebook“ an,Freddy würde bei Ihr aufblühen ,er sei gar nicht mehr ängstlich(eine Eigenart von Ihm (Weisser schweizer Schäferhund))und habe sogar den anderen Hund unterworfen.Und sie würde ihn jetzt behalten.
Als ich darauf verwies ,das Sie das eigentum aufgegeben habe,wurde sie pampig und meinte Freddy habe es nicht gut bei mir ,hätte Verletzungen und wäre in einem schlechten Allgemeinzustand.
Ich entgegnete das ,wenn dem so ist gehe ich sobald wie möglich mit Ihm zu unserem Tierarzt.XY:„Nein der bleibt hier“
Wenig später kam von Ihr"Hol deinen Sch.Köter ab der Sch…alles hier voll.
Wohlgemerkt,sie war einverstanden das er dablieb übers Wochenende und wusste das ich nicht wegkann.Nun Seminar war vorbei,ich hin zu xy und es war kein Hund mehr zu sehen.In die Wohnung bat sie mich nicht,nach 15 J.Freundschaft,aber gut.Angeblich sei Freddy " im Tierschutz" hob sie ziemlich arrogant hervor.Als ich jedoch im Tierheim anrief (dort ist auch der Tierschutz) wußte niemand davon (Er ist in der Mitte rasiert,da er sich in angeblich Leim wälzte,laut xy )
Die Sachen von dem Hund habe ich restlos wieder,auch die Hundemarke,denke,sie hat ihn ohne alles weggegeben als „Fundtier“.

So soviel zur Vorgeschichte,die Frage ist nun was Tun ?
Wem gehört der Hund ? eigentlich doch mir
(§ 90a,958,959 BGB) oder nicht?

Wenn ja ist es doch Unterschlagung ( § 246 STGB )?

Eigentlich könnte ich zufrieden sein wenn er tatsächlich im Tierschutz ist.Andrerseits habe ich schon zu viel Zeit Mühe und Geld investiert.
Ich meine wenn sie ihn wiederhaben wollte,ok,aber dann hätte sie mir das angeschaffte Zeugs ersetzen sollen(bzw auch die Hundesteuer)

Daher wie würdet ihr vorgehen ?
und welche Möglichkeiten habe ich,bzw.sind sinvoll?-Ich blicks nämlich gerade nicht mehr.

Danke für eine schnelle Antwort.

Und ist dies Unterschlagung im Sinne des STGB?Aber eigentlich
auch „Wie würden sie entscheiden?“…

Hallo, ich kann Ihnen keinen juristischen Rat geben, davon verstehe ich nichts. Ist der Hund gechipt und bei Tasso gemeldet? Dort könnte man ihn als vermisst melden. Im Tierheim Ihre Daten hinterlassen, eventuell im Internet nach dem Hund suchen, bei tiervermittlung.de und dem zergportal z. B. Gibt es TS-Vereine wie Schäferhund in Not oder ähnlich? Leider kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Grüße.

Hallo Frank,

tatsache ist, das Haustiere als Sache gelten im Deutschen Gesetz, wiederum haben wir ein geregeltes Tierschutz Gesetzt.
So ist der HUnd keine Ware die hin und her geschoben werden kann.
Ist der Hund ursprünglich aus dem Tierschutz/ Züchter, verweissen diese immer wieder darauf dass wenn der Hund aus welchen Gründen auch immer abgegebnen werden muss/ soll, sie das Tier zurück bekommen. Dies wird in den meiste Fällen auch schriftlich vereinbart.
So könntest du dich an den Ursprung wenden und den Fall schildern.

Sollte es ein „Schwarz- Markt- Hund“ sein, ist der Hund laut Unterschrift deiner.

Ist der Hund denn gechipt? Bei Tasso angemeldet? Dann würde ich über diesen Wege mal den Hund suchen.
Ansonsten bleibt dir auch der Gang zur Polizei, schließlich ist es Diebstahl.

Nun zu meinem persönlichen Eindruck, gerne kannst du mich korriegieren, wenn ich falsch liege.
Wenn du das Tier nur finden möchtest, weil du soviel Geld investiert hast, dann bitte suche ihn nicht. Auch nicht, damit er weiter hin und her gereicht wird.
Das ist für den Hund alles andere als gut.

Sollte sich rausstellen, das der Hund im Tierschutz ist. Laß ihn dort. Da adoptiert ihn im Glücksfall eine Familie die ihm eine letzte Station bietet.

Viel erfolg bei der Entscheidungs Findung.

Danke,werde dort mal mein Glück probieren,angeblich ist er gechipt,allerdings noch auf den Namen meiner Bekannten…

Mir geht es nicht um für oder wider das Tier.Ich halte auch nichts davon das Tier als „Sache“ anzusehen,die man beliebig hin und herschieben kann.Ich bin mit HUnden aufgewachsen,da war meine Bekannte noch in irgendeiner Ur-Suppe herumgeschwommen.Mir geht es persönlich um 2 Fragen: 1. Geht es dem Hund Gut?
2.Bekomme ich die Anschaffungskosten (Folgekosten Futtermittel,Spielsachen ect.)zurück?
Falss werder - noch möchte ich den Hund zurück.
Ich hoffe mich verständlich gemacht zu haben.Ich betrachte den Hund nicht als „Familienmitglied“,aber dennoch als Lebewesen,für das man Verantwortung übernimmt.

Hallo,
der geschilderte Sachverhalt ist nicht einfach zu beantworten, da er einfach zu komplex ist und hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen.
Auch ist hier zwischen Zivilrecht du Strafrecht zu unterscheiden.

War der Hund bereits auf die Bekannte xy angemeldet oder haben Sie ihn nach dem Entschluss ihn zu behalten, erst auf Sie angemeldet?

Sie schreiben, Sie haben von Ihrer Bekannten xy den Hund erhalten, um ihn ins Tierheim zu bringen oder auszusetzen.

Wenn der Hund ins Tierheim gegeben wird, muss man für Unterkunft, Verpflegung und evtl. Tierarzt bezahlen. Setzt man den Hund aus, droht nach dem §17 des Tierschutzgesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Durch die Aufgabe des Eigentums an dem Hund durch die Bekannte xy wird der Hund zur herrenlosen Sache. Er ist jedoch wie eine „Fundsache“ zu behandeln, d.h. der „Verlierer“ ist zu verständigen und ihm die Sache wieder zu übergeben. Es sei denn, der „Verlierer“ ist nicht bekannt. In diesem Fall müsste der Hund dem Tierheim übergeben werden, damit sich dieses um die Namhaftmachung des Eigentümers kümmert. Wenn Sie es sich überlegen und den Hund evtl. selbst behalten wollen, sollten Sie jedoch auch das Tierheim bzw. den örtlichen Tierschutzbund verständigen. Nach Ablauf von 6 Monaten (nach der Meldung / dem Fund) geht dann der Hund gem. § 973 BGB in Ihren Besitz über.

Anders verhält es sich, wenn die Bekannte xy Ihnen den Hund nach §929 BGB übergibt und beide (Eigentümer und Erwerber) sich einig sind, dass das Eigentum auf den Erwerber übergehen soll.

Sind Sie Eigentümer des Hundes, wenn die Bekannte xy Ihnen das Eigentum an der beweglichen Sache (Hund) nach dem § 929 BGB übereignet hat, könnte evtl. eine Unterschlagung geprüft werden. Nach Ihren am Anfang geschilderten Angaben zur Vorgeschichte würde ich jedoch nicht unbedingt davon ausgehen.

Ein „ähnlicher Fall“ wird hier geschildert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.

Joachim

Ok,danke vorerst,nachdem es mitllerweilen um Verleumdung und übler Nachrede betreffend dieser Bekannten geht,werde ich auch eine evt.Unterschlagung durch einen Fachanwalt prüfen und ggf.vornehmen lassen.Mfg,

Da bin ich ueberfragt, gruss.

Vergiss den Köter - es gibt eh zu viele Hunde!!