Hallöchen,
Hoffe ich bin hier richtig?
Ich bin Besitzer eines Grundstücks mit Garten in einer Siedlung.
Mein direkter Nachbar hat vor knapp 2 Jahren sein Grundstück verkauft. Das Haus auf diesem Grundstück wurde damals direkt abgerissen so das nur noch das freie Grundstück vorhanden ist.
Dort wuchert seid 2 Jahren nun das Unkraut dermaßen das dieses Unkraut meinen Lammellenzaun zerstört. Es ist nicht mehr möglich diesem Herr zu werden. Der Zaun von mir ist so gut wie nicht mehr zu retten.
Nun meine Frage?
Wie bekomme ich heraus wer der neue Besitzer dieses Grundstücks ist damit dieser für den Schaden gerade steht.
Hoffe, mir kann geholfen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
der Weg führt hier über das Grundbuch, das von einem Amtsgericht geführt ist (welches das ist, sollte sich über Google oder mit einem Anruf beim nächstgelegenen Amtsgericht leicht herausfinden lassen. Dort beantragst Du Einsicht in das Grundbuch, aus dem der Eigentümer hervorgeht. Da es zur Einsichtnahme erforderlich ist, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, legst Du den Sachverhalt genau so dar wie oben beschrieben.
Gruß
C.
Hallo
In welches Grundbuch? (Man solle dazu die Nummer des Grundbuchblattes haben.)
Könnte sein, dass der Weg erst bei den netten Menschen vom örtlich zuständigen Katasteramt vorbeiführt.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
im Prinzip richtig, aber da es sich um das Nachbargrundstück handelt, sollte man in seinen Unterlagen einen Lageplan finden, aus der die Nummer des Nachbarflurstücks hervorgeht. Falls nicht, kann man die Nummer auch über Dienste wie Boris (für NRW) herausfinden.
Gruß
C.
Servus,
klingt danach, als solltest Du vor dem (anompfirsich völlig richtigen) Gang zum Grundbuchamt klären, wie denn die Eigentumsverhältnisse in der Siedlung grundsätzlich (z.B. auch bei Dir) organisiert sind; die relativ harmloseste Gestaltung von solchen Anlagen ist die Bestellung von Erbbaurechten; beim gewesenen Nachbarn kann da ein Heimfall im Spiel sein.
Mach Dich jedenfalls auf überraschendes Auseinanderfallen von Eigentum und den mit der Nutzung verbundenen Rechten und Pflichten gefasst.
Schöne Grüße
MM
Ich möchte Euch Danke sagen für die Tipps.
Habe inzwischen die Adresse über das Vermessungsamt erhalten.
Mit freundlichen Grüßen